Für den Online-Verkauf und Versand von Medikamenten braucht es in jedem Fall ein Rezept. Das stellte das Bundesgericht in einem Urteil vom September 2015 fest. Die Rezeptpflicht gilt für harte Antibiotika genauso wie für relativ harmlose Produkte wie Aspirin, Neocitran, Sportusal oder Vicks Medinait, die es in jeder Apotheke ohne Rezept gibt.

Das Urteil erwirkt hatten der Schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse und das Heilmittelinstitut Swissmedic. Das Nachsehen hatte die Thurgauer Online-Apotheke Zur Rose. Sofort nach dem Entscheid stoppte das Unternehmen den Versand rezeptfreier Medikamente.

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Ein Selbsttest des Online-Experten Thomas Lang zeigt nun aber: Nicht alle Apotheker halten sich konsequent an das Urteil aus Lausanne. Der Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Carpathia schrieb vier Apotheker im Grossraum Zürich an. Unter den angefragten Apotheken ist auch jene von CVP-Kantonsrat Lorenz Schmid. Schmid ist Präsident des kantonalen Apothekerverbands.

Antibiotika ohne Rezept im Netz

Lang schickte den Apothekern eine Fotografie und bat darum, die darauf abgebildeten Mittel zugeschickt zu bekommen (siehe Bild unten). Laut Gesetz dürfte nur ein Mittel ohne Rezept verschickt werden – die alkoholfreien Rescue-Tropfen für Kinder. Vier fallen in die sogenannte Abgabekategorie D. Das heisst, sie sind rezeptfrei erhältlich in der Apotheke, dürfen im Netz aber nur gegen ärztliche Anweisung abgegeben werden. Ein Medikament ist ein Antibiotikum für die Augen. Es gehört zur Kategorie A. Selbst in der Apotheke gibt es das Mittel nur gegen Rezept.

Sechs_Medikamente

Die Test-Arzneien: Die Tropfen von Rescue sind bedenkenlos. Panadol, Imodium, Algifor forte und ACC gehören in die Kategorie D und sind apothekenpflichtig. Fucithalmic ist ein Antibiotikum für die Augen, Kategorie A, nur gegen Rezept.

Quelle: Thomas Lang

Das Ergebnis des Tests: Zwei Apotheker waren sofort bereit, die Arzneien zu verschicken. «Kein Problem», hiess es etwa bei einer Apotheke in Uster. Der Apotheker fragte einzig nach: «Alles wie auf dem Bild oder allenfalls günstigere Generika?»

Auch die Apotheke von Lorenz Schmid war bereit, die Mittel ohne Rezept zu versenden. «Selbstverständlich» könne man die Produkte verschicken, hiess es auf die Testanfrage. Eine Mitarbeiterin der Apotheke hakte aber nach. Sie wies darauf hin, dass Fucithalmic ein Rezept verlange. Und fragte, ob andere Medikamente eingenommen würden, etwa Mittel gegen Bluthochdruck oder Psychopharmaka.

Mit dem Testergebnis konfrontiert, sagt Schmid: «Wir stellen rezeptfreie Medikamente nur jenen Kunden zu, die wir persönlich von Kontakten in der Apotheke her sehr gut kennen, über deren Gesundheitszustand wir im Bilde sind und mit denen wir telefonisch Rücksprache genommen haben.» Er beurteilt das Handeln seiner Mitarbeiterin im Test als «knapp ungenügend».

Bundesrat ist Antwort schuldig

Die Rezeptpflicht im Internet findet Schmid «sehr wichtig». Es gebe nirgends so viele Magengeschwüre oder Nierenversagen wie in den USA, wo Aspirin und Ibuprofen «in der Selbstbedienung» zu finden seien.

Anderer Meinung ist der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod. Er hat im Dezember eine Interpellation im Nationalrat eingereicht, welche die aktuelle Praxis als «absurd» bezeichnet. Als «Hemmnis für Verkäufer und Konsumenten». Von der Landesregierung will Nantermod wissen: «Wie will der Bundesrat die Selbstmedikation und den Online-Handel fördern?»