Die Entscheidung der Schweizer Bankenaufsicht, im Zuge der Rettung der Credit Suisse Group sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) im Umfang von 16 Milliarden Franken abzuschreiben, war ein Risiko, dessen sich die Inhaber der Papiere bewusst gewesen sein sollten. Das erklärte am Freitag der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Thomas Jordan. 

«Beim Thema AT1 war die rechtliche Konstellation sehr klar», sagte Jordan bei einer Veranstaltung in St. Gallen in der Ostschweiz. «Das ist nichts, wo Investoren jetzt sagen können, dass es unter diesen Umständen nicht vorgesehen war.»

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Die nach der Finanzkrise von 2008 geschaffenen AT1-Anleihen werfen in guten Zeiten satte Renditen ab, müssen aber auch als erste damit rechnen, zur Verlustabdeckung abgeschrieben zu werden. Bei der Credit Suisse gehen sie auf Anordnung der Finma leer aus, obwohl die Aktionäre eine – wenn auch kleine – Entschädigung von der UBS Group erhalten.

AT1-Investoren argumentieren, die gesetzliche Grundlage für die Abschreibung sei nur einen Tag vor der Notübernahme geschaffen worden und die Abschreibung widerspreche der Grundregel, dass Aktionäre zuerst Verluste tragen und erst dann Gläubiger – selbst nachrangige –herangezogen werden dürfen. Beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht sind rund 120 Beschwerden gegen die Massnahme eingegangen.

Weitere Zinserhöhungen möglich

Trotz einer rückläufigen Teuerung hat Jordan zudem die Bereitschaft zu weiteren Zinserhöhungen bekräftigt. «Wir können nicht ausschliessen, dass eine weitere Straffung der Geldpolitik notwendig sein wird», sagte Jordan an der Veranstaltung. Die Inflation liege weiterhin über der Zielspanne der Notenbank von null bis zwei Prozent.

Daten vom Freitag zufolge sank die Jahresinflation im April auf 2,6 Prozent von 2,9 Prozent im März. Als Reaktion auf die Teuerung hatte die SNB den Leitzins zuletzt auf 1,5 Prozent angehoben. Die Notenbank setzt zur Eindämmung der Teuerung neben Zinserhöhungen auch auf die inflationsdämpfende Wirkung einer starken Landeswährung.

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(bloomberg/reuters/gku)