Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten sinkt auf 1,25 Prozent. Viele Mieterinnen und Mieter haben nun deshalb einen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten.

Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag auf ihrer Webseite mitteilte, beläuft sich dem Referenzzinssatz zugrundliegende Durchschnittszinssatz aktuell auf 1,37 Prozent. Dies führt dazu, dass auf ein Viertelprozentpunkt gerundet ein Zinssatz von 1,25 Prozent resultiert.

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Bei der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes im Dezember lag der Durchschnittswert noch bei 1,39 Prozent. Berechnet wird der Wert von der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.

Die Senkung des Referenzzinssatz wird Auswirkungen auf die Höhe der Miete haben. Mieterinnen und Mieter haben nun nämlich Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Konkret können sie damit rechnen, dass der monatliche Mietzins, den sie für ihre Wohnung oder ihr Haus bezahlen, um rund 2,9 Prozent gesenkt wird.

Teilweise automatisch

Einzelne Vermieter gewähren die Senkung sogar automatisch. Oft müssen die Mieter aber von sich aus aktiv werden und eine Mietzinssenkung beantragen. Die Vermieter kann zudem gestiegene Betriebs- und Unterhaltskosten der Liegenschaft geltend machen und diese mit den gesunkenen Hypothekarkosten verrechnen.

Der Referenzzinssatz des BWO ist für die Mehrzahl der Wohnungen in der Schweiz massgebend. Keine Gültigkeit hat er einzig für gewisse über eine staatliche Förderung finanzierte Liegenschaften sowie für Genossenschaftswohnungen, deren Mietzinse einer staatlichen Kontrolle unterliegen.

(awp/mlo)