Markus Portmann, Gründer der GLP St. Gallen, durfte Marcel Toeltl, SVP-Präsident von St. Margrethen, in gutem Glauben als «bekennenden Rassisten» und «Nazi-Sympathisanten» bezeichnen. Dies hält das Bundesgericht fest, und weist eine Beschwerde von Toeltl ab.

Der SVP-Präsident wollte vor Bundesgericht erreichen, dass die Einstellung des Verfahrens gegen Portmann wegen übler Nachrede und Verleumdung aufgehoben wird.

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Bezeichnung passte genau

Portmann hatte den SVP-Mann im Rahmen des St. Galler Regierungsrats-Wahlkampfs auf einer Internetseite als «bekennenden Rassisten» und «Nazi-Sympathisanten» bezeichnet. Toeltl stellte einen Strafantrag. Das Verfahren wurde im August 2016 aber eingestellt. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen wies eine Beschwerde Toeltls dagegen ab.

Das Bundesgericht stützt den Entscheid der Anklagekammer voll und ganz. Die Vorinstanz habe korrekt ausgeführt, dass Toeltl in seinen Texten und Meldungen in sozialen Medien eine Denkhaltung kundtue, die «just dem zu entsprechen scheine, was als Rassismus definiert werden könne».

Nationalsozialistische Ideologie

Wie das Bundesgericht ausführt, vertritt Toeltl die Auffassung, dass Personen bestimmter Herkunft «einen sehr tiefen Länder-IQ» hätten. Auch befürchte er, dass sich die hiesige Bevölkerung immer mehr mit - nach seiner Ansicht - unterlegenen Bevölkerungsgruppen vermische. Dieses gedankliche Konzept hat gemäss Bundesgericht Eingang in die nationalsozialistische Ideologie und Rassenhygiene gefunden.

Die Lausanner Richter zeigen weiter auf, dass sich die Gesinnung des SVP-Mannes auch daraus zeigt, dass er auf Twitter mehreren Personen folgt, deren Profile und Hashtags einen bewussten Bezug zur nationalsozialistischen Ideologie herstellten. (Urteil 6B_43/2017 vom 23.06.2017)

(sda/gku/me)