Die Prüfer der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) veröffentlichten einen Bericht zu 15 Bauprojekten in verschiedenen Regionen der Schweiz im Wert von rund 62 Millionen Franken.

Dabei wurden die Werkverträge und Leistungen im Baubereich mit Privatfirmen geprüft. Die Privaten erhielten die Aufträge entweder von Armasuisse Immobilien, der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) oder vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL).

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Zu den geprüften Projekten gehörten unter anderem der Neubau des Bundesstrafgerichts Bellinzona, der Neubau der Messstation für Meteo Schweiz, der Neubau der HPL Life Science Plattform in Zürich-Höngg der ETH, ein Rechenzentrum in Lugano oder Bauten am Waffenplatz Drognens sowie der Panzerhallen in Thun.

Was die Finanzkontrolleure entdeckten, dürfte nicht nur beim einen oder anderen Beamten für einen roten Kopf sorgen. Schaut man sich im Bericht die Punkte 3 und 4 («Überwachungsmassnahmen und Instrumente» sowie «Leistungserfassung») an, wird ersichtlich, dass die Privatfirmen ihre Verträge nicht einhielten und unkontrolliert neue Ausgaben zulasten des Staates tätigen konnten.

So stellt die EFK etwa fest, dass «in der Regel» keine Pendenzen- und Entscheidlisten zum Bausitzungsprotokoll» verfügbar waren. Ein Baujournal wurde bei der Mehrheit der geprüften Objekte nicht geführt. Somit war nicht nachvollziehbar, was für Leistungen wirklich erbracht wurden. Die EFK: «Tagesrapporte und das Baujournal wurden nur in einzelnen Fällen zum Nachvollziehen der Leistung verwendet. Rückschlüsse zur erbrachten Leistung konnten somit in den wenigsten Fällen erbracht werden.»

Kontrollplan? Meist Fehlanzeige

In der Definition der Projekte wurden die Vorgaben bezüglich Qualität der Werkstoffe jeweils gut beschrieben. Doch bei den meisten Baustellen fehlte dann ein entsprechender Kontrollplan, obwohl in der Ausschreibung der Baumeisterarbeiten ausdrücklich die Erstellung und Einhaltung eines solchen verlangt wird. Ebenso fehlte ein vereinbartes Vorgehenskonzept.

Das hatte unter anderem zur Folge: «Für die am Projekt Beteiligten ist es bei den meisten der untersuchten Projekte in der Ausführungsphase des Projekts unklar, was von ihnen verlangt wird, um die Materialgüte nachzuweisen.»

Die EFK stellte darum fest, dass die «Nachweise zu standardisiertem Material» nur «vereinzelt» vorhanden waren. Und: «Zurzeit kann nicht bestätigt werden, dass das bestellte Material tatsächlich eingebracht wurde. Die Verrechnung gemäss Bestellung ist kein Nachweis.»

Neue Preise ohne Genehmigung und Unterschrift

Unter Punkt 3.3. steht im Bericht der EFK: «Bei der Mehrheit der analysierten Projekte wurden zusätzlich neue Positionen verrechnet ohne ein entsprechendes schriftliches Angebot.»

Eine Übersicht in Form einer Auflistung der neuen Preise war bei keinem Projekt vorhanden. Bei Bestellungsänderungen fehlten teilweise die rechtsverbindlichen Unterschriften und die Nachträge wurden generell nicht in einem ordentlichen Verfahren offeriert, bestellt und genehmigt. So bestanden meistens keine ordentlichen Offerten für die Nachtragspreise der Unternehmungen.

Auch fehlten Kalkulationsgrundlagen, ein «bedeutender Mangel», meinte die EFK in ihrem Bericht, weil «die Leistungen im Werkvertrag auf der Grundlage eines Wettbewerbs beschafft worden sind».

Arbeitsfortschritte für Dritte nicht nachvollziehbar

Bei der Mehrzahl der Projekte war die Bauleitung nicht im Besitz von Kopien der Tagesrapporte der Unternehmer. «Es fehlt damit eine Fortschrittskontrolle aus den Tagesrapporten», folgerte die EFK.

Unter Punkt 4 im Bericht nahmen sich die Prüfer der «Leistungserfassung» an. Also: Was machten die beauftragten Unternehmer und wie wurde ihr Wirken von den staatlichen Bauherren überprüft?

Auch hier sieht es zuweilen düster aus. In 14 von 15 Fällen haben die Unternehmer und die Bauleitungen die effektiv erbrachten Akkordleistungen nicht gemäss den Vorgaben festgehalten - so wurden die erbrachten Leistungen etwa nicht aktuell am Zeitgeschehen dokumentiert, mit der Folge, dass die Verrechnung nicht monatlich erfolgte.

In der Regel war «für Dritte die Dokumentation des Leistungsfortschritts im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung nicht nachvollziehbar».

«Systematisches» Ignorieren

Das ist aber nicht alles: Bei den Prüfungen konnten selbst die Unternehmer nur mit grösster Mühe die Fragen der EFK beantworten - zum Teil gelang ihnen das nicht.

Bei einem Projekt des Bundesamtes für Bauten und Logistik war überhaupt keine Dokumentation des Leistungsfortschritts vorhanden - die bereits geleisteten Zahlungen basierten in diesem Fall alle auf nicht dokumentierten Leistungsabschätzungen. Mit einer Ausnahme verstiessen alle Projekte in diesem Punkt gegen die vereinbarten Verträge. Die EFK schloss, dass die Unternehmer und Bauleiter diese Norm systematisch ignorierten.

Die Konsequenzen sind für den Bauherrn - den Bund - gravierend: «Durch das Abweichen von der monatlichen Leistungserfassung und Verrechnung fehlt eine wichtige Voraussetzung für eine ordnungsgemässe Bauüberwachung», schrieb die EFK. Und: «Der Bauherr hat bei fast allen geprüften Projekten keine Gewähr, dass sich die Zahlungsbegehren des Unternehmens auf effektiv erbrachte Leistungen stützen.»

ETH-Projekt: Fragezeichen bei der Entsorgung

Bei den Arbeiten muss auch giftiges, etwa asbesthaltiges, Baumaterial fachgerecht entsorgt werden. In einigen Kantonen musste der Unternehmer dazu dem Bauherrn einen Nachweis erbringen. In einigen Kantonen aber war das nicht der Fall - die Behörden stellten auf das ordentliche Handeln der Firmen ab.

Bei der Life Science Plattform der ETH in Zürich legte der Unternehmer Fuhrscheine vor, woraus der Transport in die Deponie hervorgeht. In der Deponie aber konnten die Prüfer keine Eingangsbestätigungen vorfinden.

Die EFK glaubt zwar, dass Umweltbestimmungen eingehalten würden - doch auch hier mangelt es aufgrund unsauberer Dokumentationen zuweilen an lücklenlosen Beweisketten.