«Wir müssen offen über Lösungen sprechen», sagte die SPD-Parlamentarierin Kirsten Lühmann vor dem Deutschen Bundestag. Sie sprach aus, was viele ihrer Parteigenossen aus den hoch verschuldeten Gemeinden und Bundesländern denken: Deutschland brauche einen «Altschulden-Fonds», einen politischen Haircut.
Sie nannte auch ihr Vorbild: die Vermögensabgabe aus dem Lastenausgleichsgesetz, das 1952 von Konrad Adenauer, dem ersten deutschen Kanzler, erlassen wurde. Im Zuge der Währungsreform kassierte der Staat damals für «Wohnraumhilfen» und andere Investitionen von den Bürgern eine einmalige Vermögensabgabe und eine «Hauszins-Steuer».
Liegenschaften belasten. Die brachiale Steuer ist längst vergessen. Mit Rückwirkung ab dem Jahr 1945 mussten die Deutschen 1 bis 1,5 Prozent ihres Vermögens abtreten. Die Regel galt 27 Jahre lang bis 1979. Zusätzlich wurde zwangsweise auf jede Liegenschaft eine Grundschuld für den Staat eingetragen und damit eine «Hypothekengewinnabgabe» kassiert. Den Bürgern blieb kein Fluchtweg: Bei Abwanderung wurde die vierteljährlich zu entrichtende Steuer sofort gesamthaft fällig. Die Erträge aus der Vermögensabgabe waren damals höher als jene aus der Lohnsteuer.
Einen neuen Vorschlag liefert der Basler Ökonom Alexander Dill. Er will die staatliche Gesamtschuld durch eine 20-prozentige Abgabe auf sämtliche Privatvermögen abbauen. Auf alles: Geldkonti, Wertpapierdepots und Immobilienbesitz. Einfach, aber grausam.