Die Flure sind lang und dunkel, der rotbraune Teppich ist an einigen Stellen ausgebessert. Justizbeamte in blauen Uniformen rumpeln mit mannshohen Metallwagen 
voller roter Pappordner über die Gänge. Willkommen bei der Staatsanwaltschaft Köln.

Im vierten Stock, am Ende des Ganges links, hat der Mann sein Büro, der Schweizer Banken derzeit einigen Stress bereitet: Oberstaatsanwalt Norbert Reifferscheidt. Der 55-jährige Ermittler mit den hellblauen Augen ist eine der Schlüsselfiguren im Kampf Nordrhein-Westfalens (NRW) gegen Steuerhinterziehung. Als Galionsfigur dieses Kampfes tritt Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans auf. Diskret, aber sehr wirkungsvoll setzt Reifferscheidt den juristischen Feldzug in die Tat um.

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Sein Büro ist klein, vielleicht 16 Quadratmeter gross; neben den Schreibtisch passen ein runder Besprechungstisch und ein Bücherregal hinein. An diesem Tisch nehmen seit gut einem Jahr Schweizer Bankmanager und ihre Anwälte Platz. Denn Reifferscheidt und seine acht Dezernenten sind deutschlandweit die treibenden Kräfte bei den Ermittlungen gegen Schweizer Banken und ihre Angestellten wegen des Verdachts der Gehilfenschaft zur Steuerhinterziehung.

Brief an rund 50 Banken

Am Anfang stand ein Brief, der rund 50 Banken des Landes vergangenes Jahr zugestellt wurde. «Die eingehende Analyse vieler Selbstanzeigen von steuerhinterziehenden Kunden Ihres Bankhauses lassen belastbar den Schluss zu, dass (...) Mitarbeiter und verantwortliche Leitungspersonen diese Kunden in Kenntnis der steuerstrafrechtlich relevanten Umstände betreut und deren Straftaten systematisch gefördert haben», heisst es darin in bestem Juristendeutsch.

Die Aufregung war gross, von einem «Fischzug» wurde gesprochen. Bankvertreter forderten den Bundesrat auf, in Berlin gegen die Ermittler aus NRW zu intervenieren. Die Bankiervereinigung tobte, die Bundesanwaltschaft wurde eingeschaltet. Medien interpretierten den Brief als illegale Justizaktion. Doch das Bundesamt für Justiz gab Entwarnung: Reifferscheidts Schreiben war rechtskonform. Mittlerweile hat sich der Pulverdampf verzogen. Die meisten Institute fügen sich und versuchen, mit einem Vergleich die Ermittlungen aus der Welt zu schaffen.

«Es gibt kaum Schweizer Banken, die nicht mit uns das Gespräch suchen», erzählt Reifferscheidt, «ich bin mit der Kooperation grundsätzlich zufrieden.» Und er nennt zum ersten Mal Details zu seinen Ermittlungen. «Ich erwarte, dass wir bis Ende nächsten Jahres zirka 18 weitere Verfahren abschliessen werden, bei 16 Banken ist das Verfahren abgeschlossen oder steht kurz davor», zählt er auf, nachdem er eine mehrseitige Liste studiert hat. Die DIN-A4-Blätter legt er nach der Lektüre sorgsam zur Seite – mit der Schrift nach unten. Namen von Instituten will er nicht preisgeben.

Deutsche Bank ist sich mit Ermittlern einig

Laut Finanzkreisen ist sich die Deutsche Bank Schweiz de facto mit den Ermittlern einig, die Busse soll ungefähr zehn Millionen Euro betragen. Einen formalen Abschluss gibt es hingegen noch nicht, er dürfte aber nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen, heisst es von Personen mit Kenntnissen der Gespräche. Die Deutsche Bank Schweiz wollte zum Verfahren keine Angaben machen.

Auch Notenstein La Roche dürfte noch in diesem Jahr einen Vergleich erzielen. «Wie viele andere Banken wurden auch wir von den deutschen Steuerbehörden kontaktiert. Wir sind zuversichtlich, dass hier, gemeinsam mit den anderen Banken, eine gute Lösung gefunden werden kann», teilt Notenstein mit. Auch Zürcher Privatbanken wie Vontobel und grenznahe Kantonalbanken wie etwa die St. Galler und die Schaffhauser Kantonalbank seien in ihren Gesprächen recht weit vorangeschritten, berichten beteiligte Manager.

Das Vorgehen der deutschen Behörden löst in der Schweiz weiterhin Frust und auch Wut aus. «In dem Brief werden pauschal Banken beschuldigt, ohne dass dabei auf die Schwere des Verdachts eingegangen wird», schimpft ein Anwalt, der betroffene Institute berät. «Für die Glaubwürdigkeit der Staatsanwaltschaft wäre es wichtig, zu differenzieren, dazu muss es auch Einstellungen ohne Bussen geben», so der Anwalt.

Indiz Holdmail

Reifferscheidt kennt die Kritik: «Wir betrachten jeden Fall individuell», betont er. Dass bisher noch kein Verfahren einfach eingestellt worden ist, erklärt sich damit, dass die Staatsanwaltschaft als Erstes die aus ihrer Sicht klaren Fälle abarbeitet.

