Ein Wohnungsumzug ist auch in der aktuellen Condora-Pandemie möglich. Das hat der Bundesrat (heute) Freitag klargestellt. Allerdings müssten dabei die Hygienevorgaben des Bundes im Kampf gegen den Corona-Virus eingehalten werden, betonte Bundesrat Guy Parmelin. «Das ist in den meisten Fällen möglich.»

Im April wechseln für gewöhnlich rund 50'000 Personen die Wohnung. «Wir wollen verhindern, dass es zu einer Kaskade von Umzugsverzögerungen kommt», so Parmelin. In dieser Woche waren Zweifel aufgekommen, ob der Wohnungswechsel  derzeit möglich ist.

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Der Mieterinnen- und Mieterverband protestierte gegen den Bundesratsentscheid. Umzüge weiterhin zuzulassen stehe im «krassen Widerspruch» zur Vorgabe, zu Hause zu bleiben. Zudem lasse sich das Zügeln oft gar nicht mit den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vereinbaren.

Mehr Zeit, die Miete zu begleichen

Der Bundesrat verschafft zudem Gewerbetreibenden mehr Zeit, ihre Miete zu zahlen. Wegen der Zwangsschliessung haben derzeit viele Kleinunternehmer Zahlungsschwierigkeiten.

Die Frist für Zahlungsrückstände bei den Mieten wird von 30 auf 90 Tage verlängert. Die Fristverlängerung gilt für Mieten und Nebenkosten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Bedingung ist allerdings, dass die Zahlungsprobleme durch den «Shutdown» entstanden sind.

Auch die Fristen für Pachtverhältnisse sowie die Kündigungsfristen für möblierte Zimmer werden verlängert. «Wir wollen den Druck für die Unternehmen etwas vermindern», erklärte Bundesrat Parmelin.

Der Bundesrat hat diese Woche eine Task-Force für die Immobilienbranche eingesetzt. Das mit Vertretern von Mietern, Vermietern sowie mit Fachexpertinnen und Behördenvertretern besetzte Gremium soll Lösungen für die Probleme in dem Sektor erarbeiten.

(mbü)

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