Am 11. März verschickte Guy Parmelin, Vorsteher das Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, den Entwurf einer neuen Verordnung in die Runde. Neu sollen Einfuhrkontingente an Inlandleistungen verknüpft werden, diese wird folgendermassen definiert: Ankauf und Kelterung von für die Weinbereitung bestimmter Trauben. Das heisst: Wer ausländischen Wein zollbegünstigt einführen will, muss auch Schweizer Wein keltern.
Dies käme einem fundamentalen Wechsel gleich. Ausländische Weiss- und Rotweine konnten bislang innerhalb eines Kontingents von 170 Millionen Liter ohne Einschränkungen eingeführt werden, eine Menge, die nie vollständig ausgenutzt wurde. 2025 lagen die Einfuhren bei einem Minusrekord von 127,4 Millionen Liter.
Am Ziel vorbei
Andreas Meier trägt viele Hüte. In Würenlingen, AG, betreibt er und seine Familie Weingut, Rebschule und das Gasthaus Sternen. Seit 2023 sitzt der Unternehmer für die Mitte-Partei im Nationalrat. «Der Ansatz – wie in der Vernehmlassung formuliert – ist falsch, und er wird bei weiten Teilen auf Kritik stossen. So verfügen beispielsweise nur wenige Weinhändler über die Möglichkeit, auch Wein zu keltern.» Grundsätzlich beobachtet Andreas Meier eine unterschiedliche Einschätzung zwischen der Romandie und der Deutschschweiz. «In der Westschweiz findet man mehr Produzenten, in der Deutschschweiz mehr Händler. Da prallen unterschiedliche Interessen aufeinander.»
Neue Nachteile als Folge
Zum Entwurf des WBF bereits Stellung bezogen haben die Vereinigung Schweizer Weinhandel VSW und die Schweizerische Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern SVSW. Die Branchenvereinigung des Weinhandels VSW zählt rund 250 Mitglieder, sie befürchtet bei einer Annahme des Vorschlags, «dass Markt- und Preismacht grosser Akteure (Produzenten und Detailhändler) zunehmen, während kleinere und mittlere Weinbetriebe (Kellereien, Händler) verschwinden werden. Dabei sind rund 3500 Betriebe mit rund 10'000 Arbeitsplätzen gefährdet.»
Die SVSW, der Zusammenschluss der Schweizer Selbstkelterer, lehnt die Vorschlag aus dem Departement von Guy Parmelin ebenfalls ab. «Er schliesst unsere Mitglieder aus, denn diese sind mit verarbeiteten Produkten auf dem Markt. Die geplante neue Regelung ist günstig für Traubenproduzenten und Grosseinkellerer, aber dramatisch für Winzerinnen und Winzer, die ihre Weine von der Rebe bis in die Flasche eigenhändig herstellen.»

