Eine Steuer von 26 Prozent sollen Kreditinstitute aus der Schweiz für Kapitälerträge ihrer deutschen Kunden erheben. Für die Altvermögen zahlen die Schweizer Banken ausserdem pauschal zwei Milliarden Franken. Bern und Berlin haben ein entsprechendes Abkommen paraphiert, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Mit der Einigung geht ein langer Streit um die Besteuerung deutscher Schwarzgelder auf Schweizer Konten zu Ende.

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Letzten Herbst hatten sich Deutschland und die Schweiz im Grundsatz geeinigt, dass Schweizer Banken in Zukunft auf Kapitalerträge deutscher Bürger eine Abgeltungssteuer erheben und diese anonym dem deutschen Fiskus zuführen. Offen war noch der Steuersatz.

In den Verhandlungen haben sich beide Seiten nun auf einen Satz von 26 Prozent geeinigt, wie verschiedene Medien schon im Vorfeld berichtet hatten. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Steuersatz für Kapitalerträge, wie das EFD schreibt.

Auskunftsgesuche mit Kundennamen

Steuerflüchtlinge aus Deutschland sparen künftig in der Schweiz also keine Steuern mehr, bleiben aber anonym. Damit wird das Bankgeheimnis gewahrt.

Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, wurde vereinbart, dass die deutschen Behörden Auskunftsgesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines «plausiblen Anlasses», wie das EFD schreibt.

Nachbesteuerung für Altvermögen

Die seit Jahren auf Schweizer Konten liegenden Schwarzgelder sollen durch eine einmalige, pauschal bemessene Steuer legalisiert werden können. Der Steuersatz beträgt zwischen 19 und 39 Prozent des Vermögensbestandes. Sie wird aufgrund der Dauer der Kundenbeziehungen sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes festgelegt.

Anstelle eines solchen Zahlung sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen.

2 Milliarden Vorauszahlung

Ferner haben sich die Banken zu einer Garantieleistung in der Höhe von 2 Milliarden Franken verpflichtet. Das von den Banken vorgestreckte Geld wird anschliessend mit eingehenden Steuerzahlungen verrechnet und den Banken zurückerstattet. In Deutschland war über höhere Beträge spekuliert worden.

Mit der Paraphierung haben die Unterhändler den Vertragstext vorläufig festgelegt. Die Vereinbarung muss nun noch von den Regierungen unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung erfolge in den nächsten Wochen, schreibt das EFD.

Danach müssen die Parlamente in der Schweiz und in Deutschland dem Abkommen zustimmen. In der Schweiz untersteht das Abkommen voraussichtlich dem fakultativen Referendum. Es soll Anfang 2013 in Kraft treten.

(laf/cms/sda)