Müssen sich USA-Reisende wirklich Sorgen um die Einreise-Erlaubnis machen? Innert weniger Tage haben sich zwei Betroffene aus der Schweiz gemeldet, denen kürzlich die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert worden ist. Im ersten Fall war es eine Schweizerin. Im zweiten Fall betraf es eine ganze Familie. Auch international machen in verschiedenen Medien Einzelschicksale die Runde.
Doch gibt es wirklich eine Zunahme von Abweisungen an der US-Grenze? Ein Blick in relevante Statistiken müsste die Nerven etwas beruhigen – eine Tendenz zu mehr Abweisungen ist nicht auszumachen. Im Gegenteil.
Einreiseverweigerungen im Promillebereich
Im Jahr 2025 reisten von Januar bis und mit April 113'404 Personen aus der Schweiz in den USA ein. Übrigens «nur» ein Minus von 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bislang hat das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Kenntnis von zwei Schweizer Staatsangehörigen, denen die Einreise in die USA verweigert wurde. Also 0,002 Prozent aller Einreisenden.
Der frühere Swiss-Chef und heutige Lufthansa-Topmanager Dieter Vranckx (52) schiebt gegenüber Blick noch Zahlen aus der Luftfahrt nach: Die Lufthansa Group, zu der die Swiss gehört, beförderte vom 1. Januar bis 12. Mai 2025 auf rund 5700 Flügen total 1,3 Millionen Passagiere in die USA. Laut Vranckx wurden 0,16 von 1000 Fluggästen die Einreise verweigert. Also etwa 208 Passagieren. Das macht 0,016 Prozent.
Bemerkenswert: Das liegt im üblichen Rahmen. Der Wert lag zuvor laut Vranckx bei 0,17 pro 1000 Passagieren – also sogar leicht höher. «Die Zahlen weisen eindeutig darauf hin, dass es derzeit keine wesentlichen Änderungen in der US-Grenzkontrollpolitik gibt, die sich auf unsere Reisenden auswirken würden», sagt Vranckx.
Worauf achten die Grenzbeamten?
Eine direkte Kausalität zwischen der Trump-Administration und mehr Abweisungen von Schweizer Touristen an der US-Grenze gibt es zahlenmässig auch sonst nicht.
Grenzbeamte dürfen im Verdachtsfall auch Reisende mit gültigen Papieren abweisen.
Zwar werden dem EDA nicht automatisch alle verweigerten Einreisen gemeldet: Die Meldung ist freiwillig. Damit könnte die Zahl der Einreiseverweigerungen höher liegen. Es meldet sich aber wohl kaum jemand beim EDA, dessen Einreise aus nachvollziehbaren Gründen nicht bewilligt wurde.
Die US-Einreise untersteht spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 klaren Regelungen, die strikt eingehalten werden müssen. Selbst mit einem gültigen Visum oder ESTA kann Reisenden bei der Ankunft die Einreise verweigert werden. Daher ist es wichtig, zu wissen, worauf US-Grenzbeamte achten:
1. Unstimmigkeiten
Unvollständige oder fehlerhafte Visumanträge, ungültige oder unvollständige Reisedokumente oder unklare Reiserouten können zur Ablehnung führen. Die Antragsteller müssen den Zweck, die Dauer und die Pläne für ihren Besuch klar darlegen. Und zwar auf Englisch.
Viele Reisende haben dennoch wegen der aktuellen US-Politik ein mulmiges Gefühl bei der Einreise – oder reisen gar nicht erst in die USA.
2. Verdacht auf Einwanderungsabsicht oder Überschreitungsrisiko
Schöpfen Grenzbeamte den Verdacht, dass ein Tourist länger als erlaubt bleiben oder illegal einwandern will, wird die Einreise-Erlaubnis nicht erteilt. Dies wird anhand der Antworten auf Befragungen, der Reisegeschichte und der Überschreitungsstatistiken der einzelnen Länder beurteilt.
3. Unzureichender Nachweis der finanziellen Stabilität
Touristen müssen nachweisen, dass sie während ihres Aufenthalts für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Hinweise darauf ergeben sich aus Beruf oder mitgeführtem Bargeld. Ansonsten könnten sie den Verdacht erwecken, dass sie in den USA berufstätig sein wollen. Dafür bräuchte es jedoch ein spezielles Visum.
Das braucht es für die USA-Einreise
Schweizer Bürger benötigen für touristische Reisen in die USA Folgendes:
- Mindestens bis zur Rückreise gültiger biometrischer Schweizer Reisepass
- Da die Schweiz am U.S. Visa Waiver Program (VWP) teilnimmt, benötigen Schweizer Touristinnen und Touristen für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken kein Visum. Sie müssen jedoch mindestens 72 Stunden vor der Abreise eine ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorization) online beantragen und erhalten. Das ESTA ist zwei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig und erlaubt mehrere Einreisen.
- VWP-Ausnahmen: Wer Kuba nach dem 12. Januar 2021 oder Nordkorea, Iran oder Syrien nach dem 1. März 2011 besucht hat, muss ein Visum beantragen.
- Bei der Fluggesellschaft müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug in die USA die erweiterten Passagierinformationen (API) eingereicht sein.
- Obwohl nicht offiziell vorgeschrieben, sollten Reisende den Zweck ihres Besuchs, den Nachweis der finanziellen Mittel für ihren Aufenthalt und ihre Absicht, nach dem Besuch in die Schweiz zurückzukehren, belegen können.
4. Strafregister oder Sicherheitsprobleme
Jegliche Vorstrafen oder sicherheitsrelevante Probleme können zur Ablehnung führen. Wem die US-Einreise schon einmal verwehrt wurde, muss sich auf eine vertiefte Befragung/Untersuchung gefasst machen.
5. Überprüfung des digitalen Fussabdrucks und der sozialen Medien
Dieser Punkt gibt am meisten zu reden: Die US-Regierung setzt zunehmend KI und Datenanalyse ein, um die Online-Aktivitäten von Visumantragstellern zu überprüfen. Posts oder Profile, die auf Einwanderungsabsichten oder inkonsistente Reisepläne hindeuten, können zur Ablehnung führen. Trump-kritische Posts sollten keine Probleme verursachen.
Fazit: Die derzeitige US-Politik führt, das ist unbestritten, zu einer gewissen Zurückhaltung bei USA-Reisen. Wer sauber vorbereitet ist, hat allerdings keinen Grund, sich Sorgen über eine Einreiseverweigerung zu machen.
Dieser Artikel erschien zuerst bei Blick unter dem Titel «Grosse Angst vor USA-Einreise wegen Trump – was steckt wirklich dahinter?».