Der Entscheid von Axpo lässt aufhorchen: Der Stromkonzern «entpolitisiert» seinen Verwaltungsrat, wie er gestern Donnerstag mitgeteilt hat: Die Regierungsräte von Zürich, Aargau und anderen Kantonen sollen das Gremium verlassen. Künftig wird der Staatsbetrieb nur noch von Fachleuten geleitet.

Mit diesem Entscheid nimmt Axpo eine Vorreiterrolle ein. In vielen Kantonsfirmen ist es üblich, dass Politiker dem Verwaltungsrat angehören. Der Basler Rechtsprofessor Andreas Stöckli sieht solche Mandate der Volksvertreter kritisch –  und rät Kantonen und Gemeinden, andere Lösungen zu suchen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Die Axpo «entpolitisiert» ihren Verwaltungsrat. Ist das ein guter Zeitpunkt? Schliesslich stehen die Stromunternehmen wegen des Atomausstiegs zurzeit im Fokus der Politik.
Andreas Stöckli*: In der jetzigen Situation, wenn auf Bundesebene wichtige politische Entscheide gefällt werden, wäre es wohl nicht schlecht, wenn zwischen Verwaltungsrat und Kantonen ein direkter Draht bestünde. Doch die Kantone müssen nicht unbedingt Regierungsmitglieder oder Parlamentarier in den Verwaltungsrat schicken. Sie können auch Vertreter wählen, die in einer besonderen Beziehung zu ihnen stehen und über die nötigen fachlichen Kompetenzen verfügen.

Gibt es in der Schweiz noch viele Regierungsvertreter und Politiker in Staatsbetrieben?
Bei den Bundesbetrieben hat die Entpolitisierung stattgefunden. Bei SBB, Swisscom, Post oder Ruag nehmen keine aktiven Bundespolitiker mehr Einsitz. In den Kantonen und Gemeinden sieht es anders aus. In den Kantonen ist es verbreitet, dass Regierungsräte und Parlamentarier in den öffentlichen Betrieben Verwaltungsrat werden. Das kommt selbst bei Kantonalbanken noch vor.

Was ist das Problem dabei, wenn Regierungsvertreter und Parlamentarier im Verwaltungsrat von Staatsbetrieben sind?
Sie können in verschiedene Konflikte geraten. Beispielsweise, wenn ein Regierungsmitglied einerseits die Aufsicht über ein Unternehmen wahrnehmen muss, aber gleichzeitig als Verwaltungsrat Teil des Unternehmens ist. Ein anderer möglicher Konflikt ist jener zwischen dem Gewinnstreben und dem öffentlichen Interesse. Ein Regierungsmitglied muss im öffentlichen Interesse handeln, öffentliche Unternehmen streben aber auch nach Gewinn. Das Regierungsmitglied hat sozusagen verschiedene Hüte an.

Wie löst man das Problem auf?
Die Lösung ist die, welche der Bund gewählt hat: Man muss andere Steuerungsmittel finden, um ein solches Unternehmen von der öffentlichen Hand zu führen. Durch strategische Ziele, durch Controlling-Prozesse, und so weiter. Bei Aktiengesellschaften ist allerdings zu empfehlen, Vertreter der öffentlichen Hand in den Verwaltungsrat zu entsenden. Der Informationsfluss und die Einflussnahme können sonst wohl kaum auf andere Weise sichergestellt werden. Aber dass muss wie gesagt nicht ein Regierungs- oder Parlamentsmitglied sein.

Was für Möglichkeiten sehen Sie konkret?
Eine Variante ist beispielsweise, altgediente Politiker oder Staatsbeamte in solche Verwaltungsräte zu schicken. Sie haben kein Amt mehr, dafür aber die nötige politische Sensibilität. Wie beispielsweise der ehemalige Freiburger Ständerat Urs Schwaller, der Verwaltungsrat bei der Schweizerischen Post ist. Das Modell ist aber nicht unumstritten, weil es oft nach «Günstlingswirtschaft» aussieht. Diese Ämter sind in der Regel gut bezahlt. Aber sachlich gesehen ist es keine schlechte Variante.

Wie kann man den Vorwurf der Günstlingswirtschaft entkräften?
Die Verwaltungsräte sollten nach Anforderungsprofil gewählt werden, die im vornherein festgelegt wurden. So könnte man diesem Vorwurf entgegnen. Das man sagt: Dies ist die kompetenteste Person für das Amt. Um beim Beispiel Urs Schwaller zu bleiben: Schwaller ist Anwalt, hatte wichtige politische Ämter in Regierung und Parlament inne und weist Erfahrungen in der Privatwirtschaft auf. Zusätzlich bringt er die nötige Vernetzung mit und das Gespür für die öffentliche Angelegenheit.

Viele nationale Parlamentarier sind zugleich auch Verwaltungsräte in Unternehmen. Ist das problematisch?
Wir haben ein Milizparlament, es ist gewünscht, dass Parlamentarier andere Tätigkeiten wahrnehmen. Solange das Mandat nicht in einem Bundesbetrieb ist, ist es zulässig. Es kann aber dennoch zu Interessenkonflikten kommen. Das sieht man beispielsweise, wenn das Parlament über ein Gesetz berät, welches Krankenkassen betrifft. Leute, welche in den Verwaltungsräten der Krankenkassen sind, bringen diese Interessen natürlich ein. Es stellt sich die Frage, ob die Politiker immer im Sinne des Gemeinwohls entscheiden.

Was lässt sich dagegen tun?
Man könnte sich ein anderes System vorstellen, mit strengen Unvereinbarkeitsregeln. Aber dies wäre ein Wechsel im politischen System, man würde in Richtung eines Berufsparlaments gehen. Ausserdem stellt sich die Frage, ob dadurch unerwünschte Einflussnahmen auf den politischen Prozess auch tatsächlich verhindert werden könnten.

 *Der Basler Rechtsprofessor Andreas Stöckli ist Experte für öffentliches Wirtschaftsrecht. Er hat seine Dissertation über die Rolle von Behördenmitgliedern in Aufsichtsgremien von öffentlichen Unternehmen verfasst.