Der oberste Genfer Staatsanwalt für Finanzkriminalität, Yves Bertossa, hat mehr als 60 Millionen Dollar identifiziert, die seiner Meinung nach über die Credit Suisse gewaschen wurden.

Bei einer Anhörung in der vergangenen Woche hat Bertossa eine Reihe von acht Transaktionen identifiziert, die die Bank zwischen 2008 und 2014 nicht verhindert hat. Dabei handle es sich seiner Meinung nach um eine schwere Geldwäsche.

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Patrice Lescaudron steht im Zentrum des Falls

Im Zentrum des Falles steht Patrice Lescaudron. Er hat Unterschriften gefälscht und gefälschte Portfolioauszüge erstellt, um illegal Millionenbeträge zu überweisen. Diese erfolgten hauptsächlich von den Konten seines grössten Kunden, des georgischen Milliardärs Bidsina Iwanischwili.

Dies führte zu Lescaudrons Verurteilung wegen Betrugs und Urkundenfälschung und zu einer Haftstrafe im Jahr 2018.

Mangelnde Aufsicht der CS hat Geldwäsche ermöglicht

Die Credit Suisse hat stets behauptet, Lescaudron sei ein einsamer Wolf gewesen, der seine Verbrechen vor seinen Kollegen und Vorgesetzten geheim gehalten habe. 

Laut dem Genfer Staatsanwalt Bertossa haben aber die mangelnde Aufsicht über Patrice Lescaudron und die organisatorischen Mängel der Bank die Geldwäscherei ermöglicht, sagen mit dem Fall vertraute Personen.

Eine formelle Anklage könnte jedoch noch Monate auf sich warten lassen, da sich die Einsprüche gegen die Zulässigkeit von Beweisen in diesem Fall durch die Schweizer Gerichte winden. 

Nach Schweizer Recht kann eine Bank, die nicht über die notwendige Überwachung oder Organisation zur Verhinderung von Geldwäsche verfügt, selbst wegen Geldwäsche angeklagt werden.

CS-Bankdirektor wurde geraten, Fragen nicht zu beantworten

Alle von Bertossa angeführten Überweisungen wurden den Angaben zufolge auf ein Drittkonto überwiesen, wodurch die illegale Herkunft der Gelder verschleiert wurde. 

Während der Sitzung wurde ein Bankdirektor bei der Anhörung von seinem Anwalt angewiesen, nicht auf Fragen zu den Vorwürfen gegen die Credit Suisse zu antworten, die er nicht beantworten könne, sagen mit dem Fall vertraute Personen. Stattdessen wurde ihm geraten, sich auf sein Schweigerecht zu berufen und die Fragen schriftlich an die Bank weiterzuleiten.  

Ein Sprecher der Pressestelle der Genfer Staatsanwaltschaft lehnte eine Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg ab und verwies auf die Tatsache, dass die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist.

Wird die CS angeklagt, wäre es die zweite grosse Anklage dieser Art

Die Credit Suisse wurde bisher nie direkt von einem Staatsanwalt in den Skandal mit Patrice Lescaudron verwickelt. Sollte es nun zu einer vollständigen Anklage gegen die Bank kommen, wäre dies erst das zweite Mal, dass ein grosser Kreditgeber in der Schweiz vor Gericht gestellt wird.

Die letzte solche Anklage richtete sich ebenfalls gegen die Credit Suisse: Die Bank wurde 2020 angeklagt, weil sie es versäumt hatte, die Geldwäsche eines bulgarischen Wrestlers, der zum Kokainhändler wurde, zu verhindern.

Ein Urteil wurde in diesem Fall noch nicht gefällt, und die Credit Suisse erklärte, sie weise «alle Vorwürfe in dieser alten Angelegenheit vorbehaltlos als unbegründet zurück».

Eine CS-Sprecherin teilte in der Angelegenheit mit: «Alle in dieser Sache seit 2015 durchgeführten Untersuchungen der Bank, der Finma und der Strafbehörden haben ergeben, dass der ehemalige Kundenberater bei seinen kriminellen Handlungen nicht von anderen Mitarbeitern unterstützt wurde. Im rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren gegen den ehemaligen Kundenberater wurde dieser ausserdem nicht wegen Geldwäscherei verurteilt.»

(Bloomberg/bsc)