Es ist nur ein einziger, kurzer und selbstverständlich anmutender Satz – doch er kann hierzulande viel und Entscheidendes bewegen: «Natürliche Personen werden unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert.» Diesen Satz wollen die FDP-Frauen jetzt – 50 Jahre nach der Annahme des Frauenstimmrechts – in die Verfassung schreiben. Pünktlich zum Internationalen Frauentag am 8. März lancieren sie eine entsprechende Volksinitiative.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Ohne Druck von der Strasse gehe es nicht, ist die neue Präsidentin der FDP-Frauen, die St. Galler Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher, überzeugt. Beispiele, die ihr recht geben, gibt es genug. Da ist etwa die Motion ihrer Rats- und Parteikollegin Christa Markwalder, in welcher diese den Systemwechsel von der Familien- zur Individualbesteuerung fordert. Der Vorstoss liegt, nachdem der Bundesrat ihn abgeschmettert hat, schon seit bald zwei Jahren unbehandelt beim Parlament.

Regierung und Parlament kreieren lieber neue Steuerabzüge für Ehepartner, um die negativen Effekte der Heiratsstrafe zu mildern, als am grundsätzlichen Konstrukt zu rütteln. Es ist fast so, als ob der Mann, nachdem er schon das alleinige Stimm- und Wahlrecht verloren hat, nun wenigstens die Hoheit über die Steuererklärung wahren will.

Doch die Zeiten ändern sich, und vielleicht sollten auch die Politiker in Bern über einen Kurswechsel nachdenken. Ihr letzter Reformversuch, die als familienfreundlicher Kinderabzug getarnte Herdprämie für Frauen mit gut verdienenden Ehemännern, scheiterte jedenfalls kläglich: Über 63 Prozent lehnten die Vorlage im vergangenen September ab.

Dies ist ein BILANZ-Artikel

Weitere Artikel der BILANZ finden Sie auf der Übersichtsseite.

Eine zivilstandsunabhängige Besteuerung dürfte auch positive Effekte für die Wirtschaft haben – und mehr qualifizierte Frauen aus der Küche in den Arbeitsmarkt locken. Denn heute lohnt sich der Schritt für viele von ihnen nicht wirklich, führt doch das aktuelle System mit der gemeinsamen Ehepaar-Veranlagung gekoppelt mit der Progression dazu, dass das Einkommen der zweitverdienenden Person, also in der Regel der Frau, zu einem deutlich höheren Satz besteuert wird, als dies bei einer individuellen Veranlagung der Fall wäre. Die Denkfabrik Avenir Suisse nennt das heutige System «frauenfeindlich». Man könnte es auch einfach als veraltet bezeichnen.