Klaus Olbing sitzt in einem klassizistischen Bau am Berliner Ku’damm, er trägt eine randlose Brille und eine Fliege. An diesem Montag, dem 8.  Februar, morgens ist er am Telefon per Konferenzschaltung mit seinen Anwaltskollegen der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm verbunden. Seine Partner, allesamt Spezialisten für Steuerstrafrecht, sitzen in ihren Büros in Köln und München. Sie haben berühmte Dossiers bearbeitet, wie den Fall des deutschen Ex-Post-Chefs Klaus Zumwinkel. Ihr Thema ist der Fall der Fälle, der grösste Ansturm von Selbstanzeigen in der deutschen Steuergeschichte.

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Olbing und seine Partner müssen sich kurz fassen. Während sie ihre Fälle koordinieren, müssen Assistenten in den Vorzimmern neue Klienten beruhigen. Sie haben eine Hotline eingerichtet, ihre Diensttelefone sind über die Wochenenden aufs Natel umgeschaltet. «Wir arbeiten die Klienten jetzt im Stundentakt ab», sagt Olbing. «Es sind Kunden ganz unterschiedlicher Banken. Mit ganz unterschiedlichen Vermögen», sagt er.

Der Ansturm folgte der Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, einem Datendieb ein Millionenhonorar für Schweizer Bankendokumente von 1500 Kunden zuzustecken. «Rechtlich zulässig» sei das, meinten Schäubles Juristen, «aus Gründen der Sicherstellung einer gleichmässigen Besteuerung geboten.» Postwendend fand der christdemokratische Landesfinanzminister Helmut Linssen in Nordrhein-Westfalen die Sache ebenfalls in Ordnung und gab seinen Steuerbeamten, denen die Daten angeboten wurden, grünes Licht. Alles «eingehend geprüft», verlautete es in Berliner Amtsdeutsch. Schäuble rechtfertigte: «Die Tatsache, dass wir in einem ähnlichen Fall bereits entschieden haben, macht den politischen Entscheidungsspielraum sehr klein.» Er meinte den Ankauf einer CD mit Daten der Vaduzer Fürstenbank LGT durch den deutschen Geheimdienst.

Doch eine ungestrafte Ersttat mache das politische Handeln nicht automatisch rechtens, erklären namhafte deutsche Rechtsgelehrte. Merkel und Schäuble hätten bereits eine Straftat begangen, sagt Erich Samson, Rechtsprofessor an der Bucerius Law School in Hamburg: Ihr Verhalten stelle «nichts weiter dar als die öffentliche Aufforderung zur Begehung von Straftaten.» Er sieht Artikel 111 des deutschen Strafgesetzbuches erfüllt: «Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft.» Das Strafmass: höchstens drei Jahre Haft. Merkel und Schäuble hätten sich selbst dann strafbar gemacht, wenn keine Haupttat stattgefunden hätte.

Samson ist in der deutschen Juristenzunft nicht irgendwer. Er ist eine Koryphäe, Autor von Standardwerken, er gilt als Übervater der deutschen Steuerstrafrechtler. BILANZ veröffentlicht sein Gutachten in Auszügen (siehe «Gutachten» unter 'Weitere Artikel'). Samson steht nicht allein. Der Frankfurter Strafrechtler Eberhard Kempf, bekannt als Verteidiger von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, sieht im Verhalten der Politiker «Gehilfenschaft zu Verrat und Ausnützung von Geschäftsgeheimnissen» und eine «Aufforderung zur Begehung von Straftaten». Auch Olbing erkennt strafbare Gehilfenschaft: «Juristisch unzulässig.» Damit sind die Textbausteine für Strafanzeigen gegen Merkel und Konsorten formuliert. In der Schweiz wird bereits ermittelt, wie die Bundesanwaltschaft der BILANZ bestätigt. Sie hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes eröffnet.

Doch die Fakten sind geschaffen. Die erste Februarwoche 2010 wird in die Geschichtsbücher der Schweiz eingehen: Der Finanzplatz muss ohne Schwarzgeld operieren. Aber was bedeutet das?

«Ich erlebe nur Ratlosigkeit», sagt der liechtensteinische Anwalt Heinz Frommelt. Der ehemalige Justizminister des Fürstentums erklärt Schweizer Bankjuristen neue Lösungswege. Selbst wortgewaltige Strategen wie der Wegelin-Banker Konrad Hummler wollen den GAU des Swiss Banking nicht wahrhaben. «Was ist schon passiert?», fragt Hummler. «Deutschland spricht von 1500 Bankdatensätzen. Ob es die gibt und, wenn ja, in welcher Qualität, weiss niemand.»

