Gegen einen Rückkauf spricht:
- Die Rendite vor allem älterer Versicherungen liegt deutlich über dem heutigen Zinsniveau, attraktive Anlagealternativen fehlen.
- Bereits gutgeschriebene Überschüsse können Ihnen als Versichertem nicht mehr genommen werden.
- Viele Versicherer versüssen den Versicherungsablauf mit einem Bonus.
- Bei vorzeitigem Ausstieg geht ein Teil der Abschlusskosten von rund sechs Prozent verloren.
- Sind die Bedingungen für die Steuerfreiheit beim Rückkauf nicht erfüllt, ist der Wertzuwachs zu versteueren.
Ein Rückkauf kann ins Auge gefasst werden, wenn
- die Versicherung bereits mehrere Jahre gelaufen ist,
- die Restlaufzeit noch länger als vier Jahre dauert,
- der Versicherungsschutz nicht mehr benötigt wird,
- die bisherige Rendite wesentlich unter der ehemaligen Prognose liegt,
- die Auszahlung mindestens kantonal nicht besteuert wird.
Haben Sie Mittelbedarf, ist die Belehnung der Police eine attraktive Variante. Gegen Verpfändung gewährt Ihnen jede Bank ein Policendarlehen bis zu 90 Prozent des aktuellen Rückkaufwerts. Beträgt die Restlaufzeit zum Beispiel drei Jahre, erhalten Sie einen Vorschuss zum Zinssatz von rund 2,5 Prozent. Auf ein Jahr beträgt der Zins sogar nur etwa 1,8 Prozent. Da Zinszahlungen steuerlich abzugsfähig sind, reduzieren sich die Netto-Zinszahlungen auf etwa 1,6 respektive 1,2 Prozent. Die Belehnung ist also weit vorteilhafter als der Rückkauf.