Am 28. September stimmen wir über die Einführung einer neuen kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften ab. Diese soll die Besteuerung des Eigenmietwerts ersetzen, dessen Abschaffung das Bundesparlament für Ende 2024 beschlossen hat. Die beiden Geschäfte sind miteinander verbunden, sodass die Ablehnung des einen auch die Ablehnung des anderen zur Folge hat – auch wenn wir nur über die Einführung der neuen kantonalen Steuer abstimmen, die noch festgelegt werden muss.

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Der Kompromiss der Bundesversammlung verbindet die Abschaffung des Eigenmietwerts mit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen (es sei denn, es handelt sich um Renditeimmobilien), Unterhaltskosten für selbst genutzte Liegenschaften und Arbeiten zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz (die letzten beiden jedenfalls auf Bundesebene).

Die Wirtschaftsverbände der Romandie haben sich bereits weitgehend gegen diesen Kompromiss ausgesprochen, da sie der Ansicht sind, dass die Nachteile für die Umwelt und die Baubranche mehr zu gewichten sind als die Vorteile für die wohlhabendsten Eigentümer.

Der Gastautor

Grégoire Bordier ist Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbanken und Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers. Als Privatbankiers gelten Banken, bei denen ein oder mehrere Teilhaber unbeschränkt für die Bank haften. Bordier ist unbeschränkt haftender Gesellschafter bei der Genfer Privatbank Bordier & Cie.

Letztendlich wird jeder entsprechend seiner persönlichen Situation abstimmen. Ich möchte hier keine Wahlempfehlung abgeben, sondern auf eine Folge der Reform aufmerksam machen, die alle betrifft.

Das Ende des Abzugs von privaten Schuldzinsen bedeutet nämlich auch, dass ein Darlehen von einer Bank, einem Verwandten oder einem Freund zur Finanzierung eines persönlichen Projekts, einer Ausbildung, der Gründung oder des Kaufs eines Unternehmens nicht mehr zu abzugsfähigen Zinsen führt, während diese derzeit bis zu einem Betrag von mindestens 50'000 Franken abzugsfähig sind.

Auch die für Kreditkarten gezahlten Zinsen sind nicht mehr abzugsfähig. Die Reform geht somit sehr weit und betrifft auch Personen, die keine Immobilien besitzen.