Der Laborversuch. Was ist passiert? Klar ist: Nicht alles, was kolportiert wird, stimmt auch. Fahnder-Latein mischt sich mit Desinformationsgut aus der Schmiede des deutschen Geheimdienstes. Manche Informanten entpuppen sich als Schwindler. So hat im Sommer 2008 ein Anbieter in Baden-Württemberg mit 50  000 Datensätzen geblufft. Aber klar ist auch, dass der erste Datenkauf einen Denunziantenboom ausgelöst hat. Deutschland spielte die Operation mit LGT-Datendieb Heinrich Kieber im Laborversuch durch. Der Fall war einfacher: Das Material für die Steuerfahnder wurde als «Beifang» einer Informationsbeschaffung des Bundesnachrichtendienstes (BND) bezeichnet, der Datenkauf unter dem Deckmantel des BND-Gesetzes mit dem Geldwäsche-Verdacht in Fällen organisierter Kriminalität orchestriert. Tatsächlich kam es nie zu Geldwäsche-Klagen.

Im aktuellen Fall bestätigen Erkenntnisse voneinander unabhängiger Behördenquellen: Ein Informant hat im Frühjahr 2009 Steuerfahndern erste Muster angeboten. Es handelt sich um Daten der Credit Suisse. Identität und Herkunft des Informanten werden geheim gehalten. Sie sind nur wenigen Fahndern bekannt. Die Anonymität des Informanten ist rechtlich geschützt, auch Anwälte erhalten keine Akteneinsicht darüber. Die Bankkunden wurden identifiziert, die Daten mit ihren Steuerakten verglichen. Wie üblich war das Resultat positiv: Im Steuerdossier fehlten die Schweizer Zinserträge. Der Informant versprach, 1500 Datensätze oder Daten zu 1500 Kunden zu liefern – genauer ist die Ware nicht beschrieben. Die Qualität reicht nicht an das Material heran, das LGT-Mann Kieber geliefert hatte, nämlich komplette Kundendossiers mit gescannten Urkunden. Aber das Material reicht für den Anfangsverdacht.

Doch weder Steuerfahnder noch Staatsanwälte dürfen die Millionenzahlung aus der Staatskasse abzeichnen. Selbst im Fall rechtlich geregelter Zahlungen für polizeiliche Undercover-Einsätze muss der Minister mit seiner Unterschrift weitaus kleinere Beträge freigeben. Im Januar wurde daher Landesfinanzminister Linssen eingeschaltet. Dem CDU-Mann war die Sache zu heiss. Wann er Schäuble unterrichtet hat, ist umstritten. Merkwürdig: Schäuble sagt, er sei erst vor zwei Wochen von Linssen informiert worden. Linssens Ministerium erklärt, Berlin schon früher informiert zu haben; jedenfalls waren Bundesbeamte seit September 2009 im Bilde. Seitdem tauschen sich Steuerfahnder aus Bund und Ländern bei regelmässigen Treffen in Berlin über die Angebote von Denunzianten-Ware aus – in Sorge, Doppelkäufe zu tätigen. Ein Beamtenbazar für Diebesgut.

Kein Staatsanwalt. Fest steht auch: Eine Staatsanwaltschaft ist noch nicht eingeschaltet, es gibt auch noch keine gerichtlichen Akten. Am 8.  Februar verfügte das Landesfinanzministerium in Düsseldorf eine Nachrichtensperre in der Angelegenheit. Zuvor wurde allen beteiligten Beamten untersagt, mit Journalisten zu sprechen. Seitdem blühen die Storys aus der Info-Schmiede des Geheimdienstes. Fahnder seien auf dem Weg nach Frankreich, wie einst im Fall Kieber, der von den Agentenführern des Bundesnachrichtendienstes nach Strassburg gelotst wurde: Die Agenten wollten den Tatort offenbar ins Ausland verlegen.

