Hoch oben im Zürcher Prime Tower sitzt er; er muss sich gegen zu viel Kundschaft wehren. Flavio Romerio ist ein gefragter Mann bei der Anwaltsfirma Homburger. Alle wollen ihn, Geld spielt keine Rolle. 1000 Franken Honorar notiere er pro Beratungsstunde, erzählt man. Aber den Klienten ist es egal. Dafür, dass sie nur diese eine Stunde mit ihm hätten, würden manche auch das Dreifache zahlen. Die Klienten, das sind Bankmanager und -juristen, die Angst haben. Bei allen geht es um Millionensummen, und bei manchen geht es um die schlichte Existenz.

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Die Geldhäuser zahlen für ihr US-Geschäft einen hohen Preis. Nicht nur für Bussen an die US-Justiz, sondern auch für Beratungshonorare. Viele Institute rechnen damit, dass sie für Strafzahlungen und Anwaltskosten mehrere Jahresgewinne opfern müssen. Sogar Häuser, die nun ihre Lizenz abgeben, werden bei der Abwicklungsberatung gemolken. Banken verlieren, Rechtsberater gewinnen.

Romerio ist ein Fachmann für die Verteidigung in den US-Steuerstrafuntersuchungen. Schon oft sprach er mit Kollegen von US-Kanzleien bei den New Yorker Staatsanwälten vor, bei den Steuerfahndern vom Internal Revenue Service (IRS) und den Ermittlern des US-Justizministeriums. Er zählt zu einem kleinen Kreis von Spitzenberatern, welche die Banken beim Bussgang nach Washington, D.C., begleiten. Zu diesem Kreis zählen Spezialisten wie Alex Geissbühler vom Beratungsunternehmen Capco und David Fidan vom Prüfkonzern Deloitte, die beide schon indirekt für das US Department of Justice Untersuchungen im Tax-Bereich durchgeführt haben. Oder Topanwälte wie Urs Schenker von Baker & McKenzie, Peter Burckhardt von Schellenberg Wittmer, Shelby du Pasquier von Lenz & Staehelin, die Banken der Kategorie 1 beraten, die schon länger im Visier der US-Behörden sind. Ihr Wissen ist viel wert, sie können ihre Klienten vor millionenschweren Dummheiten schützen.

Unter den Finanzmarkt-Advokaten ist eine Goldgräberstimmung ausgebrochen. Erfahrene US-Anwälte wie Ex-Staatsanwalt Daniel Levy von der Anwaltsfirma McKool Smith oder der ehemalige FBI-Chef Louis Freeh von Pepper Hamilton betreuen Banken in New York. Andere US-Juristen haben Büros in der Schweiz eröffnet.

Als BILANZ die Prüfkonzerne nach ihren Honorarregeln für das Beratungsgeschäft im Rahmen des US-Programms befragte, wurden die Manager der «Big Four» ziemlich schmallippig: «Kein Kommentar», «bis auf ein anderes Mal wieder», «wir bitten um Verständnis» (siehe Seite 48). Immerhin, das kleinere Prüfunternehmen BDO gibt preis, dass es mit 15 Beratern 19 Geldhäusern im US-Programm hilft. BDO agiert auch als unabhängiger Prüfer (Independent Examiner), der den US-Behörden den korrekten Ablauf der Untersuchungen testiert. Revisionsfirmen wie BDO lassen sich auch von Anwaltsfirmen untermandatieren, die als Independent Examiner wirken.

Tiefe Honorare wären verdächtig

Über die Berater von Deloitte wissen Bankjuristen, dass sie bereits im April 2013 eine Task Force einrichteten und bei der Betreuung von 30 Banken rund 300 Mitarbeiter aus ganz Europa einsetzen. Deloitte gilt als moderat bei der Honorierung: Im Durchschnitt berechnet das Unternehmen 250 Franken pro Stunde für recht monotone Prüfprozesse, bei denen Konti und Kunden gecheckt werden. Deloitte-Assistenten fakturieren 140 Franken pro Stunde, die Partner immerhin 700 Franken. Deloitte will die Banken bei dem Noteinsatz nicht vergraulen und damit einige auch als spätere Revisionskunden gewinnen. Ähnlich zurückhaltend berechnet Capco, ein internationaler Beratungskonzern für die Finanzindustrie, der im Schweizer Markt wachsen will. Selbst Partner nehmen dort nur 3600 Franken Tageshonorar, Seniorberater 3000 und Assistenten 2200. Berater in der Rolle des unabhängigen Prüfers sollten keine Dumpingpreise offerieren, weil sie sonst bei der US-Justiz in den Ruf geraten könnten, Gefälligkeitsdienste zu leisten.

