Das Landgericht Köln entschied, dass das Schauen von Pornofilmen im Internet keine massgebliche Verletzung des Urheberechtes ist, berichtet «Spiegel Online». Das bedeuetet die Wende im Fall der Massenabmahnungen gegenüber angeblichen Nutzern des Pornoportals Redtube. Die Daten der Betroffenen hätten demnach nie herausgegeben werden dürfen. Das heisst: Die Schweizer Firma «The Archive AG, die nach eigenen Angaben die Rechte an den Filmen hält, hätte die Namen und Adressen nie erhalten dürfen. Mit dieser Entscheidung widerriefen die Richter ihre ursprüngliche Entscheidung.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Die Regensburger Kanzlei Urmann+Collegen hatte im Dezember mehr als 10'000 Internetnutzer auf eine Summe von 250 Euro abgemahnt, weil sie angeblich illegal Pornofilme über das Videoportal Redtube geschaut hatten. Auftraggeber war die Firma «The Archive» aus Zürich, die die Rechte an den Redtube-Filmen hält. Von Anfang an war umstritten, ob die rechtliche Grundlage in Deutschland für eine Abmahnung ausreicht, da das Streamen von Filmen eine gesetzliche Grauzone ist. In der Schweiz ist sogar der Download von Daten aus jeglicher Quelle erlaubt.

Konsequenzen für «The Archive»

Gegen die Entscheidung kann «The Archive» noch Beschwerde einlegen, rechtskräftig ist sie nicht. Allerdings macht das Landgericht laut «Spiegel Online» deutlich, dass die Abmahnungen für die Regensburger Anwälte und «The Archive» noch unangenehme Konsequenzen haben könnte – wollen die Pornofilmbesitzer vor Gericht die Abmahnsumme einklagen, dürften sie die Adressen demnach nicht vor Gericht als Beweismittel verwenden.

(me)