Der Bundesrat will die Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung nicht in die Verfassung schreiben. Er empfiehlt deshalb in einer Botschaft zur Initiative an die eidgenössischen Räte, die Renteninitiative der Jungfreisinnigen abzulehnen. Einen Gegenvorschlag – ob direkt oder indirekt – beantragte er nicht. Nun kann das Parlament entscheiden.

Das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln, berücksichtige weder die sozialpolitische noch die arbeitsmarktliche Situation, argumentiert der Bundesrat. Er will auf die laufenden Reformen der AHV und der beruflichen Vorsorge setzen, um die erste und die zweite Säule zu stabilisieren. 

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Die Initiative verlangt zunächst das Rentenalter 66 für Männer und Frauen. Danach soll das Rentenalter an die Lebenserwartung der Schweizer Wohnbevölkerung ab 65 Jahren gekoppelt werden. Dies soll jährlich in Schritten von höchstens zwei Monaten erfolgen. Jeweils fünf Jahre vor der Pensionierung erfahren die Betroffenen ihr Rentenalter. Der Bundesrat stellt sich gegen einen solchen Automatismus, wie er in seiner Mitteilung zur Botschaft schreibt. (SDA/HZI/mig)