Liebe Leserin, lieber Leser

Als Christoph Weber, Leitender Staatsanwalt des Kantons Zürich, Mitte Juli beim zuständigen Bezirksgericht Bülach eine überarbeitete Version seiner Anklageschrift zum Fall Swissair einreichte, waren die Meinungen vielerorts schnell gemacht. «Swissair-Manager Mario Corti», titelte etwa die «SonntagsZeitung», «wird in neuer Klage fürs Grounding verantwortlich gemacht.» In der Tat fährt der Ankläger in seiner mittlerweile auf 104 Seiten angeschwollenen Schrift starkes Geschütz auf. Mario Corti und seine Finanzchefin Jacqualyn Fouse hätten «durch Misswirtschaft, gewagte Spekulationen und leichtsinniges Gewähren von Kredit die Überschuldung der Gruppe verschlimmert und deren Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt».

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Als Begründung baut der Leitende Staatsanwalt eine einfache Kausalkette. Am 17. September 2001, sechs Tage nach den für die Airline-Industrie so verheerenden Terrorattacken auf das World Trade Center in New York, hatten Corti und Fouse bei Bundesrat Kaspar Villiger um finanzielle Hilfe nachgesucht und als Antwort erhalten: Für eine sofortige Liquiditätshilfe fehle die Rechtsgrundlage, doch an einer späteren Kapitalerhöhung könne sich der Bund durchaus beteiligen – im Übrigen müsste dafür auch die Wirtschaft zu mobilisieren sein. «Der Bundesrat», schreibt der Ankläger dazu, habe «den Angeklagten unmissverständlich mitgeteilt, dass der Bund weder eine Bundesgarantie noch einen Kredit geben werde», und leitet daraus ab, dass Corti nach diesem Bescheid sofort hätte in den Nachlass gehen müssen. Stattdessen zahlte er in den Tagen rund um das Grounding fällige Bankkredite, Beraterhonorare und Flughafengebühren in Höhe von 177 Millionen Franken zurück – im Wissen um die «nachhaltige Zahlungsunfähigkeit» der Firma, so die Anklage –, Gelder, die am Tag des Groundings gefehlt hätten.

Für den Staatsanwalt ist damit der Tatbestand der Misswirtschaft erfüllt. Was ist von dieser Argumentationskette zu halten? Musste Mario Corti zwingend davon ausgehen, dass nach dem Treffen mit Villiger als einziger Ausweg der Gang zum Nachlassrichter bleiben und die Swissair nicht mehr zu retten sein würde? Corti war offensichtlich anderer Meinung und suchte nach Lösungen: Das «Swiss Air Lines»-Konzept bezweckte die Zusammenführung von Crossair und Swissair samt notwendiger Kapazitätsreduktion nach 9/11; die Taskforce «Rekapitalisierung» um Alt-Nationalrat Ulrich Bremi sollte frisches Geld aus der Wirtschaft organisieren, und am 9. November 2001 sollte, so Cortis Plan, an einer Generalversammlung eine Kapitalerhöhung mit Bundesbeteiligung beschlossen werden.

Wer so handelt, denkt an die Zukunft und kaum an den Nachlassrichter. Von diesen Zusammenhängen steht in der Anklageschrift kein Wort, und dies möglicherweise mit gutem Grund: Erst am Ende ihrer über vierjährigen Ermittlertätigkeit fasste die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Misswirtschaft ins Auge. Die davon betroffenen Angeklagten erfuhren erst Anfang Januar 2006 von dieser Absicht – als ihre Verhöre durch die Staatsanwaltschaft längst abgeschlossen waren. Misswirtschaft ist zudem der einzige Straftatbestand, der 15 Jahre lang einklagbar bleibt. Die Staatsanwaltschaft hat sich somit elegant aus der Affäre gezogen: Niemand kann ihr vorwerfen, sie habe eine Verjährung zu verantworten. Und beurteilen, ob die doch arg verkürzte Beweiskette für eine Verurteilung wegen Misswirtschaft ausreicht, muss nun das Bezirksgericht Bülach.