Im Betrugsfall über ein sogenanntes «Schneeball-System» der Firmengruppe Baumann hat der Beschuldigte seinen Einspruch vor dem Bundesstrafgericht zurückgezogen. Er reagierte damit auf eine hohe Ersatzforderung, welche die Bundesanwaltschaft in der Hauptverhandlung beantragte.

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft (BA) hatte in ihrem Plädoyer gefordert, dass der Beschuldigte eine Ersatzforderung von 600'000 Franken an den Bund zu leisten habe - die Ersatzforderung war in der Strafverfügung des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD noch nicht enthalten.

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Vor allem geschwiegen

Nachdem der Angeklagte vor Gericht seine aktuelle finanzielle Situation offengelegt hatte, erhöhte die BA-Vertreterin ausserdem die geforderte bedingte Geldstrafe.

Ausser bei den Vorfragen zu seiner Person hatte der Beschuldigte bis dahin von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. Als die hohe Ersatzforderung gegen ihn beantragt wurde, entschied er sich in Absprache mit seinen Anwälten dazu, sein Begehren zurückzuziehen.

Damit wurde das in der Strafverfügung festgelegte Strafmass bestätigt: Der 39-Jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu 260 Franken zu verurteilt. Er muss ausserdem eine Busse von 3120 Franken leisten.

Anleger geschädigt

Zum Prozess vor dem Bundesstrafgericht war es überhaupt nur wegen des Einspruchs des 39-Jährigen gegen die Strafverfügung gekommen.

Ursprünglich waren im Verwaltungsstrafverfahren auch vier weitere Personen angeklagt. Gegen sie wurde das Verfahren jedoch bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Dem 39-Jährigen wurde die «verbotene Entgegennahme von Publikumseinlagen» vorgeworfen. Als Vermittler und Buchhalter soll er innerhalb der Firmengruppe des mittlerweile verstorbenen Financiers Ambros Baumann dabei mitgeholfen haben, in den Jahren 2000 bis 2007 rund 600 Anleger zu schädigen. Diese hatten 73 Millionen Franken investiert.

Kritik an Beweisverwertung

Die Verteidigung des Beschuldigten hatte sich gegen die Strafverfügung des EFD zur Wehr gesetzt, weil dieser Informationen nur unter Strafandrohung preisgegeben haben soll.

Der Anwalt des 39-jährigen hatte am Dienstag kein gutes Haar an der Form der Anklage gelassen. Die «Tatausführung» sei nicht wirklich beschrieben worden und es fehle auch der «spezifische Sachverhalt», der seinem Mandanten vorgeworfen werde.

Die BA wies diese Kritik im Gerichtssaal zurück: Die Beweise seien nicht unter Androhung «unrechtmässigen Zwangs» eingeholt worden.

Die BA sah darüber hinaus die Mittäterschaft des Beschuldigten gegeben. Er habe administrative Aufgaben übernommen und sich um die Buchhaltung gekümmert. Für diese Tätigkeiten soll der ausgebildete Pilot zwischen 2005 und 2007 mehr als 600'000 Franken an Provisionen erhalten haben. Zusätzlich habe er ein Gehalt von rund 120'000 Franken pro Jahr eingestrichen.

Garantierte Rendite versprochen

Der Geschäftsmann soll zusammen mit vier anderen Vermittlern über sogenannte «Treuhandverträge» möglichst viele Kundengelder entgegengenommen haben. Dies sei teilweise mit dem Versprechen geschehen, eine Rendite-Garantie zu geben.

Die eingesammelten Gelder sollen dann zwar auch für Investitionen in Wertschriften genutzt worden sein, flossen zu einem bedeutenden anderen Teil aber auch direkt an die Vermittler zurück. Einem Schneeball-Prinzip entsprechend, war das System nur so lange funktionsfähig, wie ihm neue Kundengelder zuflossen.

Die Eidgenössische Bankenkommission EBK (heute Finma) hatte bereits 2008 gegen den Beschuldigten und vier weitere Ermittler der Baumann-Gruppe ein Verwaltungsverfahren durchgeführt. Das Bundesgericht stellte damals letztinstanzlich fest, dass gegen das Bankengesetz verstossen wurde.

(sda/chb)