Lange Jahre wurde in der Schweiz über eine Harmonisierung der Steuern debattiert. Nun endlich wird die Steuerlandschaft umgepflügt: Gegenwärtig sind die Steuervögte fleissig daran, die 1977 vom Volk mit einer Verfassungsänderung beschlossene Steuerharmonisierung umzusetzen. Die vom Bund festgelegten Harmonisierungsgrundsätze sind im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, kurz Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) genannt, enthalten. Das Gesetz verpflichtet die Kantone, diese Grundsätze bis spätestens am 1. Januar 2001 in ihren eigenen, kantonalen Steuergesetzen umzusetzen. Vorbehältlich der bis Ende Jahr noch stattfindenden Volksabstimmungen kann diese Frist von 23 Kantonen eingehalten werden. Lediglich die Waadt, das Wallis und das Tessin haben die Gesetzesrevision zeitlich nicht geschafft und werden ihre neuen Steuergesetze voraussichtlich erst Anfang 2003 in Kraft setzen.

Mit der Umsetzung der Steuerharmonisierung sind in allen Kantonen die bestehenden Steuergesetze gründlich überarbeitet worden. Einige Kantone haben den Spielraum genutzt und in verschiedenen Bereichen Steuererleichterungen geschaffen. Trotz Harmonisierung bleibt das schweizerische Steuersystem jedoch ausgesprochen föderalistisch. Mit anderen Worten: An den von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde nicht selten extremen Unterschieden der fiskalischen Belastung ändert sich nichts. Dem Laien wird es also auch zukünftig nicht leicht fallen, den Überblick zu wahren.

Der Anteil der Bundessteuer an der individuellen Steuerbelastung entspricht im landesweiten Durchschnitt nur rund einem Drittel, der grosse Rest entfällt auf die Gemeinde- und die Kantonssteuer. Daran ändert sich nichts, denn die Steuerharmonisierung beschränkt sich auf Kriterien wie Steuerpflicht, Gegenstand der Besteuerung und zeitliche Bemessung. Ausdrücklich von der Harmonisierung ausgenommen bleiben die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge.

Neben der Harmonisierung tut sich auch auf verschiedenen anderen Steuerschauplätzen einiges. Wichtige Änderungen gebracht hat zum Beispiel das so genannte Stabilisierungsprogramm 1998, welches das Ziel hatte, Steuerschlupflöcher zu stopfen. Die damit beschlossenen Neuerungen betrafen dabei nicht allein den Steuerbereich, sondern dehnten sich auch auf den eng verwandten Vorsorgebereich aus.

Daneben haben die Harmonisierungsbestrebungen neue Rahmenbedingungen bei der AHV geschaffen. Ende 2001 läuft zudem die Übergangsfrist bei der Besteuerung von Vorsorgeleistungen aus, was bei kurz vor der Pensionierung Stehenden einige Fragen auslöst. Oder die in der jüngsten Vergangenheit intensiv geführten Diskussionen über den Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung haben bei Haus- und Wohnungsbesitzern zusätzliche Unsicherheiten ausgelöst.

BILANZ hilft Ihnen, den Überblick auch nach Umsetzung der Steuerharmonisierung zu wahren. Lesen Sie die «Hilfestellung für Ihre Steuerplanung» ab Seite 147 unten, was sich für Sie ab dem 1. Januar des kommenden Jahres alles ändern wird. Dabei wurden die zehn wichtigsten Neuerungen genau unter die Lupe genommen; Sie finden die Ausführungen dazu, jeweils versehen mit einem attraktiven Steuertipp, ab Seite 151.

Die Steuerharmonisierung respektive die auf Anfang 2001 erfolgende Umstellung von 20 Kantonen auf Gegenwartsbesteuerung lässt Bemessungs- und Steuerlücken entstehen. Diese eröffnen einige Möglichkeiten, ganz legal und nicht selten massiv Steuern zu sparen. Warten Sie deshalb nicht tatenlos auf Ihre nächste Steuererklärung. Schon heute müssen Sie Ihre verschiedensten Einkommen und Erträge kanalisieren sowie Ihr Vermögen optimal strukturieren, um von dieser einmaligen Situation zu profitieren. BILANZ zeigt Ihnen, wie Sie dabei vorzugehen haben. Ist nach all diesen Ausführungen Ihr Informationshunger noch nicht ganz gestillt, finden Sie im Kasten «Steuerlinks» auf Seite 160 interessante Internetsites zu Steuerfragen.
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