Eine erste Spur führt ins Fürstentum Liechtenstein. Die Stiftung mit der Adresse «Postfach 344» in Vaduz war für eine heute 54-jährige Amerikanerin eingerichtet worden. Sie lebt im Kleinstädtchen Scarsdale im Bundesstaat New York, einem ruhigen Flecken mit Villen im Tudor-Stil und Cottages aus der Gründerzeit. Ihr Domizil ist ein unauffälliges Haus, umgeben von Bankern und Anwälten, die zum Arbeiten an die Wall Street pendeln. Sie hatte Treuhänder in Vaduz, Banker in Zürich und Anwälte in Panama als Helfer für ihr Geldversteck eingesetzt.

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Ein klassischer Fall für die Ermittler der amerikanischen Steuerbehörde IRS, sollte man meinen: hier die Steuerhinterzieherin als Haupttäterin, dort Treuhänder und Banker als Gehilfen. Doch so einfach ist die Sache nicht. Auf der Spur der Gehilfen stösst man in den Stiftungsstatuten der Amerikanerin nämlich auf einen Mann, der die Verschleierungskonstruktion orchestriert und alle Instruktionen erteilt hat. Diese Spur führt nach Manhattan, ins Büro einer angesehenen Anwaltsfirma mit mehr als 1000 Juristen, zu einem Top-Juristen mit akademischen Meriten und Awards als «Super-Lawyer». Seine global tätige Traditionskanzlei ist als Steuerberaterbüro gegründet worden und heute eine erste Adresse für Verhandlungen mit dem amerikanischen Fiskus.

Helfer im Visier. Der Fall zeigt: Wer die Bankakten öffnet, wird auf Überraschungen stossen. Es ist ein Fall unter Tausenden, die Namen spielen keine Rolle, sie sind der Redaktion bekannt. Und er demonstriert: Anwälte sind auf allen Seiten des Steuerstreits involviert, als Gehilfen des Steuerbetruges wie als Berater für eine Beendigung der Strafverfahren, dies- und jenseits des Atlantiks. Weit über 200 Schweizer Banken sind von den Untersuchungen betroffen. Längst geht es nicht mehr um die Haupttäter, die Steuerhinterzieher, sondern um ihre Helfer – professionelle Helfer, nicht Sekretärinnen.

Ambühl als Speerspitze

Auf der anderen Seite stehen die Anwälte als treue Berater parat, um Strafen zu mildern und die Schweiz von einer unschönen Altlast zu befreien. Nach dem Konflikt um die Holocaust-Gelder wird der Kampf um die Schwarzgeldkonti zu ihrer zweiten Mammutaufgabe. Ein Fall für weit mehr als 200 Spitzenanwälte und deren Teams – insgesamt sind es wohl mehr als tausend Berater. Doch dieses Mal geht es nicht um vergleichsweise einfache Schadensersatz-Verhandlungen. Es geht um nicht weniger als Strafverfahren wegen des Verdachts der Konspiration zum Steuerbetrug, von dem nahezu der gesamte Finanzplatz betroffen ist.

Während Michael Ambühl, der Topdiplomat des Bundes, mit der IRS und den Spitzenermittlern im Department of Justice (DoJ) über eine Generallösung verhandelte, sondierten Zürcher Grosskanzleien für einzelne Institute, die sich vor einer Anklage fürchten. Ambühl präsentierte dem Bundesrat ein unerwartetes Ergebnis. Statt einer «Globallösung», auf die so viele hofften, eine Erweiterung der Untersuchungen auf faktisch alle vermögensverwaltenden Banken der Schweiz.

Chefunterhändler Ambühl hüllt sich in Schweigen und verkündet seinen Ausstieg aus dem Vermittleramt, er wird künftig als ETH-Professor im Hörsaal über die Verhandlungskünste referieren. Der Diplomat hat seine Schuldigkeit getan, die Anwälte übernehmen. «Man muss diese Kröte jetzt schlucken, um nicht eine noch schlimmere Kröte schlucken zu müssen», sagt Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, der aus seinem Herzen keine Mördergrube macht. «Wir müssen jetzt nicht so traurig sein, schliesslich haben wir noch ganz gutes Geld verdient, aber es war der falsche Weg.»

