Es ist Ferienzeit – und damit Hochsaison für Nebenjobs. Gerade bei Jugendlichen sind Tätigkeiten in der schulfreien Zeit beliebt: Schliesslich bringen sie nicht nur zusätzliches Taschengeld ein, sondern schaffen auch ein Stück Unabhängigkeit von den Eltern. Doch auch für Ferienjobs gelten die üblichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, für Jugendliche zudem spezielle Schutzbestimmungen, die ihre Beschäftigungsoptionen stark einschränken. Was gilt es also zu beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

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  • Ab wann dürfen Jugendliche in den Ferien Geld verdienen? Gibt es ein Mindestalter?
    Dem Gesetz zufolge dürfen grundsätzlich Jugendliche ab 15 Jahren arbeiten, bei sogenannten «leichten Arbeiten» bereits ab 13 Jahren. Eine leichte Arbeit hat keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit und die physische und psychische Entwicklung. Ein Beispiel wäre, wenn ein 14-Jähriger einmal die Woche nach der Arbeit Flugblätter im Quartier verteilen würde.
     
  • Brauchen Jugendliche für einen Ferienjob die Einwilligung der Eltern?
    Ja, denn Minderjährige können ohne das Einverständnis der Eltern keine Arbeitsverträge abschliessen. Die Einwilligung der Eltern muss aber nicht schriftlich vorliegen, aus Sicht des Personalvermittlers Adecco sei dies jedoch empfehlenswert.
     
  • Wie sind Arbeitszeiten und Pausenzeiten bei Jugendlichen geregelt? Gibt es Auflagen, die beachtet werden müssen?
    Schulpflichtige Jugendliche ab 13 Jahren dürfen die halbe Dauer der Schulferien arbeiten, maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche. Dabei muss der Arbeitgeber bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde gewähren. Jugendliche, die älter sind als 15 Jahre dürfen hingegen nicht länger arbeiten, als andere im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer und maximal 9 Stunden am Tag. Zudem ist ihnen eine zusammenhängende tägliche Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden zu gewähren. Die Höchstarbeitszeit für Jugendliche unter 13 Jahren beträgt drei Stunden pro Tag und neun Stunden pro Woche.
     
  • Dürfen Jugendliche auch am Abend und in der Nacht arbeiten?
    Jugendliche ab 13 Jahren dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr arbeiten. Für 15- bis 16-Jährige ist spätestens ab 20 Uhr Feierabend, bei 16- bis 18-Jährigen um 22 Uhr.
     
  • Gibt es Arbeiten, die für Jugendliche verboten sind?
    Bei 13- bis 15-Jährigen bestehen strenge Auflagen, da diese nur leichte Arbeiten erledigen dürfen. Die Jugendarbeitsschutzverordnung besagt zudem, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht für gefährliche Arbeiten beschäftigt werden dürfen. Als solche gelten Tätigkeiten, die die Gesundheit, Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können. Dazu zählt etwa die Arbeit mit Maschinen mit erhöhtem Unfallrisiko. Zudem dürfen Jugendliche generell nicht als Bedienung in Unterhaltungslokalen wie Nachtlokalen, Diskotheken oder Barbetriebe arbeiten. Unter 16-Jährige dürfen darüber hinaus auch nicht Gäste in Hotels, Restaurants und Cafés bedienen oder im Kino, Theater oder beim Zirkus arbeiten.
     
  • Wie ist ein Jugendlicher versichert, wenn während der Arbeit etwas passieren würde?
    Jugendliche sind genauso versichert wie erwachsene Arbeitnehmer. Der Grund: Alle Angestellten sind unabhängig ihres Alters obligatorisch vom Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als acht Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle.
     
  • Gibt es beim Ferienjob einen Mindestlohn?
    Es bestehen grundsätzlich keine gesetzlichen Mindestlöhne. Gesamtarbeitsverträge (GAV) können allerdings auch für Jugendliche Mindestlöhne vorsehen, so der Personalvermittler Adecco. Gibt es keinen per GAV oder normalen Arbeitsvertrag vorgeschriebenen Mindestlohn, dann empfiehlt der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen Bruttolohn von 15 Franken pro Stunde für Jugendliche, die ihre obligatorische Schulausbildung noch nicht beendet haben. Abzüge gibt es für Jugendliche keine.