Gerade in unsicheren Zeiten gilt es, Sicherheit zu gewinnen. Mit der Covid-19-Prüfung gibt es ein geeignetes Mittel, um die zweckmässige Verwendung der eingesetzten Steuergelder sicherstellen zu können. Klar ist: Wie der vom Bundesrat kommunizierte etappierte Ausstieg aus der aktuellen Sondersituation gelingt, wird massgeblich darüber entscheiden, wie viele Steuergelder im Rahmen des Rettungspakets gesprochen werden und wie viel von diesem Geld auch wieder zurückbezahlt werden kann.

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Je grösser das Rettungspaket, desto wichtiger ist dessen Wirksamkeit Die Schätzung, dass maximal 4 Milliarden Franken der aktuell für Notkredite gesprochenen 40 Milliarden Franken ausfallen werden, scheint eher optimistisch zu sein. Dies umso mehr, als eine Erweiterung des Rettungspakets auf Bundesebene und zur Ergänzung auf Kantonsebene wahrscheinlich ist. Je mehr Geld für Notkredite gesprochen wird, desto grösser die Sorge hinsichtlich der zweckmässigen Verwendung und in Bezug auf Missbrauch.

80 Prozent der Kapitalgesellschaften haben keine externe Revisionsstelle

Wir müssen uns bewusst sein, dass sämtliche Einzelunternehmen und rund 80 Prozent der Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) über keine externe Revisionsstelle verfügen. Und auch bei Unternehmen mit Revisionsstelle wird die Prüfung der Jahresrechnung 2020 nicht vor dem ersten Halbjahr 2021 stattfinden. Daher ist zu überlegen, wie die korrekte Verwendung der Kreditgelder mit einer rechtzeitigen Prüfung sichergestellt werden kann.

Eine rechtzeitige Prüfung der Notkreditverwendung ist möglich. Bund und Kantone könnten als Kreditgeber verlangen, dass die Bücher der Kreditnehmer jederzeit für unterjährige Prüfungen zu öffnen sind, was auch bereits eine stark präventive Wirkung hätte. Expertsuisse, der Verband der Fachleute für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand, hat dazu mit der Covid-19-Prüfung ein geeignetes Instrument zur Hand.

Da Bund und Kantone ein grosses Interesse daran haben, dass die Notkredite einerseits zweckmässig eingesetzt und andererseits bis zum Ende der Laufzeit zurückbezahlt werden, soll ein kleiner Teil des gesprochenen Geldes für diese zielgerichtete Prüfung eingesetzt werden. Bereits ein Tausendstel des eingesetzten Geldes würde eine wirksame Stichproben-Prüfung ermöglichen.

Nach dem reinen Überleben geht es um die Zukunftsicherung

Das seit 16. April 2020 bekannte Nachfolgeregime für die auslaufenden Betreibungs- und Gerichtsferien umfasst zwei vorübergehende Regelungen: erstens eine befristete Entbindung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige nach Artikel 725 des Obligationenrechts für Verwaltungsrat und Revisionsstelle sowie zweitens die Einführung einer befristeten so genannten Covid-19-Stundung.

Beide Massnahmen haben zum Ziel, diejenigen Unternehmen vor einem drohenden Konkurs zu schützen, die allein aufgrund der Coronakrise in Liquiditätsengpässe geraten.

Nach dem reinen Überleben dank Unterstützungsmassnahmen und rigorosem Kostenmanagement geht es nun um die nachhaltige Lebensfähigkeit von Unternehmen. Hierzu braucht es Effizienz- und Umsatzsteigerungsprogramme und in diesem Zusammenhang auch eine Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Verwaltungsräte sind entsprechend gefordert, mit internen und externen Experten entsprechende Projekte aufzugleisen und die Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.