Sturm im Wasserglas?

Old-Style-Geldberater und Bankenprofessor Martin Janssen forderte hingegen in der «Arena» ein «Abwehrdispositiv»: «Wir werden von einem grossen, fremden Staat bedroht.» Andere bemühen die Kriegsrhetorik, als stünde der Paradeplatz kurz vor dem Angriff feindlicher Drohnen. «Einige wollen in den USA verhandeln, wie wenn sie die Russen wären», sagt ein Staranwalt. Und schliesslich agieren im Hintergrund auch Anwälte, die fürchten, dass es ihnen nun an den Kragen geht. Tausend Advokaten schlüpften regelmässig in die Rolle des Finanzintermediärs, viele davon mit US-Klienten. Somit sind sie mit dem Anwaltsgeheimnis bei diesen Geschäften nicht automatisch geschützt. Drei Schweizer Anwälte wurden bereits in den USA angeklagt, einer davon zeitweise sogar per Interpol zur Fahndung ausgeschrieben.

«Ein Sturm im Wasserglas», beruhigt indes Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz, der zum «Deal» ein Gutachten für den Bundesrat erstellt hat, es sei die vernünftigste denkbare Lösung. Doch auch er macht klar: «Einige Dutzend von 300 Schweizer Banken werden ein Problem haben.» Man müsse endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Banken, wie alle anderen Schweizer Firmen, die ihre Waren oder Dienste über die Grenze liefern, auch ausländisches Recht beachten müssten. «Es stimmt schlicht nicht, dass bei diesen Geschäften Schweizer Recht nicht berührt ist», so Kunz. «Die Klagen darüber, dass die USA ihr eigenes Gesetz durchsetzen, sind nicht hilfreich», sagt ein Berater, der dabei mitwirkte, dass sich die UBS aus dem Schlamassel befreien konnte.

Man müsse diesen Schritt nun gehen, sagt auch der Chef einer Schweizer Grosskanzlei, der selbst im Fall aktiv ist, man müsse in dieser verfahrenen Lage endlich «deblockieren». Damit der Weg zur Beendigung der Strafuntersuchungen endlich frei gemacht werde – auch wenn die Gefahr bestehe, dass die geforderten Datenlieferungen weitere Verfahren auslösten. Es gebe keinen Zauberstab, mit dem man alle Probleme mit den Amerikanern wegwischen könne. «Wenn eine Bank unter Anklage steht, dann wird das brandgefährlich», sagt der Rechtsgelehrte Peter Nobel, der die untergegangene Bank Wegelin beraten hat, «damit sollte man nicht spielen.» Eine Woche bis ein halbes Jahr Überlebenschance gibt er einem Institut nach einer US-Anklage. Zudem drohten weiteren Bankern Anklagen, was sie vor US-Gerichten zu Flüchtigen mache, solange sie sich nicht stellten. «Wir können die Schweiz doch nicht zum totalen Ferienland erklären», warnt Nobel.

Klare US-Regeln 

Doch es ist unübersehbar: Etwas ist schiefgelaufen. Lag der Fehler bei der Politik, der Diplomatie oder den Anwälten? «Ich habe schon vor dreieinhalb Jahren gesagt, dass es keine Globallösung geben kann», sagt Kunz. «Eine Globallösung stand nie zur Diskussion», sagt einer, der in den USA für eine Bank verhandelte. Alles kommt gut, das waren die Signale aus Bern, und manche Anwälte, die regelmässig in den USA verhandelten, wunderten sich über den Personenkult um Staatssekretär Ambühl.

Klar ist jedenfalls, dass die Chemie zwischen dem Mathematiker Ambühl und den Juristen nicht stimmte. Bestellten die Beamten in dessen kleinem Staatssekretariat die involvierten Banken nach Bern, passierten oft nicht etwa Banker die Türschwelle, sondern hochdotierte Steueranwälte der Grosskanzleien von Homburger über Lenz & Staehelin bis Bär & Karrer. Ambühl passte das nicht, seine Abneigung gegen die Juristenzunft ist bekannt. Die Advokaten wunderten sich auch darüber, dass Ambühl offenbar ohne nennenswerte rechtliche Begleitung durch erfahrene US-Anwälte in die Verhandlungen ging. Denn sie hielten die Expertise ihrer New Yorker Kollegen im Umgang mit den Ermittlungsbehörden für unerlässlich.

