Die Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar, die 2G-(plus-)Regeln vorerst bis Ende März. Das hat der Bundesrat beschlossen. Auf weitergehende Massnahmen verzichtete er wie erwartet. Schon bald sollen erste grosse Lockerungsschritte skizziert werden.

Die Landesregierung folgte mit ihren am Mittwoch gefassten Beschlüssen den meisten Kantonen, Parteien und Verbänden. Diese hatten in der Konsultation die Verlängerung der bestehenden Massnahmen mehrheitlich begrüsst, Verschärfungen jedoch abgelehnt. Zahlreiche Kantonsregierungen wollten die geltenden Regelungen nur bis Ende Februar verlängern.

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Der Bundesrat traf nun einen Kompromiss: Die Regeln zur Kontaktquarantäne und die Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; die übrigen Massnahmen provisorisch bis Ende März. Letztere umfassen die 2G- und die 2G-plus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen sowie die Einschränkung privater Treffen. Dieses Regime ist seit Mitte Dezember in Kraft und war bisher bis am 24. Januar befristet.

Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen hatten in der Konsultation einen schärferen Kurs gefordert. Der Bundesrat verzichtete nun aber beispielsweise auf ein Verbot des Präsenzunterrichts an Universitäten und Fachhochschulen sowie eine Verschärfung der Maskenpflicht an Grossveranstaltungen und bei Menschenansammlungen im Freien.

Lockerungsschritte auf dem Tapet

Verschärfungen auf nationaler Ebene sind also vorerst vom Tisch. Der Trend geht eher in Richtung mildere Massnahmen: «Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt», hiess es in der Mitteilung vom Mittwoch. Bereits am 2. Februar wird die Regierung nach eigenen Angaben die nächste grössere Auslegeordnung machen und über mögliche verschiedene Lockerungen diskutieren.

Insbesondere die bürgerlichen Parteien hatten in den vergangenen Monaten mehrmals vehement einen verbindlichen Ausstiegsplan aus der Krise gefordert. Sobald der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten sei, sollten die Massnahmen schnell gelockert werden, lautete auch der Tenor bei mehreren Kantonen.

Die befürchtete Explosion der Hospitalisationszahlen wegen der Omikron-Welle ist bisher ausgeblieben. Für eine Entwarnung ist es nach Einschätzung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) allerdings zu früh. Auch die wissenschaftliche Taskforce des Bundes rät zur Vorsicht bei der Interpretation der Daten. Momentan sei nicht klar, ob die Zahl der Hospitalisationen zu- oder abnehme.

Erleichterte Einreisebestimmungen

Trotz konfuser Lage beschloss der Bundesrat bereits jetzt kleinere Lockerungen. So müssen geimpfte und genesene Personen ab dem kommenden Samstag vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen entfällt gleichzeitig die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise. Das Einreiseformular muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder mit Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.

Per 25. Januar wird zudem die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten aufgehoben. Zuletzt bestand diese Pflicht noch für Discotheken und bestimmte Veranstaltungen.

Das Zertifikat gilt weniger lang

Weil die Labors wegen der hohen Corona-Fallzahlen am Limit sind, passt der Bundesrat zudem das Testregime im Inland an. Den Kantonen wird empfohlen, das Testen von Risikopersonen sowie wiederkehrende Tests in Gesundheitsinstitutionen und kritischen Infrastrukturen zu priorisieren. Das Testen von symptomatischen Personen soll auch mit Antigen-Schnelltests möglich sein.

Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.

Ab dem 31. Januar wird zudem die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Geimpfte und Genesene von heute einem Jahr auf 270 Tage verkürzt. Es bleibe essenziell, dass das Schweizer Zertifikat von der EU weiterhin anerkannt werde, hiess es in der Konsultation verschiedentlich. Wer vor Mai 2021 seine zweite Impfdosis erhalten hat und nicht geboostert ist, könnte also ab dem 1. Februar ohne Covid-Zertifikat dastehen.

(sda/mbü)