Die gute Nachricht: Firmen im Kanton Bern können mit finanzieller Unterstützung rechnen. Voraussetzung ist, dass sie im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie mindestens 40 Prozent ihres Umsatzes eingebüsst haben. 

Konkret will Bern rund 208 Millionen Franken in die Härtefallhilfe zahlen. Zwei Drittel dieser Summe kommen voraussichtlich vom Bund, sofern er das Programm bewilligt. Seit dem 4. Januar können die Hilfen beantragt werden, und zwar bis Ende März. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 100'000 Franken gibt es Sofortunterstützung (à-fonds-perdu-Betiträge), jene mit jährlichen Umsätzen von mehr als 2 Millionen Franken können eine Bürgschaft beantragen – dies wiederum erst ab März.

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Der Kanton rechnet «mit mehreren Tausend Gesuchen», sagte eine Sprecherin des Amts für Wirtschaft der «Handelszeitung». Die Gesuche sollen innerhalb von zehn Tagen beurteilt werden, bis zur Auszahlung dauere es dann weitere fünf Tage. Für diese schnelle Hilfe hat der Kanton 50 Mitarbeitende eingesetzt.

«Gewerbe wissentlich sterben lassen»

In einem offenen Brief kritisiert die Präsidentin von GastroBern, Eveline Neeracher, den Umfang der Massnahmen. Ihr geht die Unterstützung nicht weit genug. Sie wirft den Verantwortlichen im Berner Regierungsrat vor, sich auf den Bund zu berufen, statt zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, und damit «ein Gewerbe wissentlich sterben» zu lassen. In einigen wenigen Kantonen können Härtefallhilfen bereits seit Dezember beantragt werden, etwa im Aargau.

Ferner heisst es: «Die Schweiz ist nach Luxemburg das zweitreichste Land der Welt, der Kanton Bern ist einer der reichsten Kantone der Schweiz. Zum ersten Mal in meinem Leben schäme ich mich Schweizerin und Bernerin zu sein!»

Grünen-Nationalrätin Regula Rytz, der der Brief neben anderen Parlamentariern auch vorliegt, unterstützt «eine direkte Branchenumsatzentschädigung bei erneuten Lockdowns und faktischen Arbeitsverboten sowie die Aufhebung der restriktiven Hürden im Covid-Gesetz».

Auch sollen Bürgschaften ab Februar wieder möglich sein und nicht wie etwa im Kanton Bern erst ab März. Im Dezember hatte das Parlament das Covid-19-Gesetz verabschiedet, das 2,5 Milliarden Franken für sogenannte Härtefall-Hilfen vorsieht. Menschen mit Tiefstlöhnen erhalten bei Kurzarbeit vorübergehend den vollen Lohn entschädigt.

Hilfe für Unternehmen zu spät

Die neuen Hilfen werden von den Kantonen in Form von Krediten oder A-fonds-perdu-Beiträgen vergeben. Dabei sind die Kantone unterschiedlich schnell – teilweise kommt die Unterstützung erst im März wie im Fall von Bern. Für viele Firmen könnte die Hilfe jedoch zu spät kommen, vor allem falls die derzeit geltenden Massnahmen diese Woche verlängert werden.

Medienberichten zufolge könnten Restaurants bis in den Februar hinein geschlossen bleiben. Ohnehin ist die Gastrobranche am stärksten auf die Hilfen des Bundes angewiesen: Laut einer SNB-Studie haben mehr als 40 Prozent der Firmen aus der Gastronomie Covid-Kredite in Anspruch genommen.

Allerdings wurden von den im März 2019 genehmigten 40 Milliarden Franken Kreditbürgschaften des Bundes nur 17 Milliarden ausgezahlt, denn seit Ende Juli können Firmen keine neuen Kredite mehr beantragen. 

«Ungewöhnlich» kurze Bezugsfrist

So kommt die SNB in ihrer Studie über das Kreditprogramm des Bundes zu dem Schluss, dass die kurze Bezugsfrist im internationalen Vergleich «ungewöhnlich» sei, berichtet der «Tagesanzeiger». In anderen Ländern konnten Firmen bis Ende des Jahres Hilfe beantragen, etwa in Deutschland

Ob die Hilfskredite nun inmitten der zweiten Corona-Welle und des Teil-Lockdowns wieder aufgenommen werden, ist offen. Bund und Kantone prüfen weitere Massnahmen, heisst es von offizieller Seite. «Ich verstehe, dass die Betroffenen rasch Hilfe erwarten», sagte Bundespräsident Guy Parmelin gerade in einem «Blick»-Interview.

Laut «Tagesanzeiger» stehe das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unter Bundesrat Parmelin einer Neuauflage des Covid-19-Kreditprogramms wie im Frühjahr offen gegenüber, Ueli Maurers Finanzdepartement sei dagegen.

Zudem entscheidet der Bundesrat Mitte Januar, ob die Kriterien für die Hilfen gelockert werden sowie über weitere Branchenhärtefallprogramm, etwa für die Gastronomie