Der Bauernhof im hinteren Napfgebiet wäre von der Aussenwelt fast abgeschnitten, gäbe es da nicht die 17-jährige Tochter. Denn weder die Eltern noch die beiden Söhne sind per E-Mail oder über ein Handy zu erreichen. Auf ihrem Hof gibt es zwar einen Computer, doch dessen analoger Anschluss wird nur selten benutzt: Zu langsam ist er, und wenn einer der Familie ins Internet geht, ist der Hof telefonisch für niemanden mehr erreichbar. Also bringt die Tochter die E-Mails jeweils ausgedruckt aus dem Lehrbetrieb nach Hause. Auch für die SMS ist sie zuständig, auch wenn sie diese als einzige Handybesitzerin der Familie wegen fehlenden Empfangs im heimischen Tal erst dann bekommt, wenn sie die Gegend morgens auf dem Weg zur Arbeit verlässt.

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Mangelnder Service public? Darüber zu jammern, wäre angesichts der heutigen Gesetzeslage verfehlt. Denn der Festanschluss ist garantiert, der Anschluss könnte mit ISDN ergänzt werden, und im Dorf, einige Kilometer weiter talabwärts, steht auch noch eine Telefonkabine für den Notfall. Dies ist das, was unter Service public durch das Fernmeldegesetz garantiert wird – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Denn ein ADSL-Breitbandanschluss gehört ebenso wenig zur staatlich festgelegten Grundversorgung wie die Mobilkommunikation, was in der laufenden Diskussion über den Service public gerne unter den Tisch gewischt wird.

Völlig unabhängig von den Besitzstrukturen der Swisscom liesse sich der Grundversorgungsauftrag jederzeit ausweiten, schliesslich wird dieser in Bern alle fünf Jahre neu ausgehandelt. So wie sich etwa die Grundversorgung mit Telefonkabinen garantieren liesse, könnte man auch die Breitbanddienste mit DSL-Technologie gesetzlich festschreiben. Und selbst in der Mobiltelefonie wäre dies möglich: etwa bei der Vergabe von neuen Mobilfunklizenzen. Bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen forderte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) von den Bietern eine Abdeckung von 50 Prozent. Dabei hätte die Behörde ebenso gut 80 oder 95 Prozent festschreiben können, was allerdings die Versteigerungserlöse deutlich nach unten gedrückt hätte – Erlöse, von denen man auch einen Teil in einen Fonds einspeisen könnte, ähnlich wie dies in den USA geschieht. Dort wird aus dem so genannten Universal Service Fund, an dem sich alle Telekomgesellschaften beteiligen, die Erschliessung unrentabler ländlicher Regionen finanziert.