Sex gegen vertrauliche Informationen: Zwei weitere Zürcher Stadtpolizisten sind im Zusammenhang mit einer Korruptionsaffäre im Rotlichtmilieu von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Die Affäre wurde im November 2013 bei einer Razzia im Nachtclub Chilli's aufgedeckt.

In dieser Nacht im November 2013 waren fünf Sittenpolizisten festgenommen und Verfahren wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit, Begünstigung, Amtsmissbrauch und weiterer Delikte eingeleitet worden. Zwei Verfahren wurden eingestellt. Ein Polizist wurde bereits zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.

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Zusätzliche Daten ausgewertet

Gegen einen der Sittenpolizisten erhob die Zürcher Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen sich bestechen lassens, mehrfachen Amtsmissbrauchs, Amtsgeheimnisverletzung und mehrfacher Pornographie, wie sie am Freitag mitteilte. Der Mann hatte gegen einen gegen ihn erlassenen Strafbefehl Einsprache erhoben.

Die Untersuchungen gegen ihn wurden daraufhin weitergeführt. «Mit Hilfe einer neuen Technik konnten dabei zusätzlich bereits gelöschte Daten ausgewertet werden», sagte Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage der sda. Dem Mann konnten dadurch weitere Delikte nachgewiesen werden, was den Strafantrag erhöhte.

Info gegen Sex

Konkret soll er mehrfach vertrauliche Informationen aus dem elektronischen Polizeisystem (POLIS) weitergegeben und dafür sexuelle Zuwendungen verlangt haben. Zudem werden ihm Kurzfilme mit strafbarer Pornografie auf dem Handy zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten und eine Busse von 3000 Franken.

Ein zweiter ehemaliger Stadtpolizist ist wegen mehrfacher Vorteilsnahme angeklagt worden. Ihm wird vorgeworfen, er habe sich von einer Person aus dem Prostituiertenmilieu Reisen, Kleider, Schmuck, Gelder und sexuelle Dienstleistungen versprechen lassen. Teilweise soll er die Geschenke auch angenommen haben.

Offenes Sittenverfahren

«Auf diesen Mann sind wir erst im Laufe der Ermittlungen gestossen», sagte Bouvard. Für ihn beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Franken und eine Busse von 1000 Franken.

Von den Verfahren gegen die fünf Mitarbeitenden der Dienststelle Milieu- und Sexualdelikte der Zürcher Stadtpolizei (MSD) ist gemäss Staatsanwaltschaft eines noch nicht abgeschlossen.

(sda/ise/hon)