Auf die AHV kommen Ausgaben zu, die sie mit ihren heutigen Einnahmen nicht decken kann. Immer mehr ältere Menschen leben in der Schweiz, und in den kommenden Jahren gehen weitere Babyboomer in Pension. Milliarden kostet die bereits beschlossene 13. AHV-Rente, und weitere Kosten könnten mit der Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe kommen.
Ohne Gegenmassnahmen drohen Milliardendefizite: 2030 hätte die AHV gemäss Schätzungen ein Umlagedefizit von rund 2,5 Milliarden Franken, und 2040 wären es 5,7 Milliarden Franken. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzierung der 13. AHV-Rente betrüge das Defizit 2030 500 Millionen und 2040 4 Milliarden Franken. Die Finanzierung des «Dreizehnten» ist aber noch nicht beschlossen. Die Vorschläge des Bundesrats dazu sind umstritten.
Erste Stossrichtungen
Unbestritten ist jedoch, dass die AHV ab 2030 Reformen braucht. Das Parlament bestellte eine Vorlage dazu bis Ende 2026. An seiner Sitzung vom Mittwoch legte der Bundesrat erste Stossrichtungen für diesen Reformschritt fest, wie er am Donnerstag mitteilte. Ein höheres Renten-Referenzalter ist für ihn zurzeit keine Option.
Er begründet das mit dem Nein an der Urne zum höheren Rentenalter im März 2024. Spätere Pensionierungen bräuchten zudem eine lange Übergangszeit mit Kompensationsmassnahmen. Die AHV bekäme deshalb nach Auffassung des Bundesrates nicht schnell genug mehr Geld, um die Pensionierung der Babyboomer aufzufangen.
Mit Blick auf eine nächste AHV-Reform will der Bundesrat allerdings prüfen, unter welchen Voraussetzungen ein höheres Rentenalter in Betracht gezogen werden könnte. Ebenso will er untersuchen, ob eine vom Zivilstand unabhängige Altersvorsorge möglich wäre.
Die bevorstehende Reform soll aber darauf hinwirken, dass die Menschen länger arbeiten und die Wirtschaft so zu mehr Arbeitskräften kommt. Frühpensionierungen sollen weniger attraktiv werden, und das Höchstalter 70 soll fallen. Heute sind Frühpensionierungen ab 63 Jahren möglich respektive der Rentenbezug kann bis zum 70. Geburtstag aufgeschoben werden.
Mehr Einnahmen
Auch Anpassungen an den gesellschaftlichen Wandel kommen für den Bundesrat infrage. Hier nennt er individuell errechnete Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Die Einnahmen der AHV will der Bundesrat über die aktuellen Finanzierungsquellen erhöhen, allenfalls auch vorübergehend, um die Pensionierung der Babyboomer aufzufangen.
Die AHV wird heute zu 72 Prozent aus Lohnbeiträgen finanziert. Dazu kommen Geld aus der Mehrwertsteuer und ein Beitrag des Bundes. Dieser wird aus der Bundeskasse sowie mit Einnahmen aus Tabak- und Alkoholsteuern finanziert. Auch die Einnahmen aus der Spielbankenabgabe gehen an die AHV.
Vorstellbar ist für den Bundesrat zudem ein Interventionsmechanismus. Dieser könnte eingreifen, wenn die finanzielle Lage der AHV sich verschlechtert oder wenn politische Entscheide nicht rechtzeitig vorliegen.
Vernehmlassung Anfang 2026
Aber auch Missbräuche, etwa im Zusammenhang mit Dividenden, für die keine AHV-Beiträge bezahlt werden müssen, will der Bundesrat bekämpfen. Auch die Digitalisierung will er angehen, und er will vom Departement des Innern abgeklärt haben, wie die Datengrundlagen für künftige Reformen verbessert werden könnten.
Der Bundesrat will nun die verschiedenen Stossrichtungen für die nächste AHV-Reform prüfen und im kommenden Herbst Leitlinien vorstellen. Anfang 2026 will er die Vernehmlassung eröffnen. (sda/hzi/ps)