Warum schiesst der Bankräuber schneller als der Juwelendieb? Wieso können gut gemeinte und moralisch fundierte Gesetze dazu führen, dass der Verbrechensmarkt erst richtig floriert, wie etwa bei Drogen? Wieso bilden sich Missbrauchs- und Betrugsmärkte um sozial gemeinte Bestimmungen wie im Asylrecht oder bei Invaliditätsdeckungen? Wieso trafen die früheren Strafrechtsbestimmungen zur Prostitution gerade diejenigen am härtesten, die sie vor Ausbeutung schützen sollten, nämlich die Frauen?

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All das sind Fragen, die mit einem zentralen Thema zusammenhängen: Wie funktioniert die Ökonomie der Unterwelt und der Halbwelt? So schiesst zum Beispiel der Juwelendieb seltener, weil das den Wert des Diebesguts auf dem Hehlereimarkt beeinträchtigt. Greift das Gesetz in Märkte ein, in denen der Abnehmer bereit ist – zum Beispiel ein Süchtiger –, fast beliebig hohe Preise zu zahlen, so führt dies zu einer Verteuerung, die den Markt überhaupt erst rentabel macht. Sozial gemeinte Gesetze schaffen ökonomische Anreize, und es zeigt sich, dass jeder ökonomische Anreiz auch einen Anreiz zum Missbrauch darstellen kann. Besonders krass lässt sich vieles anhand des Rotlichtbereichs zeigen. Jahrzehntelang verbot man in der Schweiz, Arbeitsfläche für Prostitution «gewinnsüchtig» zu vermieten. Das verscheuchte die normalen Vermieter und trieb die Prostituierten gerade in die Hände derer, vor denen man sie schützen wollte, nämlich der Kuppler.

Vieles läuft nicht so, wie es sich das Gesetz vorstellt. Das Leben reagiert anders. Der Markt reagiert anders. Allzu häufig sieht sich die Justiz zum Beispiel genötigt, die Anforderungen schwerer Tatbestände immer weiter hinunterzuschrauben, um genügend «erfolgreich» arbeiten zu können. Mittlerweile sind etwa die Anforderungen an den schweren Drogenfall so gesenkt worden, dass man an jeder Strassenecke mühelos «Drogenkönige» verhaften kann.

Das Problem ist zentral und sowohl gesamtgesellschaftlich wie auch für jeden Einzelnen spürbar. Unterwelt und Halbwelt funktionieren. Verbrechen und Halbweltbusiness machen riesige Umsätze. Aber nach welchen Regeln funktionieren sie? Sind es fremde Welten, deren Teilnehmer grundsätzlich anders denken als diejenigen der legalen Sphäre? Welche Triebfeder steuert Unterwelt und Halbwelt? Wie plant und optimiert der Gangster?

Wir kennen die Gesetze des legalen Marktes. Über Planung und Risikoanalyse in der legalen Wirtschaft sind ganze Bibliotheken geschrieben worden. Da liegt die Frage nahe: Gibt es in der Unterwelt und in der Halbwelt ähnliche oder gleiche wirtschaftliche Abläufe? Stehen wir vor einem Markt, und welche Regeln beherrschen diesen Markt?

Auch wenn ein strikter wissenschaftlicher Beweis nicht möglich ist, zeigt sich, dass Unterwelt und Halbwelt nichts anderes sind als ein Spiegel der legalen Gesellschaft mit grundsätzlich gleichen Marktabläufen, grundsätzlich gleichen Überlegungen bei der Planung und grundsätzlich gleichen Eigenschaften, die jemanden arrivieren oder scheitern lassen.

Unterwelt und Halbwelt gehören zur Gesellschaft. Sie sind Spiegelbild der legalen Welt. Sie setzen sich zusammen aus Menschen, die im Rahmen ihrer legalen Aktivitäten an der legalen Gesellschaft teilnehmen wie alle anderen auch. Die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens wirken sich bei ihnen genauso aus wie bei Teilnehmern am legalen Markt. Warum sollten die Menschen der Unter- und Halbwelt auf ihren Märkten anders handeln als die Teilnehmer am ganz normalen Markt?

Als Erfolg gilt in der legalen Gesellschaft ebenso wie in der Verbrechensgesellschaft oder Halbwelt letztlich das positive ökonomische Abschneiden. Also entscheiden dieselben Faktoren über Erfolg oder Misserfolg. Für Unterschiede sorgen die Rahmenbedingungen. Der legale Markt hat sich mit den marktregulierenden Bestimmungen des Staates herumzuschlagen, der illegale oder Halbweltmarkt mit dessen Verboten.

An einer Fülle von Beispielen lässt sich zeigen, dass die ökonomischen Mechanismen im illegalen und im Halbweltmarkt noch weniger verfälscht wirken als in der legalen Welt. Ein Gangsterboss ist bei der Kündigung eines Mitarbeiters weniger eingeschränkt durch marktverzerrende Regulative des Staates als ein Arbeitgeber im legalen Markt. Das heisst nicht, dass sich alle Willkür lohnen würde. Auch der Gangsterboss hat einen Ruf als sozialer Arbeitgeber zu verlieren, und dieser Ruf ist ihm ökonomisch etwas wert.

