Die Falcon Private Bank in Zürich muss den im Zusammenhang mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB unrechtmässig erzielten Gewinn von 2,5 Millionen Franken an die Finma abgeben. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügte am 7. Oktober 2016 die Einziehung des Gewinnst, weil die Privatbank aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt hatte. Die Bank hatte die sich aus dem Geldwäschereigesetz ergebenden Sorgfaltspflichten nicht eingehalten und gegen interne Regeln in diesem Bereich verstossen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

 

Die Privatbank legte gegen die Finma-Verfügung eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Sie verlangte den Abzug von 700'000 Franken, weil diese in direktem Zusammenhang mit der Verletzung der aufsichtsrechtlichen Bestimmung getätigt worden seien.

Das Bundesverwaltungsgericht liess diesen Abzug zu. Das gehe nicht, hat das Bundesgericht in einem am Freitag publizierten Urteil entschieden. Dafür bestehe keine gesetzliche Grundlage.

Falcon Private: Das ungeliebte Kind der Araber

Die Zürcher Privatbank Falcon gehört in das Portfolio von Mubdala Development, dem Staatsfonds des Golfemirats Abu Dhabi. Noch zumindest. Die Eigner haben zuletzt einen weiteren Verkaufsversuch gestartet für das vom Institut verwaltete Vermögen in Höhe von fünf Milliarden Franken. Das Problem: Viele Interessenten fürchten, sich mit einem Kauf von Falcon rechtliche oder regulatorische Probleme einzuhandeln. Mehr lesen Sie hier

Ziel der Einziehung sei die Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes, damit sich die Verletzung von Bestimmungen nicht lohne. Die Massnahme habe rein administrativen und keinen strafrechtlichen Charakter.

Die Falcon Private Bank musste ihre Niederlassung in Singapur auf Geheiss der dortigen Zentralbank im Herbst 2016 schliessen. Zudem wurde ihr eine Busse von 3,1 Millionen Franken auferlegt.

Falcon Private Bank und der Fall 1MDB

  • Die Zürcher Falcon Bank wusch 1,8 Milliarden Dollar aus dem Malaysia-Staatsfonds 1MDB. Der Fall zeigt exemplarisch, wie die Teppichetage einer Bank die eigene Compliance übersteuern kann. «Aus verschiedenen Telefonaufzeichnungen ergibt sich, dass der damalige CEO Eduardo Leemann nach Wahrnehmung der Angestellten zumindest zeitweise Druck ausübte, damit die Transaktionen rasch genehmigt würden», heisst es in einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Leemann sei «die treibende Kraft» gewesen, welche die Transaktion durchführen wollte. Auch der damalige Falcon-Präsident Mohamed Al-Husseiny habe Druck ausgeübt. Lesen Sie mehr hier im Text des «Handelszeitung»-Journalisten Sven Millischer.
     
  • Die Finma verhängte ein zweijähriges Berufsverbot gegen den General Counsel. Das Bundesverwaltungsgericht hielt das für unverhältnismässig, vor allem weil nach der internen Organisation der Bank nicht dieser, sondern die Geschäftsleitung als Ganzes für Geldwäschereimeldungen verantwortlich war. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig, da er von der Finma vor Bundesgericht angefochten wurde.

(sda/ise)