Der Bundesrat hat das Paket beschlossen, welches die Finanzierung der AHV sichern soll. Grundsätzlich verfolgt er dabei mehrere Ziele – die Renten sollen auf dem heutigen Stand gehalten werden können; das System soll bis ins übernächste Jahrzehnt hinein gesichert werden. Zugleich soll das Rentenalter variabler werden. Und: Wer länger arbeiten will, soll dies leichter können.

Dies die entscheidenden Punkte:

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Alter 65 für Frauen: Das Rentenalter der Frauen («Referenzalter») wird von 64 auf 65 Jahre erhöht; dies allerdings nur schrittweise: Nachdem das neue Paket in Kraft ist, steigt es jeweils um 3 Monate pro Jahr. Eine Anpassung für Männer auf 66 – wie zuvor da und dort erwartet worden war – ist nicht vorgesehen.

AbfederungParallel dazu gibt es Ausgleichsmassnahmen, um die Erhöhung bei den Frauen noch etwas abzufedern. So wird die Rente erhöht für Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die ihre Rente ab 65 beziehen. Wer die Rente vorzeitig bezieht, muss etwas weniger Kürzungen befürchten als bislang. Diese Ausgleichsmassnahmen erstrecken sich über 9 Jahren und kosten rund 700 Millionen Franken.

Flexibles Rentenalter: Der Zeitpunkt des AHV-Rentenbezugs kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden. Wer will, kann AHV also teilweise vorziehen oder aber aufschieben.

Erwünscht: Länger arbeiten. Mit Anreizen will die Landesregierung fördern, dass die Menschen über das Rentenalter – beziehungsweise das «Referenzalter» – hinaus weiter arbeiten. Konkret:

  • Der Freibetrag für erwerbstätige Rentner von derzeit 1'400 Franken pro Monat wird beibehalten. 
  • Die AHV-Beiträge, die nach über 65 bezahlt wurden, können zu einer höheren Rente führen.
  • Die gesamte Altersleistung der beruflichen Vorsorge kann bis 70 aufgeschoben werden.

Das heisst: Man kann auch über ein bestimmtes Pensionsalter hinaus – zum Beispiel bis zum 70. Geburtstag – arbeiten und weiter für die AHV-Rente ansparen.

AHV gleich PensionskassenDie neuen Kernideen gelten auch für die zweite Säule. Also: Sowohl das neue Referenzalter 65 für Frauen als auch das Recht auf Vorbezug und Aufschub der Rente gilt auch in der Pensionskasse.

Höhere MehrwertsteuernZur Finanzierung wird die Mehrwertsteuer für die AHV um maximal 0,7 Prozentpunkte angehoben.

Die Kosten? Der Bundesrat hat errechnet, dass mit dieser AHV-Reform die Rechnung um rund 2,8 Milliarden (im Jahr 2030) entlastet werden kann.
 

(rap)