Belgien: Ein Gesetzesvorschlag sieht einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen kotierter Unternehmen vor.
Deutschland: Familienministerin Kristina Schröder sieht eine Quote von 20 Prozent per Gesetz vor, falls die Firmen sie bis 2015 nicht von sich aus erreichen.
Finnland: Die gesetzliche Quote von 40 Prozent gilt nur für Staatsbetriebe. Mit dem «Corporate Governance Code» verpflichten sich Firmen auf einen Ausgleich zwischen den Geschlechtern. Er wirkt: In den Verwaltungsräten stieg der Frauenanteil auf 40 Prozent.
Frankreich: Laut Gesetzesentwurf müssen bis 2015 Verwaltungsräte kotierter Firmen zu 40 Prozent aus Frauen bestehen. Die Nationalversammlung hat bereits Ja gesagt.
Großbritannien: Eine gesetzliche Frauenquote wird geprüft. Die Liste «100 Women to Watch in the UK» soll Unternehmen bei der Besetzung ihres Verwaltungsrats inspirieren.
Niederlande: Gemäss Gesetzesentwurf müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bis 2016 in Verwaltungsrat und Konzernleitung einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent ausweisen.
Norwegen: Eine Frauenquote von 40 Prozent in Verwaltungsräten ist seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben. Im Frühjahr 2008 haben 100 Prozent der Firmen die Quote erreicht.
Österreich: Diskutiert wird ein Stufenplan für die Einführung einer Frauenquote: 25 Prozent bis 2013, 40 Prozent bis 2018.
Schweden: Das Parlament plant die Einführung einer gesetzlichen Quote, falls der Frauenanteil in Verwaltungsräten von derzeit 18 Prozent bis 2014 nicht verdoppelt wird.
Schweiz: Eine Motion zur Einführung einer Frauenquote wurde eingereicht, im Parlament aber noch nicht behandelt. Danach müssen in Verwaltungsräten von Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten mindestens 40 Prozent Frauen vertreten sein. Der Bundesrat ist dagegen.
Spanien: Quotenregelung seit 2007. Bis 2015 sollen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern einen Frauenanteil von 40 Prozent vorweisen. Bei Quotenerfüllung werden diese Firmen bei der staatlichen Vergabe von Aufträgen bevorzugt.