Eskalation im Fall der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte der ehemaligen Bank Sarasin: Der Stuttgarter Wirtschaftsanwalt Eckart Seith, der etliche Sarasin-Kunden vertritt, hat eine Strafanzeige gegen den Staatsanwalt Peter Giger der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.

Der Anwalt wirft der Staatsanwaltschaft unverhältnismässiges Vorgehen vor. Dem Fall des mutmasslichen Multimillionenbetruges, der inzwischen weltweit untersucht wird, soll Giger keine Priorität gegeben haben. Stattdessen übersandte er die Strafanzeige der Bank und inhaftierte zwei ehemalige Sarasin-Mitarbeiter, die das mutmasslich betrügerische System aufdecken halfen, wegen des Verdachts der Bankgeheimnisverletzung.

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Einsichtiger Zeuge bringt Ermittlungen voran

Unterdessen lässt die Staatsanwaltschaft Köln in einer Einstellungsverfügung erkennen, dass dort ein ehemaliger Operativchef der Bank umfassend ausgepackt hat: «Seine Angaben zu den bankinternen Abläufen beschleunigten die Ermittlungen erheblich. Dabei belastete er sich selbst und zeigte Reue und Einsicht.»

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