Anfang nächste Woche werden die EU-Finanzminister voraussichtlich die EU-weit gültige schwarze Liste für Steueroasen verabschieden. Dem Vernehmen nach steht die Schweiz bis jetzt nicht darauf.

Es sei den EU-Vertretern durchaus bewusst, dass es einige Grenzfälle gebe, wie etwa die Schweiz, bei der verfassungsrechtliche Gründe eine Rolle spielten, sagte ein EU-Diplomat der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Diplomat spielt hier auf die Volksabstimmung über das AHV/Steuer-Paket an.

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Im Dezember 2017 hatten die EU-Finanzminister eine schwarze und eine graue Liste von Steuerparadiesen ins Leben gerufen. Staaten auf der grauen Liste hatten gegenüber der EU Zusagen gemacht, Änderungen an ihren Steuerpraktiken vorzunehmen - so auch die Schweiz.

Mit der Unternehmenssteuerreform III hätten die Brüssel versprochenen Reformen umsetzt werden sollen, doch lehnten die Stimmberechtigten die Vorlage im Februar 2017 ab. Nun muss das Volk über eine neue Vorlage, das AHV/Steuer-Paket, abstimmen. Die Abstimmung findet jedoch erst im Mai statt.

Pragmatische Lösung

Laut dem EU-Diplomat ist die EU aber in solchen Grenzfällen durchaus für pragmatische Lösungen bereit. Dies sei im Interesse aller. Schliesslich mache es keinen Sinn, einen Staat auf eine schwarze Liste zu setzen und diesen dann nur wenig Monate später wieder zu streichen.

Wie diese pragmatische Lösung aussehen könnte, wollte der Diplomat aber nicht sagen. Zwar hatten die EU-Finanzminister sich vorgenommen, die graue Liste, auf der auch die Schweiz steht, Anfang 2019 definitiv abzuschaffen. Doch möglicherweise wird diese Liste nun einfach noch einige Zeit weitergeführt.

Gefahr noch nicht gebannt

Am Schluss obliegt der Entscheid jedoch den 28 EU-Finanzministern, welche Staaten und Gebietskörperschaften definitiv auf der schwarzen Liste landen werden. Auch müssen sie entscheiden, was mit jenen Ländern geschieht, die Zusagen gemacht haben, ihren interne Gesetzgebungsprozess aber noch nicht abgeschlossen haben.

Damit ist die Gefahr für die Schweiz also noch nicht gebannt, auch wenn die Signale positiv sind. Denn anders als die vorbereitenden Arbeitsgruppen entscheiden die Minister nicht nur fachlich sondern auch politisch.

Sicher ist hingegen, dass die einzelnen EU-Staaten gegen Steuerparadiese auf der schwarzen Liste Sanktionen ergreifen können. Über gemeinsame EU-Sanktionen konnten sich die 28 Mitgliedstaaten hingegen bis anhin noch nicht einigen.

(sda/tdr)