Ambühl, der mit einem gewissen Gefühl für Rang und Bedeutung zu den Verhandlungen erschien, musste in Washington kommune Staatsanwälte als Gegenüber ertragen. Dabei ist ihm wohl auch der Blick für die Macht dieser Ermittler abhandengekommen, denen bereits im Sommer 2011 der Geduldsfaden gerissen war. So kam es im August 2011 zu einem Brandbrief des zweiten General-Staatsanwalts James Cole, der im Ton jede diplomatische Contenance verlor. «Wir hoffen, dass Ihre Vorhersage korrekt ist», schrieb Cole. Er erinnerte an die Treffen mit Ambühl, an denen er das «unverzichtbare und unverzügliche Strafverfolgungsinteresse der US-Regierung» betont habe. Man wolle die Dokumente über die Geschäfte der US-Kunden «speditiv und mit Gewissheit» erhalten. Gerichtliche Klageschritte oder Zwangsmassnahmen würden eingeleitet, sollten die Daten nicht fristgerecht geliefert werden.

Dahinter steckt eine hierzulande eher unbekannte Regel: In US-Strafverfahren müssen die Firmen im Ermittlungsverfahren die Beweismittel herausrücken. Überhaupt gelten im US-Strafverfahren gegen Unternehmen klare Regeln, die berechenbar, planbar und verlässlich durchgehalten werden. Es gibt dabei keine Kabinettsjustiz, keine Geheimnisse und keine Willkür. Jeder kann diese «Principles of Federal Prosecution of Business Organizations» auf der Website des DoJ nachlesen.

Ambühl blieb hart 

Die Berner Linie lautete immer noch: keine zweite Datenlieferung wie im Fall UBS und keine Amtshilfe mehr via Notrecht. Cole fühlte sich verschaukelt. Es schien zeitweise sogar so, dass Ambühl in Washington nicht mehr willkommen war. Am 3. Januar 2012 klagten die Ermittler schliesslich drei Wegelin-Banker an. Sie hatten offenbar einen Kronzeugen. Wochen später kapitulierte die Privatbank, verkaufte den gesunden Teil an die Raiffeisen Gruppe und stellte sich im Januar 2013 mit der toxischen Restbank der US-Justiz. Der Preis: ein umfassendes Schuldeingeständnis und 74 Millionen Dollar. Die Bedingung: Alle US-Kundendaten mussten aufbewahrt und für Amtshilfeverfahren bereitgehalten werden. Zudem erlaubte ein Gericht in New York der IRS, von der UBS die Daten aller in den USA steuerpflichtigen Kunden anzufordern, deren Gelder zur Bank Wegelin flossen. Das Honorar für die Anwälte: 30 Millionen Franken. Der Löwenanteil davon ging nach Übersee. Seit April ist das Thema Wegelin erledigt.

Die Lageanalyse war für die Wegelin-Verantwortlichen und ihre Berater von der Kanzlei Goodwin Procter in New York eindeutig. Als Gefahr wurde nicht nur der drohende Ausschluss vom Dollar-Clearing betrachtet. Eine Anklage erlaubt allen Vertragspartnern auch im Derivatehandel den sofortigen Ausstieg, wobei die Bank innert kurzer Frist zur Glattstellung aller Positionen aufgerufen ist. Dies ist in den Verträgen so vereinbart, die international über die International Swaps and Derivatives Association (ISDA) abgewickelt werden, die ihren Hauptsitz in den USA hat. Sie regelt mit einem Rahmenvertrag für jede teilnehmende Bank eines der grössten und wichtigsten Geschäfte der Finanzwelt: den Handel mit Optionen auf Aktien, Aktienkörben, Indizes und Zinsinstrumenten sowie Terminkontrakten, Optionen und Swaps in Devisen und Edelmetallen. Eine Kündigung der ISDA würde eine Kaskade von Vertragskündigungen auslösen, fürchteten die Leute von Wegelin damals, es hätte den Tod der Bank bedeutet.

