Viele Arbeitnehmer aus der Europäischen Union bekommen in der Schweiz weniger Lohn als ihre Schweizer Kollegen. Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einem Bericht festhält, haben 2010 fast 40 Prozent der aus der EU in die Schweiz geschickten Arbeitnehmer unter dem von Schweizer Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgesetzten Mindestlohn gearbeitet. In Branchen ohne GAV waren es 12 Prozent.

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Das sind mehr als im Vorjahr, wie die Kontrollen der flankierenden Massnahmen ergaben. Die Kontrollen wurden ausgeweitet, so dass 40'000 meldepflichtige Personen erfasst wurden, wie das Seco in seinem Bericht zur Umsetzung der Massnahmen bilanziert.

Insgesamt wurden 18'000 Schweizer Unternehmen und etwa 16'000 Entsendebetriebe aus der EU unter die Lupe genommen. Im Vorjahr waren es rund 17'000 Schweizer Betriebe und 13'500 Entsendebetriebe gewesen.

Kontrolliert wurden die Arbeitsbedingungen von den tripartiten und paritätischen Kommissionen. Die paritätischen überwachen die Branchen mit einem verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), wo es Mindestlöhne gibt. Gemäss Seco sind Verstösse hier einfacher zu identifizieren, da selbst geringe Abweichungen geahndet werden.

Die anderen Branchen werden von den kantonalen tripartiten Kommissionen überwacht. Sie kontrollieren, ob die "üblichen Löhne" bezahlt werden. Die Kommissionen setzen sich aus Kantonsvertretern, Arbeitgebern und -nehmern zusammen. Gemäss Seco ist es hier schwieriger, Verstösse festzustellen.

Die meisten Bussen betrafen Verstösse bei der Meldepflicht, wo die Verstossquote mit 18 Prozent relativ hoch ist. Im Allgemeinen seien die flankierenden Massnahmen aber wirksam, schreibt das Seco. Die Rückfallquote sei gering. Die Einigungsverfahren mit Entsendebetrieben, die Löhne unterbieten, verliefen meist erfolgreich.

Politik fordert Massnahmen gegen Lohndumping

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) verlangt, dass bei erwiesenem Lohndumping konsequent Minimallöhne eingeführt werden müssen. Das Gesetz sehe das so vor. Der Gesamtarbeitsvertrag für Temporäre sei umgehend in Kraft zu setzen.

Der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse setzt auf harte Sanktionen. Auf Einigungsverhandlungen mit Schweizer Firmen sei zugunsten einer drastischen Busse von 100'000 Franken zu verzichten. „Scheinselbständige“ sollten ausgewiesen und mit einem mehrjährigen Arbeitsverbot in der Schweiz bestraft werden.

Von Scheinselbständigkeit spricht man, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten gehört.

Die SP Schweiz fordert die Wirtschaft auf, sich an die Spielregeln zu halten. Gegen Unternehmen, die Lohndumping betreiben, sollten "echte" Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Kritik an „Scheinselbständigen“

Die FDP hat insbesondere die „Scheinselbständigen“ im Visier. Nationalrat Hans-Rudolf Gysin (BL) reichte dazu eine parlamentarische Initiative ein, die von Vertretern aller Parteien unterzeichnet wurde.

Gysin fordert, dass Selbständige ihren Status nachweisen müssen. Der Bundesrat soll Kriterien aufstellen, nach welchen die Kontrollorgane beurteilen, ob eine Selbständigkeit vorliegt. Weiter soll eine Kautionspflicht für Selbständige geprüft werden.

Die Personenfreizügigkeit sei für die Schweiz ein Erfolgsmodell, hält die FDP dennoch fest. Sie sichere den Wohlstand und schaffe Arbeitsplätze. Nach der Ausweitung der vollen Personenfreizügigkeit auf die EU-8 per 1. Mai sei die Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten jedoch noch wichtiger geworden.

(cms/tno/laf/sda)