Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP hat vor allem Menschen mit tieferen Einkommen im Fokus. Die Initiative verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen - der Bund zu mindestens zwei Dritteln. Tiefere und zunehmend auch mittlere Einkommen könnten sich die Prämien nicht mehr oder kaum noch leisten, so die Initiantinnen und Initianten.

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Die Nationalratskommission empfiehlt die Initiative wie der Bundesrat zur Ablehnung. Das Volksbegehren berücksichtige lediglich die Prämienfinanzierung und enthalte keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten, so die Meinung der bürgerlichen Fraktionen.

Mit einem indirekten Gegenvorschlag will die Gesundheitskommission aber die bestehende Prämienverbilligung um über zwei Milliarden Franken ausbauen. Demnach sollen die Kantone verpflichtet werden, einen minimalen Gesamtbetrag für die Prämienverbilligung einzusetzen.

Mehrkosten von 2,2 Milliarden Franken

Anders als vom Bundesrat beantragt, sollen sie dabei auch die Verlustscheine anrechnen dürfen, die sie für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen übernehmen. Zudem sollen die Prämienverbilligungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) nach den Regeln des EL-Gesetzes von Bund und Kantonen separat finanziert werden.

Die separate Finanzierung der Prämien der EL-Beziehenden würde den Bund zusätzlich 1,3 Milliarden Franken und die Kantone zusätzlich 800 Millionen Franken kosten. In der Summe dürften Bund und Kantone zusammen rund 2,2 Milliarden Franken zusätzlich aufwenden.

Das Modell des Bundesrats würde die Kantone 490 Millionen Franken mehr kosten, wovon sie nach dem Antrag der Kommissionsmehrheit 380 Millionen Franken für die Übernahme der Verlustscheine einsetzen könnten.

Bundesrat über Situation besorgt

Konsens ist, dass Massnahmen gegen die steigende Prämienlast ergriffen werden müssen. Heute sind die Kantone verpflichtet, Versicherten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, eine Prämienverbilligung zu gewähren. 2019 erhielten 27 Prozent der Versicherten eine solche Verbilligung.

Die Kosten dafür beliefen sich auf knapp fünf Milliarden Franken. Davon gingen rund 2,8 Milliarden oder knapp 57 Prozent zulasten des Bundes und 2,1 Milliarden oder gut 43 Prozent zulasten der Kantone. 2010 lag deren Anteil noch bei 50 Prozent.

In den vergangenen Jahren haben einige Kantone ihren Beitrag zur Senkung der Prämien reduziert. Der Bundesrat erklärte mehrmals, dass er über diese Entwicklung besorgt sei.

Lange Debatte erwartet

Im Nationalrat dürften Initiative und Gegenvorschlag lange zu reden geben. Rund ein Viertel der Ratsmitglieder haben sich für die Debatte angemeldet. Die Gesamtabstimmung über die Vorlage dürfte erst am Donnerstagvormittag stattfinden.

Die Vorzeichen sind klar: Die SVP lehnt sowohl Initiative wie Gegenvorschlag ab. SP und Grüne setzen sich für die Volksinitiative ein, können aber auch mit einigen Elementen des Gegenvorschlags gut leben. FDP, Mitte und GLP unterstützen den von der Kommission modifizierten Gegenvorschlag.

In der ersten Sessionswoche hatte der Nationalrat fast sechs Stunden über eine zweite Volksinitiative im Gesundheitswesen diskutiert, die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei. Er beschloss schliesslich einen indirekten Gegenvorschlag dazu. Eine knappe Mitte-Links-Mehrheit stimmte gesetzlich festgelegten Kosten- und Qualitätszielen knapp zu. (sda/hzi/mig)