Der Absturz des einstigen Überbankers Pierin Vincenz warf Schockwellen durch die Szene. Eine Chronologie der Ereignisse.

30. September 2015: Vincenz tritt nach 16 Jahren als CEO der Raiffeisen-Gruppe zurück. Er wechselt lückenlos ins VR-Präsidium des Versicherers Helvetia und hält diverse weitere Mandate.

27. Juli 2016: Der Journalist Lukas Hässig publiziert auf «Inside Paradeplatz» einen explosiven Artikel unter dem Titel: Investierte Vincenz vorab rund um Raiffeisen-Deals?» Die Story bringt den Stein ins Rollen, der Vincenz zu Fall bringen wird.

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29. Oktober 2017: Es wird bekannt, dass die Finanzaufsicht (Finma) ein Enforcementverfahren gegen die Raiffeisen eingeleitet hat. Dabei geht es um Fragen der Corporate Governance unter Vincenz und insbesondere um mögliche Interessenskonflikte im Zusammenhang mit Investnet.

18. Dezember 2017: Vincenz tritt wegen des Finma-Verfahrens und der damit verbundenen Unsicherheit als Präsident der Helvetia Versicherungen zurück.

27. Februar 2018: Die Polizei durchsucht Vincenz’ Villa in Appenzell Ausserrhoden. Der ehemalige Starbanker wird in Zürich in Untersuchungshaft genommen.

28. Februar 2018: Die Raiffeisen reicht Strafanzeige gegen Vincenz ein. Die Bank wirft ihm ungetreue Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit den Raiffeisen-Beteiligungen Aduno und Investnet vor.

12. Juni 2018: Vinzenz wird nach über hundert Tagen vorübergehend aus der Untersuchungshaft entlassen.

3. November 2020: Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte erhebt Anklage gegen Vincenz, seinen Geschäftspartner Beat Stocker und sieben weitere Beschuldigte.

25. Januar 2022: Prozessauftakt vor dem Bezirksgericht Zürich. Begleitet von grossem Medieninteresse findet der erstinstanzliche Prozess gegen Vincenz statt, der vom Topanwalt Lorenz Erni verteidigt wird.

13. April 2022: Vincenz wird wegen Betrugs, versuchten Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein Geschäftspartner Stocker wird zu vier Jahren unbedingter Gefängnisstrafe verurteilt. Das Gericht sieht es im nun aufgehobenen Urteil als erwiesen an, dass sich die beiden auf Kosten ihrer Arbeitgeber bereichert hatten.

11. Januar 2023: Das Bezirksgericht Zürich veröffentlicht die schriftliche Urteilsbegründung, sie umfasst 1200 Seiten. 

12. Februar 2023: Vincenz’ Anwalt Erni sowie die Anwälte weiterer Beschuldigter fechten das Urteil an. Auch die Staatsanwaltschaft geht gegen das Urteil vor.

20. Februar 2024: Das Zürcher Obergericht hebt das Urteil wegen «schwerwiegender Verfahrensfehler» auf, die Anklageschrift weise schwere Mängel auf, sei zu ausschweifend und unpräzise. Die Staatsanwaltschaft muss nun eine neue Anklage formulieren, dann kommt es zu einem neuen Prozess vor dem Bezirksgericht. Der Beschluss ist kein Freispruch.

(Mit Agenturmaterial)