Der Sinn und die richtige Handhabung von Quarantäne stehen derzeit breit zur Debatte. Doch auch wer nur den geltenden Regeln folgen möchte, muss sich durch einen Wust an Links kämpfen. Ausserdem ist es wahr: Auch nach einer Reise in ein Risikogebiet muss längst nicht jeder in die Pflichtisolation. Eine Übersicht über die wichtigsten Informationen:

Wie viele Personen in der Schweiz befinden sich aktuell in Quarantäne, Stand 14. Oktober?

Derzeit mussten sich knapp 25'000 Personen in der Schweiz in Quarantäne begeben, berichtet die NZZ. Dabei zeigt sich eine Entwicklung: In den vergangenen Monaten mussten vor allem Einreisende in Quarantäne, weil sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten hatten. Jetzt steigt aufgrund der höheren Zahl an Covid-19-Infizierten die Zahl derjenigen, die nach einem Kontakt mit einem positiv Getesteten in Quarantäne müssen.

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Wer muss sich in Quarantäne begeben?

Mehrere Personengruppen sind dazu aufgefordert. Zum einen muss, wer in die Schweiz einreist und sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten hat (aktuelle Liste siehe hier), umgehend nach Hause beziehungsweise in seine Unterkunft fahren und darf diese für zehn Tage nicht verlassen.

Ausserdem müssen alle in Quarantäne, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht. Der Verdacht besteht entweder aufgrund von typischen Krankheitssymptomen oder weil der oder die Betroffene engen Kontakt mit jemand Infiziertem hatte.  

Es gibt dabei Unterschiede: Wer typische Symptome zeigt, ist dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden, bis der Verdacht abgeklärt oder die Symptome abgeklungen sind. Wer positiv getestet wird oder engen Kontakt mit einem Infizierten hatte, dem gegenüber wird die kantonale Gesundheitsbehörde Quarantäne anordnen. Das bedeutet für zehn Tage Isolation zu Hause, Einkäufe liefern lassen, Familienangehörige auf Abstand halten.

Gibt es Ausnahmen von der Quarantäne?

Die Quarantänepflicht gilt für einige Personengruppen nicht, auch wenn sie nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet in die Schweiz einreisen. Zunächst für Grenzgänger und diejenigen, die beruflich Passagiere und Fahrgäste befördern.

Auch Geschäftsreisende und Reisende aus medizinischen Gründen sind von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie sich weniger als fünf Tage im Risikogebiet aufgehalten haben, ebenso Kulturschaffende, Sportlerinnen und Sportler sowie Teilnehmende an Fachkongressen. Sie müssen nachweisen, dass sie vor Ort ein Schutzkonzept umgesetzt haben.

Transitpassagiere müssen nach der Einreise in die Schweiz ebenfalls nicht in Quarantäne – sie dürfen sich aber nicht mehr als 24 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben.

Was bedeutet Quarantäne?

Quarantäne bedeutet, zu Hause oder in einer geeigneten Unterkunft zu bleiben und diese während zehn Tagen nicht zu verlassen. Lebensmittel und Einkäufe müssen per Lieferdienst, von Freunden oder Verwandten gebracht werden. Wer in einer Familie lebt, muss sich in einem eigenen Raum in Isolation begeben und den Kontakt zu seinen Angehörigen meiden.

Quarantäne können Personen vorsichtshalber antreten, wenn sie Symptome bei sich beobachten, die auf Corona hinweisen. Vor allem aber wird Quarantäne von den kantonalen Gesundheitsbehörden angeordnet, wenn jemand mit einem Infizierten eng in Kontakt stand oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Kann eine Quarantäne verkürzt werden?

Wenn eine Person nach ihrem Aufenthalt in einem Risikogebiet noch einige Tage in einem Gebiet ohne erhöhtes Risiko verweilt, kann diese Zeit auf die Quarantäne angerechnet werden.
Nicht verkürzt wird eine Quarantäne durch einen negativen Corona-Test. Auch in dem Fall endet die Quarantäne erst nach zehn Tagen.

Aktuell wird allerdings diskutiert, ob auch eine Quarantäne von sieben Tagen nach dem Vorbild Frankreichs ausreicht. Bundesrat Ueli Maurer hat Entsprechendes gefordert und argumentiert, die Ansteckungsgefahr nach sieben Tagen sei gering, die Kosten für ein Fernbleiben von der Arbeit für zehn Tage in der Masse zu hoch. Noch weiter will der Kanton Bern gehen: Er diskutiert die Abschaffung der Pflichtquarantäne nach Reisen und will lieber auf Tests setzen.

Verliert ein Arbeitnehmer seinen Lohn, wenn er in Quarantäne muss?

Es gibt für Arbeitnehmende zwei Optionen: Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz. Grob gesagt, greift die Pflicht zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer krank wird oder zu Hause bleiben muss, weil er zu einer Risikogruppe gehört. Auch an Mitarbeitende in Quarantäne, die aber im Homeoffice arbeiten können, muss der Arbeitgeber weiter Lohn zahlen.

Erwerbsersatz fliesst dagegen, wenn Arbeitnehmer behördlich angeordnet in Quarantäne müssen. Gezahlt werden maximal zehn Tagessätze von höchstens 196 Franken pro Tag. Die Höhe des Tagessatzes entspricht dabei 80 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens. Den Höchstsatz erreichen Angestellte mit einem Lohn von 7350 Franken.

 

Was ist mit den Selbstständigen?

Auch Selbstständige erhalten Erwerbsersatz, wenn sie in Quarantäne müssen. Berechnungsgrundlage ist hier das AHV-pflichtige Jahreseinkommen. Den Höchstsatz erreichen Selbstständige mit einem Einkommen von 88'200 Franken pro Jahr.

Was sind die wirtschaftlichen Folgen der Quarantäne?

Die Gesamtfolgen sind momentan schwer abzuschätzen und verwoben mit anderen Folgen der Corona-Pandamie. Fest steht, dass volkswirtschaftlich Aufwand entsteht, weil Betriebe und Institutionen durch Quarantäne belastet werden. An konkretem Aufwand für Erwerbsersatz für Angestellte und Selbstständige musste der Bund bis zum 11. Oktober 19,2 Millionen Franken zahlen.

Die wichtigsten Links des BAG

Erwerbsausfall im Falle von Corona. Mehr hier

Erwerbsersatz verlängert. Mehr hier

Quarantänepflicht für Einreisende, für Liste der Risiko-Gebiete nach unten scrollen. Mehr hier

Häufig gestellte Fragen. Mehr hier

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