Uli Hoeness lässt die Kassen klingeln – bei den deutschen Steuerämtern. Noch nie wurden in Deutschland in so kurzer Zeit so viele Selbstanzeigen von Steuersündern gezählt wie nach dem Bekanntwerden der Strafuntersuchungen gegen den Präsidenten des frisch gekürten Champions-League-Siegers FC Bayern München. «Der Fall Hoeness hat während der vergangenen zwei Jahre mit Abstand die grösste Wirkung erzielt», berichtet der deutsche Steuerstrafverteidiger Karsten Randt. Die Klientenanfragen zum Einreichen einer strafbefreienden Selbstanzeige seien seitdem deutlich gestiegen, weitaus mehr als nach etlichen CD-Datendiebstählen. Anwalt Randt von der Bonner Grosskanzlei Flick Gocke Schaumburg, die auch mit einem Büro in Zürich vertreten ist, zählt zu den Koryphäen im deutschen Steuerstrafrecht.

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Deutsche Steueranwälte registrieren auch mehr Zulauf, weil die Kunden am Fall Hoeness studieren konnten, was passiert, wenn eine Selbstanzeige unprofessionell und unvollständig vorbereitet wird. Hoeness hatte offenbar auf Zeit gespielt und auf das Abgeltungssteuerabkommen gehofft. Er hatte Millionenbeträge von der Bank Vontobel abgezogen.

Unvollständige Selbstanzeigen sind in Deutschland unwirksam. Den Steuersündern droht dann eine Bestrafung, im Fall von mehr als einer Million Euro hinterzogener Abgaben sogar eine Gefängnisstrafe.