Wenn Unterwelt und Halbwelt nach den grundsätzlich gleichen ökonomischen Marktregeln wie die legale Gesellschaft funktionieren, laufen Planung und Risikoanalyse auch ähnlich ab. Der Markt gibt vor, wie man im Markt optimieren und planen kann. Die ökonomischen Triebfedern der Märkte sind im legalen Markt wie in der Spiegelwelt zwangsläufig die gleichen. Wer sich zum Schritt in die Unter- oder Halbwelt entscheidet, wird damit nicht zu einem neuen Menschen. Er bleibt ein Produkt unserer Gesellschaft und Zivilisation. Ihre Denkmuster sind ihm weiterhin eigen.

Es stellt sich damit die Frage, welche ökonomische Bedeutung das strafrechtliche Verbot in diesem Markt des Verbrechens und der Halbwelt hat. Gesetze und deren Vollzug setzen ökonomische Anreize, die sich im Markt auswirken. Jeder Markt reagiert auf solche Anreize. Verbote bedeuten im Markt nichts anderes als Risiken. Risiken aber sind ökonomisch gesehen einfach Kosten. Man kommt hier zwangsläufig zum Resultat: Verbot gleich Risiko gleich Kosten. Damit ist noch nicht festgelegt, wie der Markt reagiert. Klar ist, dass das Risiko verteuert. Man muss mit Ausfällen rechnen. Trägt der Markt eine Abwälzung der Kosten auf den Kunden – wie in den meisten Bereichen des Drogenmarktes –, so wird die Ware teurer. Das kann zu einer paradoxen Wirkung der Gesetze führen. Ohne die Gesetzgebung wäre der Drogenmarkt wohl zu wenig lohnend, als dass sich in ihm kriminelle Organisationen, Banden und Einzeltäter in grossem Umfang beschäftigen könnten. Erst das Verbot hebt die Preise auf ein Niveau, auf dem das Ganze lukrativ wird. Lässt sich der Risikopreis nicht voll abwälzen, so trifft er am ehesten den schwächsten Marktteilnehmer, auf den die anderen den ökonomischen Druck konzentrieren können. So zum Beispiel die Prostituierten. Der Markt stösst an eine Grenze bei der Preisbildung. Die Prostituierte muss trotz relativ höheren Preisen billiger arbeiten. Sie bezahlt die «Risikoprämie» zum Beispiel an den, der ihr Arbeitsraum zur Verfügung stellt.

Kann also ein Marktteilnehmer die Kosten innerhalb des Marktes abwälzen, so liegt der Anreiz beziehungsweise Negativanreiz mitunter plötzlich an einem ganz anderen Ort, als es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat.

Es lohnt sich, bei der Schaffung und Anwendung von Gesetzen die Überlegung einzubeziehen, wie der Markt darauf reagieren wird. Wir tun das bei der Gesetzgebung, welche die legale Gesellschaft regelt, insbesondere bei Wirtschaftsabläufen. Gehen wir davon aus, dass auch der Spiegel der Gesellschaft, also Halb- und Unterwelt, nach den gleichen Marktregeln reagiert, so ist die Frage des ökonomischen Anreizes wesentlich für die Frage, ob und wie Verbote zu setzen sind, um ein unerwünschtes Verhalten ökonomisch sinnvoll zu treffen.

Gesetze sind nicht in der Lage, den Menschen in seinem ökonomischen Streben zu verändern. Dieses Streben ist ein Element, das man als gegeben akzeptieren und einbeziehen muss. Nur weil man häufig die ökonomische Seite übersieht, verschwindet sie nicht aus dem menschlichen Streben und den tatsächlichen Abläufen. Man läuft einfach Gefahr, den Akzent falsch zu setzen. Wesentlich ist, dass man dabei nicht nur die Gesetze selbst, sondern auch ihre Anwendungsmöglichkeit im Auge behält. Das Gesetz allein ist hohler Buchstabe. Erst seine Anwendung führt für den Marktteilnehmer zu einem wirklich teuren Risiko.

Moral und Ethik sind wesentlich für die Gesetzgebung. Die Realität richtet sich aber nicht immer nach dem, was sein sollte. Entsprechend gefährlich ist es, jemanden vor die Wahl zwischen Fressen und Moral zu stellen, wenn man erwartet, dass er sich für die Moral entscheiden werde. Seltsamerweise blenden wir den Marktcharakter bei der Schaffung von Verboten weitgehend aus. Wir lassen zu, dass moralische und andere Überlegungen ihn verdrängen und die Resultate dem eigentlichen Ziel des Gesetzes zuwiderlaufen. Dabei kann der Staat sehr wohl auch anders. Er beweist es bei regulierenden Gesetzen, die das legale Geschäftsleben betreffen. So fragt man sich zum Beispiel, wie das Gesetz Hersteller zur Verbesserung der Sicherheit von Produkten aus ökonomischen Gründen und nicht allein aus moralischen veranlassen kann. Bei der Ausweitung oder Neugestaltung des Strafrechts hingegen fehlen derartige Überlegungen in überraschendem Mass.

Das Buch

Der illegale Markt funktioniert nach denselben ökonomischen Gesetzen wie der legale Markt. Dieser Aspekt wird bei der Verbrechensbekämpfung oft vergessen. Der Autor zeigt auf, wie Gesetze Anreize für Verbrecher schaffen. Und schlägt vor, was der Gesetzgeber dabei ändern könnte.

Valentin N.J. Landmann: Verbrechen als Markt
Orell Füssli Verlag, Zürich, 220 Seiten, broschiert, 39 Fr.,
ab 21. März im Buchhandel erhältlich.