Mindestens 80 Banken haben sich im Verein «Association Program 2013» zusammengetan. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50 000 Franken. «Selbsthilfeverein», frotzeln Strafrechtler, und unter US-Anwälten wurde registriert, dass der Club mit Fabio Oetterli einen Tax-Anwalt als Geschäftsführer wählte, der selbst zuletzt als Konzernsteuerchef bei der Bank Julius Bär arbeitete, ausgerechnet einem belasteten Institut der Kategorie 1.

Der Markt ist gross

Zwar haben sich nur rund 70 von 300 Schweizer Banken geoutet. «Bisher hat nur ein Bruchteil der Banken öffentlich Stellung bezogen», erklärt ein Finma-Sprecher, die Aufsichtsbehörde habe aber «von sämtlichen Banken» Informationen zu deren voraussichtlicher (Nicht-)Teilnahme erhalten. Gerüchte über zahlreiche Protestbanker, die das Programm boykottierten, bestätigt der Sprecher nicht: «Die bisherigen Rückmeldungen der Banken zeigen einen vernünftigen Umgang mit dem Programm und ein vernünftiges Bild.» Involvierte Berater gehen davon aus, dass sich die meisten Institute in der Kategorie 2 des Programms einreihen. Damit gehen diese davon aus, dass sie US-Recht verletzt haben.

Selbst Mini-Institute wie die Hypothekarbank Lenzburg haben sich dort eingruppiert. Die Regionalbank muss nun bei einer «dreistelligen Zahl» von US-Personen nach Verfehlungen suchen lassen, wie VR-Präsident Max Bühlmann offenbarte. Das mag noch nach einer überschaubaren Operation klingen, und bis anhin gehen die Lenzburger von der Unschuld ihrer Kunden aus. Aber die Untersuchungsanlage verlangt gründliche, mitunter kriminalistische Analysen der Verdachtskonti. Das bedeutet eine akribische Untersuchung aller dieser Konti, verdächtiger Geldflüsse und eine Recherche der Dokumente, welche die Steuerehrlichkeit der Kunden beweisen – oder aber den Tatverdacht begründen.

Immenses Volumen

Lenzburg ist ein kleiner Fall, gesamthaft ist das Untersuchungsvolumen immens. Einige Banken haben mehr als 10 000 Konti, die einzeln und physisch geprüft werden. Das bedeutet Honorarzahlungen in Multimillionenhöhe. «Pro Konto und Kunde rechnen wir durchschnittlich mit 90 Minuten Analyseaufwand», sagt ein Spitzenberater. Ein anderer kalkuliert zwei Stunden, weil er die vorbereitenden Arbeiten zur Einrichtung der Datenbanken einrechnet. Dabei muss für die zurückliegenden Jahre des Untersuchungszeitraums bis 2008 geforscht werden, ob frühere Kunden und saldierte Konti betroffen sind. Es wird nicht nur nach Kontoinhabern gesucht, sondern auch nach Vermögensverwaltern, Unterschriftsberechtigten, Treuhändern oder Bevollmächtigten, die als US-Bürger oder auch nur als Doppelbürger identifiziert werden können. Nicht nur Wohnadressen gelten als Kriterium, sondern auch amerikanische Feriendomizile oder US-Telefonnummern. Das heisst, dass die Verbindungsdatenbanken der Telefonanlage nach ausgehenden und eingehenden Gesprächen mit einer 001-Länderkennung abgesucht werden. Diese Suche kann auch auf die Verbindungsdaten von Mobiltelefonen der Kundenbetreuer ausgedehnt werden. So müssen auch ehemalige Kunden an ihren alten oder neuen Wohndomizilen aufgespürt werden, um deren Steuersituation zu klären.

Auch für sämtliche Kundenbeziehungen ohne offensichtlichen US-Bezug muss eine systematische Kontrolle stattfinden. Die Datenbanken mit diesen exkulpierten Kunden müssen elektronisch nach US-Beziehungen analysiert werden, zum Beispiel mit statistischen Methoden, wie sie in der forensischen Buchprüfung erprobt sind.

«Der schlimmste Teil kommt erst am Schluss», erklärt Capco-Partner Alex Geissbühler, «wenn für die geschlossenen Konten die intern verantwortlichen Kundenbetreuer, die externen Vermögensverwalter oder andere Dritte wie Rechtsanwälte und Treuhänder mit Name und Funktion nach Washington gemeldet werden müssen.» Die Betroffenen werden dann informiert. Sie haben eine 20-Tage-Frist für eine datenschutzrechtliche Beschwerde. Dann beginnt der blutige Teil des Programms.

