Mit welchem Urteil rechnen Sie am Freitag?
Es ist ein Lesen im Kaffeesatz. Die Praxis des Bundesgerichts hat sich in den letzten Jahren verändert. Ich vermute aber, dass das Gericht die Beschwerde der Steuerverwaltung gutheissen wird und die Daten ausgeliefert werden dürfen.

Für wie stark halten Sie die Argumente der Bank? Die UBS hält das Gesuch für einen Fischzug, eine «Fishing Expedition». Frankreich liefert keine Belege, dass die Kontoinhaber gegen Recht verstossen haben. Und die Anfrage basiert auf gestohlenen Daten.
Vor zehn Jahren hätte das Bundesgericht eine Datenlieferung auf solchen Grundlagen vermutlich untersagt. Seitdem haben sich die Verhältnisse dramatisch verändert, auch in politischer Hinsicht.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Was meinen Sie damit?
Das Bundesgericht ist nicht immun gegen politische Diskussionen. Es nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat seine Ansicht zu Amtshilfe auf Grundlage gestohlener Daten verändert hat. Auch bei den sogenannten Fischzügen hat das Gericht seine Praxis abgeschwächt und erweist sich grosszügiger.

In den letzten Jahren zeigte es Verständnis, wenn der ausländische Staat nicht viele Informationen vorlegt. Das Bundesgericht ist heute sehr wohlwollend gegenüber Amtshilfegesuche ausländischer Staaten.

Darum geht es am Freitag in Lausanne

Darüber entscheidet das Bundesgericht

Frankreich verlangt von den Schweizer Steuerbehörden im Rahmen der Amtshilfe Informationen über Zehntausende französische UBS-Kunden. Die UBS erhob gegen die Datenlieferung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung Einsprache. Letzten Sommer entschied das Bundesverwaltungsgericht im Sinne der Bank und untersagte die Kooperation mit Frankreich. Die Steuerverwaltung hat den Entscheid weitergezogen. Nun muss das Bundesgericht ein abschliessendes Urteil fällen.

Frankreich verfügt lediglich über die Kontonummern der Kunden und möchte nun Informationen wie die Namen oder der Kontostand erfahren. Die Listen stammen von Nordrhein-Westfalen: Das deutsche Bundesland hat gestohlene Schweizer Bankdaten gekauft und sie verschiedenen europäischen Ländern zur Verfügung gestellt.

So argumentiert die UBS

Die UBS befürchtet, dass Frankreich die Daten für das Verfahren gegen die Bank verwenden will. Bekanntlich droht der Bank eine Busse ihn Höhe mehrer Milliarden Euro. Aus Sicht der Bank ist das Gesuch auch rechtswidrig, weil es lediglich auf Kontodaten basiert. Frankreich belegt nicht, ob die Kontoinhaber tatsächlich Steuersünder sind. Und schliesslich stützt sich Frankreich auf gestohlene Daten.

Ich glaube aber, dass das Bundesgericht ausdrücklich auf eine Einhaltung des Spezialitätenprinzips hinweisen wird. Es wird klar sagen, dass die Daten von Frankreich nur gegen die französischen Kontoinhaber, aber nicht für das Verfahren gegen die UBS verwendet werden dürfen. Die UBS misstraut den französischen Behörden. Das Bundesgericht wird der Bank in diesem Punkt psychologisch ein wenig entgegenkommen.

Wird das Bundesgericht von Frankreich Garantien verlangen?
So weit wird das Bundesgericht nicht gehen. Es dürfte das Spezialitätenprinzip lediglich als Selbstverständlichkeit erwähnen: Dass Frankreich als Rechtsstaat diese Informationen nicht missbrauchen und zweckentfremden darf. Wenn das Bundesgericht eine eigentliche Garantie von Frankreich verlangen würde, würde es sein Misstrauen gegenüber einer ausländischen Behörde ausdrücken, was höchst untypisch wäre.

 

Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern.

Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern.

Quelle: Manu Friederich

Ist Misstrauen nicht angebracht? Frankreich könnte sich um die Vorgabe foutieren und mit den Daten machen, was es will.
Das Risiko besteht bei Amts- und Rechtshilfe grundsätzlich immer. Hier stellt sich sicherlich auch die Frage, aus welchem Land das Gesuch kommt. Bei einem Gesuch aus einem korruptionsanfälligen Land wäre das Risiko sicher grösser, als bei einem Gesuch aus dem mit der Schweiz befreundeten Nachbarland Frankreich, das ein Rechtsstaat ist. Dass die UBS misstrauisch ist, kann ich nachvollziehen. Man kann nicht sicher sein, dass Frankreich das Prinzip wirklich beachten wird.

