Wer aus einem Risikogebiet in der Schweiz nach Deutschland reist, muss entweder einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen oder sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Gerade für den Grenzverkehr hat das massive Auswirkungen. Es gibt aber auch viele Ausnahmen.

Pendler, der grenzüberschreitende Güterverkehr, Schülerinnen und Schüler, Verheiratete oder Paare in einer festen Beziehung sind ebenso ausgenommen wie Personen, die zwingend notwendig aus beruflichen oder medizinischen Gründen einreisen müssen. Von den Einschränkungen betroffen sind also vorrangig Touristen und Einkaufstouristen.

Musterverordnung für Einkaufstouristen

Jedoch gibt es für Letztere Bestrebungen, sie von der Quarantänepflicht auszunehmen. Der Schweizer Botschafter in Deutschland, Paul Seger, sprach am Freitag gegenüber Radio SRF von einer Musterverordnung, die am 8. November in Kraft treten soll.

«Wenn diese Musterverordnung in Kraft tritt, wäre es möglich, den Einkaufstourismus weiter vorzunehmen, ohne Coronavirus-Beschränkungen. Bis zu 24 Stunden Aufenthalt wäre es dann möglich nach Deutschland zu reisen», sagte Seger. Momentan sei dies noch nicht der Fall. «Aber wenn diese Musterverordnung so verabschiedet wird, wie wir es gehört haben, wäre es dann ab 8. November möglich.»

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(sda/gku)