Es war ein Flirt mit der Sprache, ein kleiner phonetischer Schabernack: 2019 liess die Bank Linth die Marke «Paarship Banking» eintragen, um damit die analoge Kundenbeziehung in den Vordergrund zu stellen. «Als Gegenpol zum Technologie- und Digitalisierungsfokus», wie die Bank aus Uznach SG damals meldete.

Einem phonetisch sehr nah verwandten Digitalunternehmen passte das allerdings gar  nicht. 

Parship not amused

Die Online-Partnerschaftsvermittlung Parship legte Widerspruch ein und beantragte den vollständigen Widerruf der Schweizer Banking-Marke. Par gegen Paar – der Banking-Schabernack wurde zum Fall für das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum IGE.

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Zwar sollte anzunehmen sein, dass der gemeine Konsument und die gemeine Konsumentin zwischen Banking und Partnerschaftsbörse unterscheiden könnte. Dem IGE aber stach das ähnliche Wording ebenfalls ins Auge. «Da der für das Erinnerungsbild relevante Kern der Marke nahezu identisch ist, ist unter Berücksichtigung der bestehenden Dienstleistungsgleichartigkeit die Gefahr von Fehlzurechnungen gegeben» hielt das IGE fest. 

Aufgrund der «hohen klanglichen und schriftbildlichen Ähnlichkeit der Konfliktzeichen» sei die Gefahr von Fehlzurechnungen auch bei erhöhter Aufmerksamkeit gegeben.

Aus «Paar» wird «Partner»

Der Urteilsspruch fiel schliesslich paargenau aus: «Eine Verwechslungsgefahr ist zu bejahen». Das Urteil erging im Sommer 2021, wurde aber erst kürzlich publiziert. Bei der Bank Linth heisst es, dass man die Verfügung akzeptiert und den Begriff Paarship-Banking aus allen Kommunikationskanälen entfernt habe.

Man greife nun auf den früheren Begriff «Partner-Banking» zurück.

Andreas Güntert
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