Falls Frankreich die Daten doch für das Verfahren verwendet: Steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die UBS die Milliardenbusse bezahlen muss?
Sollten die Daten geliefert werden, hätte das zumindest indirekt einen grossen Einfluss auf das Verfahren. Das Risiko ist zwar klein, dass die Behörden die Daten direkt verwenden.

In Frankreich kommt es aber sehr häufig zu Lecks gegenüber den Medien. Innerhalb weniger Monaten könnte dann anonym in Medien zu lesen sein, dass aus diesen Daten ersichtlich sei, dass die UBS französische Steuerdelinquenten aktiv unterstützt habe. Sobald solche Informationen in Medien die Runden machen, wird das die Richter im Berufungsverfahren gegen die UBS negativ beeinflussen. Juristen und Richter sind nur Menschen, sie sind empfänglich für die Medienberichterstattung.

Für die UBS steht viel auf dem Spiel.
Absolut. Die UBS ist in diesem Verfahren kein hehrer Ritter, der sich für ihre Kunden einsetzt. Hier geht es wohl in erster Linie um finanzielle Eigeninteressen der Bank, was durchaus legitim ist. Natürlich wird dies in der Öffentlichkeit etwas anders verkauft. Formell geht es um Bankkundendaten. In Tat und Wahrheit geht es um das Verfahren gegen die UBS, bei dem die Bank in erster Instanz zu der Milliardenbusse verurteilt worden ist.

Die Bank weiss, dass sie sich noch vor zwei Instanzen juristisch wehren kann. Wenn jetzt die Stimmung in der Öffentlichkeit durch die Datenlieferung weiter angeheizt wird, wird dies das Verfahren zulasten der Bank beeinflussen. Die UBS wehrt sich aus strategischen Gründen gegen die Datenlieferung.

«Um es klar zu sagen: Hier geht es nicht um nationale Interessen, es geht um die Interessen eines Privatunternehmens.»

Laut UBS-Chefjurist Markus Diethelm stehen bei dem Entscheid über die Datenlieferung nationale Interessen auf dem Spiel. Die Bankführung wirkt nervös – teilen Sie diesen Eindruck?
Ja. Eine Busse von über fünf Milliarden Euro ist auch für die UBS viel Geld. Die Vorwürfe der UBS gegen die Schweiz erscheinen mir aber deplaziert. UBS-Chef Sergio Ermotti kritisierte die Eidgenössische Steuerverwaltung.

Ich finde es hingegen richtig, dass die Behörde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weitergezogen hat. Ein höchstrichterliches Urteil bei diesen Grundsatzfragen ist wichtig, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Behörden wollen wissen, wie sie Gruppenanfragen aus dem Ausland generell handhaben sollen.

Auch die Kritik an der Politik halte ich für verfehlt. Vor zehn Jahren hat es die UBS es geschafft, ihr privates unternehmerisches Problem mit den USA dem Staat weiterzureichen. Die Schweiz war damals dumm genug, darauf einzusteigen, und sich dadurch in den Steuerstreit zu verwickeln. Jetzt scheint es die UBS erneut zu versuchen. Um es klar zu sagen: Hier geht es nicht um nationale Interessen, es geht um die Interessen eines Privatunternehmens.

Die Politik sollte sich zumindest momentan noch nicht involvieren. Dies wäre nur angebracht, wenn Frankreich die Daten missbräuchlich für das Verfahren verwenden würde, dann wäre es ein Souveränitätsproblem. Ich vermute aber, dass die Daten nicht offiziell eingebracht werden, sondern offiziös – über Lecks in den Medien.

Das Bundesgericht hat sich für eine öffentliche Verhandlung entschieden. Warum?
Der Entscheid hat mich überrascht. Man verhandelt wohl in erster Linie öffentlich, weil das Interesse so gross ist. Es geht um den letzten grossen Prozess um das Schweizer Bankkundengeheimnis. Die Bundesrichter haben die Möglichkeit, sich in Szene zu setzen.

Das Urteil ist nicht nur für die UBS wichtig, sondern auch für andere Banken und die Behörden. Das Bundesgericht muss sich deutlich zu den Grenzen sogenannter Fischzüge – Fishing Expeditions – ausländischer Staaten äussern.