Einige Institute laborieren bereits an schweren Einzelfällen herum. Denn kleinere Banken mit Jahresgewinnen unter der Zehn-Millionen-Grenze können durch einen einzigen oder nur wenige Steuerhinterzieher in den Abgrund gerissen werden. Wenn ein solches Institut zum Beispiel einen schwerreichen US-Kunden mit 400 Millionen Dollar hinterzogenen Vermögen nach dem 1. August 2008 aufgenommen hat, muss es 30 Prozent Busse berappen, also 120 Millionen Dollar. Die Busse frässe die Gewinne für mehr als ein Jahrzehnt auf. Für diese Fälle verhandeln fleissige Anwälte in Washington darüber, dass die Bussenzahlung über Jahre hinweg erstreckt wird.

Aber selbst Banken, bei denen schon das Sterbeglöcklein läutet, sind ein Quell kräftig fliessender Honorarströme. Denn die Institute haben gewöhnlich noch Cash in der Kasse und Eigenkapital in den Büchern. Es ist Kapital, das mit Sterbeberatung sukzessive in die Bücher der Beraterkonzerne und Grosskanzleien wandert – eine moderne Variante der Leichenfledderei. Die Aktionäre der oftmals kleinen Banken müssen dabei zusehen, wie ihr Restwert durch Beratungskosten dahinschmilzt. «Ich habe dabei schon Stundensätze bis 900 Franken gesehen», sagt ein Experte, der die Bücher betroffener Institute einsehen konnte. Die Gerichte nehmen es zur Kenntnis, die Finma nimmt es hin.

Ein Beispiel: der Fall Hyposwiss. Mit zwei Instituten in Genf und Zürich war die Tochter der St. Galler Kantonalbank am Markt. Im Herbst verkauften die Kantonalbanker ihre Töchter für rund acht Millionen Franken, wobei die Käufer 2015 nochmals einen Prozentwert der übertragenen Kundenvermögen entrichten sollen. Anfang Jahr übernahm die Kantonalbank das Restgeschäft. Die Übertragung wurde unter anderem vom Zürcher Büro Bratschi Wiederkehr & Buob abgewickelt. Die Liste der transferierten Konti füllt 25 Blatt, eng beschrieben mit mehr als 2500 Kontonummern. Von der Privatbank blieb nur noch eine Hülle unter dem Namen HSZH Verwaltungs AG übrig und in der Bilanz 2013 ein Minus von sieben Millionen Franken für Restrukturierungskosten und ein Rückstellungsbedarf für 2014 in einer Höhe, über die noch «keine verlässlichen Angaben» gemacht werden können. Das Archiv muss ein neu ernannter Geschäftsführer verwalten, überwacht von der Prüfgesellschaft PricewaterhouseCoopers.

Solche Abwicklungsanstalten wird es bald häufiger geben, stets anwaltlich umsorgt, von Beratern einbalsamiert wie eine Mumie. Neben der Bank Wegelin war es die Bank Frey, die diesen Weg ging, nachdem sie im April 2013 in einer US-Anklageschrift erwähnt worden war. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Rund zwei Millionen Franken hatten sie an Rückstellungen und für Reserven in die Bilanz 2012 gestellt. Aktuelle Zahlen über ihre Rechtskosten wollen sie nicht mitteilen. Beim Sterben wurde die Bank Frey von der Anwaltskanzlei Blum & Grob begleitet, den Totenschein füllte die Finma im Oktober 2013 aus. Ihre Hülle heisst nun Frey & Co. Administration AG.

Spitzenjahr für Berater. Einen etwas anderen Weg wählte die Deka Privatbank, eine Tochter des Deutschen Sparkassenverbandes. Sie gab ihre Banklizenz zurück und meldete sich bei der Finma neu als Broker und Anlageberater an. Zuvor waren für Restrukturierungsaufwand mehr als 11 Millionen und 5,7 Millionen Franken an Rückstellungen für Rechtsrisiken aufgelaufen. Die Bank mit 18 Millionen Franken Eigenkapital musste einen Jahresverlust von 17,9 Millionen verkraften. Ihre Verluste sind die Erträge in den Geschäftsberichten von Anwalts- und Beraterfirmen.

Für das Geschäftsjahr 2014 sieht es am Finanzplatz nach einem Rekordjahr aus. Den Banken droht ein Spitzenwert bei den Rechtskosten. Den Beratern winkt ein glanzvoller Abschluss.