Unterdessen klagten die Ermittler weitere Banker an. «Frust-Anklagen», sagt ein Zürcher Anwalt dazu. Und im Frühjahr 2012 gingen die Ermittler den freundlich- bestimmten Weg via Liechtenstein. Im Mai lieferte die Liechtensteinische Landesbank Daten von weit mehr als 200 Kunden auf dem Weg eines Gruppenersuchens. Danach setzten sie die Treuhänder im Fürstentum unter Druck – mit Erfolg. 22 führende Treuhandbüros bereiten nun die Lieferung von statistischen Daten über ihre US-Beziehungen ab 2008 vor. Das Ziel der Ermittler: ein umfassendes Lagebild über die Schwarzgeldgeschäfte am Schweizer Finanzplatz. Sie wollen mit den Daten vor allem die wichtigsten Gehilfen herausdestillieren.

Das Wissen der US-Behörden wächst rasant, so beobachten es Zürcher Anwälte, nicht nur über die Namen der Tatverdächtigen, auch über deren geheime Praktiken. Inzwischen haben nahezu 40 000 US-Steuerhinterzieher Selbstanzeigen eingereicht, mit akribisch ausgefüllten Formularen über ihre Konti, Kundenberater, Vermögensverwalter, Anwälte und Versicherungen. Die IRS kann die Flut kaum noch bewältigen. «Wir warten mittlerweile ein Jahr lang auf Antwort von der Behörde», sagt ein New Yorker Anwalt, der regelmässig Selbstanzeigen einreicht.

Ein Heer von Anwälten 

Je tiefer sich die Ermittler durch die Materie hindurchgraben, desto mehr Überraschungen werden sie aufdecken. Etwa bekannte Anwälte auf beiden Seiten des Atlantiks als Gehilfen wie im Fall der Steuerhinterzieherin aus Scarsdale, New York, deren Berater in vier Ländern zu finden waren. Wie in ihrem Fall weiss keiner der Beteiligten von den anderen, ob diese sich auf dem Weg der Selbstanzeige reingewaschen und gepetzt haben. Alle gegen alle, so heisst dieses Spiel, bei dem selbst die Chefs ins Visier geraten können. Der eine oder andere Spitzenmann hat nämlich auch einmal als fleissiger Kundenbetreuer angefangen. Ein Kriminalexperte mit 20 Jahren Erfahrung in US-Strafverfahren beschreibt die Einsatzbereitschaft seiner Ermittlerkollegen mit einfachen Worten: «They are ready to take off!»

Das Beispiel der Bank Julius Bär lässt die immensen Kosten erahnen, die in diesen Jahren der Ungewissheit entstanden sind. 85 Anwälte sollen aktuell für die Bank unterwegs sein – mehr als doppelt so viele Personen, wie Ambühls Staatssekretariat zählt. 38 Millionen Franken liess sich Julius Bär alleine 2012 die US-Rechtsdienste im Steuerstreit kosten. Und darin sind jene zur Beendigung der Strafverfahren noch nicht enthalten. Spitzenanwälte wie Flavio Romerio von Homburger, Shelby du Pasquier von Lenz & Staehelin, Urs Schenker von Baker & McKenzie oder Peter Nobel operieren mit einem Stundensatz von rund 600 Franken, amerikanische Anwälte nehmen oft mehr als 800 Dollar. Ein Zürcher Top-Advokat rechnet vor: Wer sich nun mit einer Milliarde US-Schwarzgeld freikaufen will, wird mit Anwaltshonoraren, Bussen, Prüferhonoraren und internen Kosten die Hälfte davon berappen müssen.

«Wenn wir noch länger dumm tun, dann wird es noch teurer.» Mit diesem Satz kommentieren gleich mehrere involvierte Rechtsberater die Lage. Sie können auch nur spekulieren, welche Bank es zuerst träfe. Sicher ist nur: Strafermittler lieben dicke Fische. Anwälte auch.