Swisscom und Weko – die zwei Wörter gehören so gut wie zusammen. Einmal mehr streitet der Telekom-Konzern vor Gericht mit der Wettbewerbskommission. Aktuell geht es darum, dass die Swisscom Glasfaserkabel, die von der Weko als gesetzeswidrig bezeichnet wurden, trotzdem in Betrieb nehmen will. In der Hoffnung, irgendwann vor dem Bundesgericht dann schon noch recht zu bekommen.

Langjährigen Beobachtern kommt das bekannt vor. Kaum ein Unternehmen hat so viele Weko-Verfahren am Hals wie die Swisscom. Einst waren es Wiederverkaufspreise für ADSL-Internetanschlüsse oder Gebühren für das Durchstellen von Telefongesprächen. Mal war es ein Auftrag, Poststellen mit Internet zu versorgen. Dann Fussballspiele, die der Swisscom-Sender Blue bevorzugt über Swisscom-TV-Abos verbreiten wollte. Früher oder später landete jeder Fall vor dem Bundesgericht. Gelegentlich mit Erfolg für die Swisscom, meistens aber mit einer Klatsche. Ein Teil der Fälle ist hängig.

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Das ist aus mehreren Gründen ärgerlich. Erstens scheint die Lust, marktmächtige Konstellationen mehr als auszureizen, beim Ex-Monopolisten tief in der DNA zu stecken. Anders lässt sich nicht erklären, warum kaum ein Jahr ohne Weko-Untersuchung vergeht. Ja, bei Netzbau und Infrastruktur ist man schnell mit Wettbewerbsfragen konfrontiert. Doch das gilt auch in anderen Branchen.

Dass die Weko hier genau hinschaut, ist mehr als nur fair. Dass Konkurrenten verärgert sind, ist verständlich.

Zweitens ist der aktuelle Fall ärgerlich. Denn einst verhinderte die Swisscom, mit dem Versprechen einer fairen Glasfaserarchitektur, eine gesetzliche Regulierung. Nur um dann später nichts mehr vom zuvor diskutierten Vierfasermodell wissen zu wollen. Dass die Weko hier genau hinschaut, ist mehr als nur fair. Dass Konkurrenten verärgert sind, ist verständlich.

Und drittens ist ärgerlich, dass es ausgerechnet um einen vom Bund kontrollierten Betrieb wie die Swisscom geht. Ständig hören wir das Argument, der Staat solle die Aktienmehrheit nicht aus der Hand geben, um das öffentliche Interesse zu wahren – auch über eine Swisscom.

Da verstösst ein Ex-Monopolist, der mehrheitlich vom Bund kontrolliert wird, gegen Gesetze, die von National- und Ständeräten des Bundes erlassen worden sind, nur um dann von einer Bundesbehörde sanktioniert und von Bundesgerichten abgeurteilt zu werden. Immer wieder. Das ist absurd.

Und so bleibt der Verdacht, dass sich das vermeintlich öffentliche Interesse bei der Swisscom vor allem auf deren Dividenden bezieht, die auf keinen Fall gefährdet werden sollen. Es ist ja das gute Recht jedes Aktionärs und jeder Aktionärin, Gewinne zu maximieren. Aber das Gesetz sollte dabei stets Vorrang haben. Erst recht, wenn die Aktionärin Eidgenossenschaft heisst.

Michael Heim Handelszeitung
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