Sollte der Deal tatsächlich gelingen, dann steht den Fahndern eine schwierige Operation bevor. Sie müssen die Staatsanwälte involvieren und einen taktischen Schlachtplan für die erste Durchsuchungswelle entwerfen: wann, wie und mit wem beginnen? Dies kann rasch passieren, aber niemand hat bisher darüber entschieden. Nach der ersten Grossrazzia werden die Verteidiger in die Villen der Durchsuchten gerufen. Sie verlangen nun Akteneinsicht und prüfen, was das Dokumentenmaterial wirklich beweist. Dazu untersuchen sie die Unterlagen mit den Juristen der betroffenen Bank. Spätestens jetzt wird die Sache für den Informanten gefährlich. Sobald die Bank eine grössere Zahl der Daten analysiert, droht seine Enttarnung. Er muss abtauchen.

Nun kommt der schwierigste Teil. Ein Verbindungsbeamter des Landeskriminalamtes wird mit dem Ziel eingeschaltet, den Informanten ins Zeugenschutzprogramm aufzunehmen. In Hollywood-Krimis funktioniert das reibungslos, im echten Fahnderleben nicht. Zunächst erstellt ein Profiler ein Psychogramm. Nicht selten muss er die Aufnahme in das gesetzlich geregelte Zeugenschutzprogramm ablehnen, denn das Abtauchen mit neuer Identität ist nicht jedermanns Sache. Der Informant muss sein Leben radikal ändern: neuer Name, neue Papiere, neue Konti, neuer Wohnort, neuer Beruf. Vor allem aber: Sämtliche Sozialkontakte müssen gekappt, jegliche Kommunikation zu Vater, Mutter, Grossmutter oder Geschwistern eingestellt werden. Der Zeugenschutz gilt nur «vorübergehend», Tarndokumente sind nur für deutsche Bürger erlaubt. Komplizierte Fälle werden mit Hilfe amerikanischer Geheimdienste abgewickelt, die viel Erfahrung in diesem Gewerbe haben. So war es bei Kieber nur mit Hilfe des Geheimdienstes gelungen, obwohl er als allein lebender Junggeselle ein einfacher Kandidat war.

Ohne Amtshilfe. Bundesrat Hans-Rudolf Merz drohte als Zeichen des Widerstands mit der Verweigerung der Amtshilfe. Für die deutschen Fahnder dürfte dies eine Lachnummer sein. Noch nie haben sie in solchen Fällen um Amtshilfe ersucht. Es geht ihnen ja darum, mit dem Informantenmaterial einen hinreichenden Anfangsverdacht zu begründen. Den Managern der mutmasslich betroffenen Credit Suisse bleibt nur, auf die erste Razzia zu warten. So lange muss sie den Kunden mitteilen, was sie – nicht – weiss.

Die erste Februarwoche hat deutlich gemacht: Weder Banken noch Bundesrat haben einen Plan B in der Schublade. «Mir fällt nur die Abgeltungssteuer ein», sagt Wegelin-Mann Konrad Hummler – wie viele Bankiers. Mit einer Abgeltungssteuer geht die Bankiervereinigung seit mehr als einem Jahr hausieren: Die Kunden sollen anonym die Steuer in der Schweiz abführen und sich damit in der Heimat vor Strafverfolgung exkulpieren. Der Haken dabei: Niemand macht mit. Den Deutschen wurde das Modell mehrfach unterbreitet, erst von Liechtenstein, dann von der Schweiz. Die Antwort bislang: nein. Luxemburg brachte kürzlich eine modifizierte Variante ins Spiel, doch auch das Grossherzogtum blitzte bei den EU-Partnern ab. «Für strategische Überlegungen ist es zu spät», stellt Avenir-Suisse-Vordenker Thomas Held ernüchtert fest. Es fällt schwer zu akzeptieren, aber die Lage lässt wenig Raum für Illusionen: Es sind nur noch Lösungen mit grossen wirtschaftlichen Schäden erkennbar.

Vaduzer Modell. Plötzlich reden alle vom Vaduzer Modell. «Ich kenne das Liechtensteiner Modell nicht genau, aber mein Vorschlag geht in diese Richtung», sagt Christoph Blocher. Was läuft tatsächlich in Vaduz? Die Liechtensteiner erreichten mit den Briten ein Abkommen, das Kunden mit einem Wohndomizil in England bis zum Jahresende 2015 Zeit lässt, alte und neue Vermögenswerte zu deklarieren. Danach müssen die Kunden mit einem Zertifikat ihres Steueramtes bei den Vaduzer Banken nachweisen, dass ihre Vermögen deklariert sind. Britische Kunden ohne dieses Zertifikat werden abgelehnt. Dafür dürfen sie an einer moderaten Amnestie teilnehmen. Der Prozess wird von Prüfkonzernen begutachtet.

