«Die Dynamik der Pandemie in der Schweiz hat sich in den letzten Tagen etwas abgeschwächt», so die Begründung zum Entscheid zur Zertifikatspflicht. Allerdings bleibe die Auslastung der Intensivpflegestationen hoch. Die weitere Entwicklung der Pandemie ist derzeit schwer abzuschätzen, es sei aber auch möglich, dass die aktuelle Stabilisierung anhält. In den letzten Tagen habe zudem die Zahl der Impfungen wieder zugenommen.

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Nach dem Konsultationsverfahren habe man nun jedenfalls die Möglichkeit, rasch zu reagieren, falls die Zahlen wieder steigen, so die Mitteilung aus Bern. Man werde nun jeweils «eine Gesamtbeurteilung vornehmen, welche sowohl die Zahl der Hospitalisierungen und der Fallzahlen wie auch die Dynamik des Infektionsgeschehens berücksichtigt».

Widerstand gegen Zertifikat am Arbeitsplatz

Bei den Konsultationen ergab sich, dass die Kantone eine Ausweitung der Zertifikatspflicht unterstützen, wenn sich eine Überlastung der Spitäler abzeichnet. Auch eine Mehrheit der Sozialpartner sowie der konsultierten Organisationen aus Sport, Kultur und Messeveranstalter unterstützten die Pläne des Bundesrats. Einige Teilnehmende lehnten die Vorschläge ab, andere stünden dem Einsatz des Covid-Zertifikats kritisch gegenüber, «insbesondere der Aufnahme des Zertifikats in Schutzkonzepte am Arbeitsplatz». Verschiedene Organisationen hätten auch gefordert, dass der Bund weiterhin die Tests für das Zertifikat bezahlt.

Bundesrat will Tourismus mit Hilfsprogramm ankurbeln

Dazu möchte der Bundesrat die von der Pandemie gebeutelte Tourismusbranche mit einem Hilfsprogramm unterstützen. Unter anderem mit weiteren Bundesgeldern sollen die Nachfrage wiederbelebt und die Innovationsfähigkeit erhalten werden.

Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden und das sogenannte «Recovery Programm» für den Schweizer Tourismus verabschiedet. Vor allem der Städte- und der Geschäftstourismus sowie auf internationale Gäste ausgerichtete Orte hätten unter der Covid-19-Pandemie gelitten, schreibt die Regierung.

Im Erholungsprogramm sind konkret drei Stossrichtungen vorgesehen. Erstens sollen 30 zusätzliche Millionen an Schweiz Tourismus fliessen – als Nachfrageförderung für die Jahre 2022 und 2023.

Zweitens ist vorgesehen, den Bundesanteil für Innotour-Projekte zu Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau zu erhöhen: für die Jahre 2023 bis 2026 von derzeit maximal 50 Prozent auf neu höchstens 70 Prozent. Und drittens soll die Neue Regionalpolitik für den Zeitraum von 2020 bis 2023 zusätzliche 10 Millionen Franken für die Projektförderung erhalten.

Plan im Juni angekündigt

Weder das Vorgehen des Bundesrats noch der Inhalt der vorgeschlagenen Massnahmen sind eine Überraschung: Bundespräsident Guy Parmelin hatte im Juni im Ständerat angekündigt, dass er vor der Herbstsession, die am 13. September beginnt, einen Recovery-Plan vorlegen werde.

Der Ständerat stimmte damals einem zeitlich befristeten Impulsprogramm für Hotels, Gastronomie und Bergbahnen zu. Es basiert auf einer Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Der Bundesrat lehnt dieses Programm jedoch ab. Parmelin begründete dies im Rat damit, dass es der Bundesrat als «nicht sinnvoll» erachte, ein auf kurzfristigen finanziellen Investitionen basierendes Programm zu beschliessen, das zeitlich begrenzt sei.

Bundesrat will Gesetz zur Bekämpfung der Pandemie teilweise verlängern

Des Weiteren will der Bundesrat Teile des Gesetzes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angesichts der unsicheren Entwicklung über das Ende des Jahres 2021 hinaus verlängern. Er hat darum am Mittwoch entschieden, dem Parlament vorsorglich einen Verlängerungsantrag zu stellen.

Einige Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz könnten unter Umständen noch länger gebraucht werden, teilte der Bundesrat nach einer Beratung über die mittelfristige Strategie gegen die Pandemie mit. Betroffen sind etwa Massnahmen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur.

Der Bundesrat plant den Angaben zufolge eine Verlängerung voraussichtlich um ein Jahr. Die Botschaft dazu will die Regierung bis Ende Oktober vorlegen. Ohne Verlängerung einiger Bestimmungen könnte seine Handlungsfähigkeit bei der Bewältigung der Pandemie im kommenden Jahr erheblich eingeschränkt werden, argumentierte der Bundesrat.

Die meisten Bestimmungen in dem geltenden Covid-19-Gesetz laufen Ende 2021 aus. Mit einer Verlängerung möchte der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über dieselben Instrumente gegen die Pandemie und ihre Folgen verfügt wie bisher.

Die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes weisen eine unterschiedliche Geltungsdauer auf. So ist zum Beispiel die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat bis Ende 2022 in Kraft. Die Bestimmung ist laut Bundesart vom Entscheid vom Mittwoch nicht betroffen.

Gegen das Covid-19-Gesetz wurde bereits zum zweiten Mal das Referendum ergriffen. Am 28. November entscheidet die Stimmbevölkerung über die Vorlage.
(sda/tdr)

(rap)