Die Wettbewerbskommission (Weko) hat dem Telekomunternehmen Swisscom eine Busse von 7,9 Millionen Franken aufgebrummt. Die Swisscom missbrauchte bei der Breitband-Vernetzung der Poststellen ihre beherrschende Marktposition. Sie rekurriert gegen den Entscheid. Beim Breitband-Anschluss für die Post behinderte Swisscom Wettbewerber und setzte unangemessen hohe Preise durch, begründete die Weko am Donnerstag ihren Entscheid. Auf dem Markt für Breitbandanschlüsse von Geschäftskunden ist die Swisscom marktbeherrschend.

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Die Post schrieb 2008 die Breitband-Anschlüsse für ihre Standorte und Postomaten aus. Diese Ausschreibung gewann die Swisscom, weil sie einen etwa 30 Prozent tieferen Preis bot als ihre Konkurrenz. Sie erhielt den Zuschlag gegen Sunrise. Sunrise erstattete daraufhin Anzeige bei der Weko.

Sunrise bekommt recht

Die Konkurrenz war bei dem Auftrag auf die Vorleistungen der Swisscom angewiesen. Die Swisscom habe zum einen unter den üblichen Grosshandelspreisen offeriert. Zum anderen habe sie die Vorleistungspreise für die Konkurrenz zu hoch angesetzt, lauteten die Vorwürfe. Dies bestätigte sich nun nach Angaben der Weko. Das Verhalten der Swisscom sei als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bei Breitband-Anschlüssen zu qualifizieren.

Die Vorleistungspreise seien zu hoch angesetzt gewesen. So konnten die anderen Anbieter nicht mit dem Endkundenangebot der Swisscom mithalten. Zudem hat die Swisscom gemäss Weko mit ihrer Preispolitik gegenüber der Post überhöhte Preise erzwungen.

Swisscom akzeptiert Strafe nicht

Das sanktionierte Telekomunternehmen reagierte postwendend und kündigte an, den Entscheid vor Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. In einer Mitteilung vom Donnerstagmorgen zeigte sich Swisscom-Konzernchef Urs Schaeppi überzeugt, sein Unternehmen habe korrekt gehandelt. Bei der Berechnung der Endkundenpreise berücksichtige Swisscom die Kosten der Konkurrenz. Diese könnten teilweise eigene Infrastrukturen einsetzen. Nach Fernmeldegesetz regulierte Leistungen gebe die Swisscom den Kosten entsprechend weiter. Kommerzielle Vorleistungen müsse sie aber nicht kostenorientiert erbringen, argumentiert sie.

Zudem zeigte die Swisscom gemäss ihren Angaben der Weko bereits auf, dass Sunrise ein konkurrenzfähiges Angebot hätte machen können, wenn der Konkurrent Eigen- und Vorleistungen sinnvoll eingesetzt hätte. Nicht nachvollziehbar sei schliesslich der Vorwurf überhöhter Preise für die Post. Diese habe grosse Preisnachlässe ausgehandelt.

Jahrelanger Streit führte ebenfalls zu Sanktion

Die aktuelle Busse ist nicht die erste Weko-Sanktion gegen die Swisscom. In den ersten neun Monaten 2015 führte eine Busse von 186 Millionen Franken zu einem Gewinnknick. Das Bundesverwaltungsgericht stützte die Sanktion im Oktober, reduzierte aber die Höhe der Busse.

Die Swisscom gelangt in der Sache ans Bundesgericht. Die Busse bestraft die ADSL-Preispolitik des Unternehmens bis 2007. Der Streit mit der Konkurrenz dauerte jahrelang. Breitband-Internetzugänge über das Telefonnetz waren damals die Standardverbindung und die anderen Anbieter darauf angewiesen.

Weiterer Entscheid steht aus

Im Zusammenhang mit Sport-Übertragungen im Pay-TV liegt ein Verfügungsentwurf des Weko-Sekretariats vor. Darin droht der Swisscom eine Riesenbusse von 143 Millionen Franken. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe.

2007 brummte die Weko der Swisscom eine Riesenbusse von 333 Millionen Franken auf – die grösste je verhängte Kartellbusse der Schweiz. Dabei ging es um überhöhte Durchleitungsgebühren für Anrufe auf das Swisscom-Handynetz. Das Bundesgericht hob die Busse letztinstanzlich auf.

(sda/jfr/me)