Doch der Praxistest ist nicht erfolgt. Im Fürstentum gibt es glühende Verfechter wie Gegner des Modells. Die Befürworter sehen ein neues Geschäftsmodell, das jedem Briten mit Offshore-Vermögen erlaubt, dieses nach Vaduz zu transferieren und bis 2015 unter die Amnestieregel zu schlüpfen. Die Gegner sagen, dass sich bislang kaum Kunden gemeldet hätten. Die Verfechter meinen, dass es noch zu früh sei, weil die Kunden schliesslich noch Jahre Zeit für ihren Entscheid hätten.

Jedenfalls lässt im Jahr zwei nach Zumwinkel ein Blick in die Bilanzen von Vaduzer Treuhändern und Banken erahnen, was ein ähnlicher Imageverlust die Schweiz kosten kann. Die LGT verzeichnete im ersten Halbjahr 2009 einen Gewinneinbruch von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Nettoneugeld fiel 2008 um 1,6 Prozent. Wenn sich der Trend des ersten Halbjahres 2009 fortsetzen sollte, dürfte der Abfluss auf 4 Prozent gestiegen sein. Ähnlich sieht es bei der VP Bank aus. Sie verlor 2008 etwa 3,6 Prozent an Kundenvermögen. Die kleine Centrum Bank, Teil des Treuhandimperiums der Marxer-Familie, verlor seit 2007 rund 22 Prozent an Kundenvermögen, ihr Reingewinn fiel im ersten Halbjahr 2009 um 18 Prozent. Die Treuhänder unterschreiben seit Monaten nur noch Löschungsurkunden für Stiftungen. Ihr Neugeschäft: null. Immerhin hat es die neue Regierung des Fürstentums in Windeseile geschafft, das Steuerhehler-Image abzustreifen. Sie hat das britische Modell auch den Deutschen vorgeschlagen. Die Antwort wieder: nein.

Wie Blocher bringen auch andere Deklarierungslösungen in Verbindung mit Amnestien ins Spiel. Sie haben den Charme des Befreiungsschlages. Doch alle Lösungen, das zeigt auch das Vaduzer Modell, werden in den kommenden Jahren dem Schweizer Finanzplatz herbe Verluste bescheren, weil ein Teil der Vermögen nicht zu halten sein wird. Die Altkunden sind dabei die einfachste Kundengruppe. Sie sind leichter zu gewinnen, weil sie nur Steuern auf Zinserträge nachzahlen müssen. Kunden jedoch, die ihr Schwarzgeld erst in den vergangenen Jahren in die Schweiz brachten, müssten mit hohen Nachforderungen auf hinterzogene Einkommenssteuern rechnen.

Eine Modellrechnung: Das Offshore-Vermögen der Ausländer ergibt auf der Basis von Nationalbank-Zahlen rund 2000 Milliarden Franken. Bei einem Szenario mit einem Schwarzgeldanteil von 60 Prozent bei Kunden aller Herkunft und allen Anlagevarianten ist dies ein nicht deklariertes Vermögen von rund 1200 Milliarden Franken (siehe Tabelle auf Seite 30). In diesem Modell würden den Banken jährlich zwölf Milliarden Franken Bruttogewinn entgehen – eine stattliche Summe, aber volkswirtschaftlich kein Drama. Gewiss, einige Institute werden verschwinden, auch unter den selbständigen Vermögensverwaltern wird es Fälle von Frühverrentung geben.

Schäuble-Bilanz. Das Resultat für den deutschen Finanzminister wird ernüchternd ausfallen. Der Anteil der deutschen Kunden am Schweizer Offshore-Kuchen ist in den vergangenen Jahren gesunken, das meiste Neugeld kam aus den Schwellenländern. Zahlen der Credit Suisse demonstrieren, dass sie in den vergangenen vier Jahren grenzüberschreitend nur noch vier Prozent der Neugelder aus den Industrieländern hereingeholt hat. Daher dürfte der deutsche Anteil am hinterzogenen Steuerertrag allenfalls noch ein Zehntel ausmachen, also in Schäubles Währung höchstens eine Milliarde Euro. Dafür müsste er aber alle seine Landsleute zur Steuerehrlichkeit bekehren, erbarmungslos und lückenlos. Der Ertrag wäre etwa so viel, wie Schäuble als Oberaufseher seiner neuen Staatsbank Hypo Real Estate innert eines halben Jahres verbrennt.