«Aufgrund der bisherigen (...) Ermittlungsarbeiten ist die Bundesanwaltschaft zum vorläufigen Schluss gekommen, dass aus strafrechtlicher Sicht keine ausreichende Grundlage für den Erlass eines Strafbefehls oder für eine Anklageerhebung besteht», teilte die Behörde am Dienstag der Nachrichtenagentur AWP mit. Zuvor hatte das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) darüber berichtet.

Die Behörde hatte das Strafverfahren im Dezember 2016 eröffnet. Amag ist der Schweizer Generalimporteur der Volkswagen-Marken. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht des gewerbsmässigen Betrugs. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, teils von den Abgasmanipulationen gewusst zu haben und somit zwischen 2008 und 2015 in der Schweiz rund 175’000 Käufer und Leasingnehmerinndn geschädigt zu haben.

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Beim Abgasskandal wurden bei VW millionenfach Dieselfahrzeuge so manipuliert, dass diese bei amtlichen Tests einen geringen Schadstoffausstoss aufwiesen, im normalen Gebrauch dann aber deutlich umweltschädlicher waren als auf dem Prüfstand.

Gesuch in Braunschweig nicht beantwortet

Ein 2017 gestelltes Rechtshilfeersuchen an die in Deutschland zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig sei nicht beantwortet worden, erklärte die Schweizer Bundesanwaltschaft am Dienstag. Und das trotz mehrfacher Nachfrage. Von Amag seien umfangreiche Datensätze geprüft und ein früherer Unternehmensvertreter vernommen worden.

Die Amag habe dabei durchgehend kooperiert und mehr als 1 Terabyte Daten an die Bundesanwaltschaft ausgeliefert, heisst es von der Behörde weiter. Die Daten seien zuerst mittels Schlüsselwörtern und -kombinationen durchsucht worden. Anschliessend habe man die angefallenen Treffer «in aufwändiger manueller Vorgehensweise» auf ihre Beweisrelevanz hin überprüft.

Für Probleme bei der Untersuchung sorgte auch die Pandemie. Eine für Herbst 2020 vorgesehene Einvernahme eines Amag-Vertreters als Auskunftsperson habe aufgrund der Corona-Lage nicht durchgeführt werden können, schreibt die Behörde.

Privatkläger können sich noch äussern

Vor einer endgültigen Entscheidung der Bundesanwaltschaft könnten sich Beschuldigte und Privatklägerinnen noch äussern und zusätzliche Beweisanträge stellen, teilte die Behörde mit. Und: «Für sämtliche Verfahrensbeteiligten gilt die Unschuldsvermutung.»

Nicht begeistert ist man beim Konsumentenschutz. «Es wäre natürlich wichtig, dass man die Schuldigen findet. Das wäre ein wichtiges Zeichen gegenüber der Öffentlichkeit. Dass jetzt nichts gefunden wurde, ist sehr unschön und natürlich auch nicht förderlich, wenn eigentlich Schadensersatzzahlungen geleistet werden sollten», sagte Geschäftsleiterin Sara Stalder gegenüber SRF.

Die Geschädigten können nach wie vor auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz fordern. Volkswagen hat in anderen Ländern auch bereits Milliarden ausbezahlt. Doch ohne offizielle Schuldige ist ein solches Verfahren in der Schweiz für Einzelpersonen sehr aufwendig und schwierig.