Der deutsche Jurist ist überzeugt, dass er das Richtige tut. Wenn eine Bank einem deutschen Kunden anbietet, gegen eine Gebühr die Korrespondenz nicht nach Hause zu schicken, so ist das für ihn ein heisses Indiz dafür, dass das Institut dem Kunden hilft, Steuern zu hinterziehen. Das Argument der Schweizer Banken, dass es für banklagernde Post viele legitime Gründe gibt, etwa Diskretion gegenüber der eigenen Familie, lässt er nicht gelten. Denn wie sollen diese Kunden ihre Steuererklärung korrekt einreichen, wenn ihnen die nötigen Bankdokumente fehlen?

Elf Datenträger seit 2010 gekauft

Schweizer Bankvertreter entgegnen, dass sie nun rückwirkend kriminalisiert werden sollten. Doch der deutsche Staatsanwalt winkt ab: Beihilfe ist nach deutschem Recht immer schon strafbar gewesen. Erst seit kurzem aber haben die Ermittler die nötigen Informationen, um ihre Verfahren durchzusetzen.

Den Anfang machten vor Jahren Aufkäufe von gestohlenen Bankdaten. Insgesamt elf Datenträger hat Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans seit 2010 gekauft. Die Erkenntnisse daraus führten zu Strafverfahren gegen UBS, Credit Suisse und Julius Bär. Die Institute konnten die Vorwürfe mit millionenschweren Vergleichen aus der Welt schaffen. Banker halten dabei das Verwenden gestohlener Daten nach wie vor für eines Rechtsstaates unwürdig.

Schützenhilfe aus Strassburg

Doch Anfang Oktober bekamen die NRW-Fahnder Schützenhilfe aus Strassburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand, dass die Verwendung der gestohlenen Daten rechtens sei. Die Richter in Strassburg hätten damit «für Klarheit» gesorgt, freute sich Walter-Borjans.

Der Versuch, die Banken mittels eines Staatsvertrags aus der Schusslinie zu bringen, scheiterte bekanntlich 2012 am Widerstand der deutschen Sozialdemokraten. Seitdem haben Schweizer Banken das Heft in die Hand genommen und ihre deutschen Kunden dazu gedrängt, sich per Selbstanzeige mit dem Fiskus zu bereinigen. Über 120'000 Selbstanzeigen sind bei den Finanzämtern eingegangen. Seit 2010 hat allein die Finanzverwaltung von NRW durch Selbstanzeigen und Bussgelder gegen Banken 2,1 Milliarden Euro eingenommen; deutschlandweit sind es gar sechs Milliarden Euro.

Welle der Ermittlungen losgetreten

Doch genau mit der von ihr losgetretenen Welle an Selbstanzeigen haben die Banken die nächste Welle der Ermittlungen losgetreten. Denn die Steuerfahnder in Wuppertal werten diese Selbstanzeigen aus, um die Erkenntnisse daraus gegen Banken zu verwenden. Welche Bank war besonders aktiv im Geschäft mit deutschen Steuersündern? Welche Produkte wurden genutzt? Wenn nötig fragen die Fahnder bei reuigen Steuersündern auch mal nach.

Im Sommer 2015 bekamen zahlreiche Banken den besagten Brief von Oberstaatsanwalt Reifferscheidt aus Köln. Die Basler Kantonalbank war dann das erste Institut, das ein Strafverfahren mit einem Vergleich beendete, dessen Ausgangspunkt nicht gestohlene Kundendaten, sondern die Auswertung von Selbstanzeigen der Kunden war. Der Friede kam die Bank teuer zu stehen, er kostete 38,6 Millionen Euro.

Wie die Fahnder rechnen

Solche Zahlungen setzen sich aus drei Teilen zusammen: Am teuersten ist die Abschöpfung des ungerechtfertigten Gewinns, den eine Bank mit dem Verwalten deutscher Schwarzgelder erzielt hat. Laut Insidern kalkulieren die Fahnder hier mit einer Marge von 20 bis 40 Prozent der Einnahmen. Da auch die Fahnder die Volumina der Kundengelder nicht genau kennen, schätzen sie oft die Erträge. Daher gibt es bei diesem Punkt Verhandlungsspielraum. Dabei muss die Bank aber belegen, warum die Ermittler mit ihrer Schätzung zu hoch liegen. Hinzu kommt die eigentliche Busse, die maximal eine Million Euro pro Steuerjahr, ab 2013 gar zehn Millionen Euro pro Jahr erreichen kann. Der dritte Teil ist eine Zahlung, um das Verfahren gegen Mitarbeiter zu beenden.

Institute, die bisher noch keine Post von Reifferscheidt aus Köln bekommen haben, sollten sich nicht zu sicher fühlen. «Die Steuerfahndung Wuppertal wertet weiter Selbstanzeigen aus», erklärt der Oberstaatsanwalt. «Es ist also möglich, dass noch weitere Institute auf unserem Radar auftauchen.»