Tesla darf die Fahrautomatik seiner Wagen nach dem Willen des deutschen Bundesverkehrsministeriums nicht mehr als «Autopilot» vermarkten. Das dem Ressort unterstellte Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigte am Wochenende einen entsprechenden Medienbericht. Es habe den US-Konzern in einem Brief aufgefordert, «nicht weiter den irreführenden Begriff Autopilot für das Fahrassistenzsystem des Fahrzeugs zu verwenden».

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Die Firma von Elektropionier Elon Musk kann die Kritik nicht nachvollziehen. Eine Tesla-Sprecherin erklärte, das Unternehmen habe seinen Kunden immer klar gesagt, dass der Autopilot immer die Aufmerksamkeit des Fahrers erfordere.

Debatte um ein Verbot

Seit Monaten gibt es eine Debatte über die Sicherheit des Systems, nachdem zwei tödliche Unfälle mit dem Autopiloten in den USA und China bekannt wurden.

Die Debatte wird auch in der Schweiz geführt. Ander als in Deutschland, wo sogar über ein Verbot debattiert wird, ist in der Schweiz kein Verbot in Planung. Intelligente Fahrzeuge würden die Strassen sicherer machen, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) jüngst in den Schweizer Medien sagte. «Man darf solche Systeme zwar einsetzen, aber man muss jederzeit eingreifen können», sagte Astra-Sprecher Thomas Rohrbach. Denn verantwortlich sei immer noch der Fahrer.

(reuters/ise)