Am 28. September stimmen wir über die Einführung einer neuen kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften ab. Diese soll die Besteuerung des Eigenmietwerts ersetzen, dessen Abschaffung das Bundesparlament für Ende 2024 beschlossen hat. Die beiden Geschäfte sind miteinander verbunden, sodass die Ablehnung des einen auch die Ablehnung des anderen zur Folge hat – auch wenn wir nur über die Einführung der neuen kantonalen Steuer abstimmen, die noch festgelegt werden muss.
Der Kompromiss der Bundesversammlung verbindet die Abschaffung des Eigenmietwerts mit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen (es sei denn, es handelt sich um Renditeimmobilien), Unterhaltskosten für selbst genutzte Liegenschaften und Arbeiten zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz (die letzten beiden jedenfalls auf Bundesebene).
Die Wirtschaftsverbände der Romandie haben sich bereits weitgehend gegen diesen Kompromiss ausgesprochen, da sie der Ansicht sind, dass die Nachteile für die Umwelt und die Baubranche stärker zu gewichten sind als die Vorteile für die wohlhabendsten Eigentümer.
Der Gastautor
Grégoire Bordier ist Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbanken und Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers. Als Privatbankiers gelten Banken, bei denen ein oder mehrere Teilhaber unbeschränkt für die Bank haften. Bordier ist unbeschränkt haftender Gesellschafter bei der Genfer Privatbank Bordier & Cie.
Letztendlich wird jeder entsprechend seiner persönlichen Situation abstimmen. Ich möchte hier keine Wahlempfehlung abgeben, sondern auf eine Folge der Reform aufmerksam machen, die alle betrifft.
Das Ende des Abzugs von privaten Schuldzinsen bedeutet nämlich auch, dass ein Darlehen von einer Bank, einem Verwandten oder einem Freund zur Finanzierung eines persönlichen Projekts, einer Ausbildung, der Gründung oder des Kaufs eines Unternehmens nicht mehr zu abzugsfähigen Zinsen führt, während diese derzeit bis zu einem Betrag von mindestens 50’000 Franken abzugsfähig sind.
Auch die für Kreditkarten gezahlten Zinsen sind nicht mehr abzugsfähig. Die Reform geht somit sehr weit und betrifft auch Personen, die keine Immobilien besitzen.


2 Kommentare
Dass ein Bankangestellter gegen die Abschaffung ist, dürfte wohl am Interesse aller Banken liegen, dass das Hypovolumen hoch bleibt.
Aber ich gebe ihm insofern Recht, entweder darf man Schuldzinsen abziehen (egal welche) oder nicht (m.E. hier in dieser Vorlage ein Kompromiss um mehr Politiker diverser Couleur ins Boot zu holen, welche aber nun doch wieder ausscheren).
Aber m.E. wird immer wieder mit Scheinargumenten sowohl dafür als auch dagegen votiert. Im Endeffekt ist diese Steuer auf einem fiktiven Einkommen einfach abzuschaffen. Die daraus mit grosser Wahrscheinlichkeit entstehenden Steuerausfälle kann man nun entweder durch sparen (d.h. Ausgaben reduzieren) oder zielgerichteter Steuern ausgleichen (z.B. Kapitalgewinne bei Realisierung, Finanztransaktionssteuern, etc.). Aber nein, man diskutiert lieber mit 'Gut/Böse'-Argumenten und zeigt mit dem Finger auf die andere Politseite. Vielleicht 'gewinnt' man dadurch, aber m.E. heiligt nicht immer der Zweck die Mittel.
Letztendlich spielt es für mich nicht so eine grosse Rolle. Ich habe, statt den Hypothekarkredit abzuzahlen, Wertschriften gekauft. Damit kann ich jederzeit wechseln und bin damit nicht allein. Ich denke jedoch das Steuersystem in der Schweiz sollte möglichst vereinfacht werden und viel weniger Abzüge und Aufrechnungen umfassen. Ich denke damit würden wir etliche Beamte einsparen. Dies wiederum würde mehr Geld im Wirtschaftskreislauf lassen.
Im gleichen Sinne sollte die Mehrwertsteuer einen einzigen Satz haben. Dann brauchen wir wahrscheinlich kein 167 § in der Mehrwertsteuer-verordnung mehr.